Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Die neuen Corona-regeln in NRW
Die Landesregierung lockert vor Pfingsten weiter die Vorschriften im Umgang mit der Pandemie. Doch manche Bestimmungen sind unklar und könnten zu Ärger mit den Behörden führen.
DÜSSELDORF Diesmal ließ das Land den Kommunen etwas mehr Zeit, sich mit den neuen Regeln vertraut zu machen. Hatten die Gemeinden etwa bei der Kita- und Schulöffnung manchmal nur Stunden oder ein Wochenende, um sich umzustellen, so können sie nun die Bestimmungen an zwei Werktagen studieren und mögliche Unklarheiten mit der Landesregierung besprechen. „Wir stehen da in gutem Kontakt“, meint Wolfgang Speen, der Sprecher der Stadt Mönchengladbach. Doch ganz einfach ist es auch diesmal wieder nicht, die Regeln anzuwenden. Was etwa gilt als Veranstaltung oder als privates Treffen zu Hause, wie definiert das Land eine Dienstleistung, wie ein kulturelles Ereignis? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu den neuen Regeln, die ab dem kommenden Samstag gelten.
Was ändert sich beim Kontaktverbot? Künftig dürfen sich im Freien maximal zehn Personen treffen. Die können aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Wenn die Zahl zehn überschritten wird, dürfen die betroffenen Menschen maximal aus zwei häuslichen Gemeinschaften stammen. Wer ausschließlich mit Verwandten in gerader Linie, mit Geschwistern, Ehegatten oder Lebenspartnern zusammen ist, darf die Zahl zehn ebenfalls überschreiten. Allerdings ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Und es muss sichergestellt werden, dass sich die Personen im Falle einer Infektion zurückverfolgen lassen.
Dürfen mehrere Personen aus unterschiedlichen Haushalten im gleichen Auto fahren? Ja.
Was gilt für private Treffen? Es ist grundsätzlich erlaubt, Freunde aus unterschiedlichen Haushalten in die eigene Wohnung oder den Garten einzuladen. Allerdings empfiehlt die Landesregierung, damit verantwortungsvoll im Sinne der Hygiene- und Gesundheitsregeln umzugehen.
Sind Haus- und Gartenpartys erlaubt? Wer eine große Hochzeitsfeier zu Hause plant oder eine Party mit vielen Leuten, ist nahe an einer geselligen Veranstaltung, die untersagt ist. Solche Feste haben Event-charakter und sind nicht zulässig. Am besten, man fragt beim Bürgertelefon der jeweiligen Gemeinde nach.
Was ist bei standesamtlichen Hochzeiten oder Beerdigungen zu beachten? Eine Trauung auf dem Standesamt mit Gästen ist erlaubt. Die dürfen dann entsprechend der allgemeinen Kontaktregeln (Frage 1) unmittelbar vor dem Ort zusammenstehen, wenn sie den Sicherheitsabstand einhalten und auf
Händeschütteln und Umarmungen verzichten. Für die kirchliche Trauung sind die bisherigen Regeln für den Gottesdienstbesuch anzuwenden. Das Gleiche gilt auch für Beerdigungen. Kommen die Menschen in der Trauerhalle zusammen, müssen die Kontakte rückverfolgbar sein. Das heißt, es muss eine Liste der Trauernden ausliegen.
Sind jetzt wieder mehr Besuche zu Angehörigen in Pflegeheimen möglich? Die Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen sind auf maximal einen pro Tag beschränkt. Dabei dürfen Verwandte oder Freunde nur einen Angehörigen für höchstens zwei Stunden treffen. Die Zahl der Besucher ist auf zwei beschränkt. Die müssen aber nicht in irgendeiner Beziehung zueinander stehen. Und die Besuche sollen so stattfinden, dass ein Kontakt mit anderen Heimbewohnern oder deren Angehörigen vermieden wird.
Wie sieht die Sterbebegleitung aus? Medizinisch, ethisch-sozial oder seelsorgerisch gebotene Besuche (zum Beispiel auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten) sind möglich. Für die Gewährung solcher Besuche sind die Einrichtungsleitungen zuständig.
Welche sportlichen Betätigungen sind jetzt wieder erlaubt? Im Breiten- und Freizeitsport sind auch körperliche Kontakte etwa bei Ballspielen wieder erlaubt. Es muss aber die maximale Zahl von zehn Personen eingehalten werden. Ansonsten sind Kontaktsportarten wie Fußball etwa auf Vereinsebene (Amateursport) nicht erlaubt. Profiligen wie die Bundesliga dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten wieder spielen.
Sind berufliche Versammlungen und Veranstaltungen möglich? Ja, wenn sie nicht dem geselligen Beisammensein dienen. Sie müssen immer aus beruflichen oder gewerblichen Gründen erfolgen. Auch Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen sind zulässig, wenn die Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten werden. Die Besucherzahl bemisst sich nach der vorhandenen Fläche. Entscheidend ist dafür die Zahl von einer Person pro Quadratmeter.
Welche kulturellen Veranstaltungen sind erlaubt? Die Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie die Kinos dürfen wieder öffnen. Die maximale Besucherzahl liegt bei einem Viertel der Platzkapazität, im Höchstfall dürfen 100 Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Es müssen die Hygiene- und Infektionsschutzauflagen eingehalten werden. Auf dem Sitzplatz müssen Besucher keine Maske tragen, in den Gemeinschaftsräumen oder Vorhallen schon. Wichtig in geschlossenen Räumen ist eine gute Durchlüftung.
Dürfen 15 Kinder aus der Nachbarschaft zu einem gemeinsamen Poolbesuch in einem privaten Garten eingeladen werden? Eine Höchstzahl ist für private Treffen nicht vorgesehen. Allerdings darf die Einladung keinen eventhaften Charakter haben. Die Frage ist allerdings, ob ein so großer Kinderauflauf sinnvoll ist. Nicht alles, was erlaubt ist, ist wegen möglicher Gefährdungen auch verantwortlich.