Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Zweifel an der „Schwarzbau“-klage
Die Bürgerinitiative aus Angermund bemängelt, dass eine Genehmigung der Bahnstrecke von Düsseldorf nach Duisburg fehle.
Die Bürgerinitiative aus Angermund bemängelt, dass eine Genehmigung der Bahnstrecke von Düsseldorf nach Duisburg fehle.
(arl) Die Bahnlärmgegner aus Angermund haben bundesweites Aufsehen mit ihrem Vorwurf erregt, die Bahnstrecke von Düsseldorf nach Duisburg sei ein „Schwarzbau“– aber was ist wirklich daran? Der Historiker und Rp-autor Ulrich Brzosa bezweifelt, dass die Strecke im 19. Jahrhundert ohne das Einverständnis der damaligen Obrigkeit gebaut worden ist. Das Genehmigungs-dokument hat er zwar nicht gefunden, legt allerdings Quellen vor, aus denen hervorgeht, dass es damals ein ordnungsgemäßes Verfahren gegeben haben dürfte. So heißt es etwa in einem Bericht der Eisenbahngesellschaft 1846: „Für die ganze Linie von Deutz bis Minden ist die Genehmigung der Staatsbehörden auf den Grund der Vorarbeiten (Planungsentwürfe) ertheilt worden“.
Die Angermunder Initiative hat, vertreten durch ihre Vorsitzende Elke Wagner, die Klage beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht eingereicht. Sie bemängelt, dass die Bahn keine Genehmigungen für den Bau und die drei später erfolgten Ausbauten vorlegen könne. Die Initiative will Lärmschutz oder eine Einschränkung des Betriebs erreichen. Die Bahnstrecke gehört zu den meistbefahrenen in Europa. Das Verfahren könnte auch die Planungen für den RRX verzögern. Für den neuen Regional-schnellzug soll die Strecke ausgebaut werden. Dabei sollen die Anwohner erstmals überhaupt Lärmschutz erhalten. Die Initiative lehnt die bisherigen Pläne aber als nicht ausreichend ab.
Auch der Richter hatte am ersten Verhandlungstag im August Zweifel an der Schwarzbau-theorie geäußert. Dass ein Privatunternehmen die Strecke ohne Zustimmung der preußischen Behörden gebaut haben könnte, sei „nicht vorstellbar“. Darüber hinaus erinnerte er daran, dass für solche Altanlagen ein Bestandsschutz gilt. Dies sehen die Kläger anders. Im Frühjahr wird weiter verhandelt.
Historiker Brzosa zeigt sich verwundert, dass beide Seiten trotz angeblich umfangreicher Recherche die Frage nicht schon außergerichtlich klären konnten. Aus seiner Sicht lassen schon online verfügbare Archivbestände keinen Zweifel aufkommen, dass damals ein Genehmigungsverfahren stattfand – wenn auch nicht nach heutigen Standards etwa in Bezug auf Bürgerbeteiligung.
Elke Wagner sieht die Klage durch diese Einsprüche nicht erledigt. „Uns geht es nicht nur um Preußen“, betont sie. Auch für die Erweiterung der Strecke auf vier Gleise in den 1920er Jahren und die beiden Ausbauten zur Zeit der Bundesrepublik – die Elektrifizierung in den 1950er Jahren und ein neues Sicherungssystem für ICE in den 1990er Jahren – gebe es keine Belege.
Die Bahn verweist auf Anfrage auf den Bestandsschutz, der zumindest für alle Umbauten vor 1974 gilt. „Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes gelten sämtliche historische Bahnanlagen als gewidmet bzw. planfestgestellt und somit legitimiert und bestandsgeschützt“, sagt ein Sprecher. Dann würde sich die Suche nach den Dokumenten aus dem 19. Jahrhundert erübrigen. Das Unternehmen gibt sich durch die ersten Signale des Gerichts zuversichtlich. „Aufgrund der ersten mündlichen Verhandlung gehen wir davon aus, dass das Gericht im Sinne der täglich Millionen Bahnpendler in NRW entscheiden wird“, sagt ein Bahnsprecher.