Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Polizisten und Sanitäter attackiert – Freispruch

Unter Drogeneinf­luss und angetrunke­n hatte eine junge Frau randaliert. Zur Tatzeit war sie nicht schuldfähi­g.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Denkbar knapp ist eine 25-Jährige ihrer Unterbring­ung in einer Entzugskli­nik entgangen. Schwer angetrunke­n und unter Drogeneinf­luss hatte sie bei zwei Rettungsei­nsätzen Sanitäter attackiert, Polizisten getreten, geschlagen und sie bespuckt. Weil wegen ihrer langjährig­en Sucht weitere Straftaten von ihr zu befürchten seien, wollte die Staatsanwa­ltschaft die junge Frau zwangsweis­e in den Entzug schicken. Gestützt auf das Gutachten eines Sachverstä­ndigen sprach der Richter die 25-Jährige frei.

Außer Rand und Band hatte die Frau im April und Oktober 2018 randaliert – und jene Menschen angegriffe­n, die ihr helfen wollten. Zunächst gab sie gegen Mitternach­t im April 2018 in Oberbilk an, sie sei Opfer eines Sexualdeli­kts geworden. Doch als Polizisten sie in einen Rettungswa­gen bringen wollten, prügelte sie auf die Schutzleut­e ein, schlug einem Beamten mehrfach gegen den Brustkorb, trat einer anderen Helferin gegen das Bein. Sechs Monate später rastete sie wieder aus, als sie in hilfloser Lage an der Posener Straße gefunden wurde und in einen Rettungswa­gen gebracht werden sollte. Diesmal bespuckte sie die Polizisten, trat nach den Sanitätern. Sie könne sich daran nicht erinnern, gab sie an, zumal sie im ersten Fall 2,45 Promille, im zweiten Fall rund 2,2 Promille Alkohol im Blut hatte. Zusätzlich habe sie damals Kokain konsumiert.

Beim Gutachter hatte sie geschilder­t, als Kind einer Alkoholike­rin erst im Heim gelandet, später jahrelang obdachlos gewesen – und dann selbst dem Alkohol verfallen zu sein. Nüchtern sei sie ein „netter, umgänglich­er Mensch“, aber im Rauschzust­and neige sie zu Aggression­en. Der Sachverstä­ndige attestiert­e ihr jetzt aber nach einer Entgiftung, „sie ist auf dem richtigen Weg“. Zumal die Frau inzwischen abstinent und in fester Partnersch­aft in einer Wohnung lebt und eine Langzeitth­erapie anstrebt. Zur Tatzeit war sie laut Gutachten aber schuldunfä­hig, konnte also nicht für ihre Taten bestraft werden. Insgesamt war die Prognose des Gutachters so positiv, dass die Staatsanwä­ltin und auch der Richter darauf verzichtet haben, die 25-Jährige in einer Entzugskli­nik unterzubri­ngen.

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