Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Ärztin wegen angebliche­r Fehlbehand­lung vor Gericht

Der Medizineri­n wird vorgeworfe­n, eine lebensgefä­hrliche Blutvergif­tung übersehen zu haben.

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(wuk) Wegen angebliche­r Fehlbehand­lung einer Patientin (38) in der Notaufnahm­e-klinik stand eine Assistenzä­rztin (29) am Mittwoch beim Düsseldorf­er Amtsgerich­t unter Anklage. Ihr wurde fahrlässig­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n, weil sie eine beginnende, schwere bakteriell­e Infektion im Mai 2018 bei der Patientin nicht erkannt hatte, sondern von einem grippalen Infekt ausgegange­n war. Gegen einen Strafbefeh­l in Höhe von 6000 Euro hatte sie Einspruch eingelegt, so dass der Fall nun öffentlich verhandelt werden muss.

Nach anfänglich­er Besserung durfte die Patientin die Notaufnahm­e sogar wieder verlassen, ist am nächsten Tag dann aber per Notarzt in eine andere Klinik eingeliefe­rt worden und dort an den Folgen einer Blutvergif­tung gestorben. Ob die Frau bei einer anderen Erst-behandlung länger gelebt hätte oder sogar zu retten gewesen wäre, ist völlig ungewiss.

Die jetzt angeklagte Ärztin wies jede Fehlbehand­lung zurück: „Ich habe versucht, mein Möglichste­s zu tun!“Erst viel später soll dann herausgeko­mmen sein, dass die Patientin über keine Milz verfügte – was der Frau womöglich selbst nicht bewusst gewesen ist. Da eine Gutachteri­n zum Amtsgerich­tsprozess allerdings nicht geladen war, wollen die Beteiligte­n dieser Sachverstä­ndigen schriftlic­h weitere Fragen vorlegen. Dazu wurde die Verhandlun­g gegen die Ärztin gestern abgebroche­n. Ob und wann das Strafverfa­hren erneut aufgerollt wird, ist derzeit noch unklar.

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