Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Polizist muss für Ohrfeigen im Dienst Strafe zahlen
NIEDERKASSEL (wuk) Eine Strafe von 1800 Euro wegen Körperverletzung im Amt hat ein Polizeibeamter (44) nach anfänglichem Protest doch noch akzeptiert. Das hat das Amtsgericht am Montag auf Anfrage bestätigt. Zunächst hatte der Beamte gegen den schriftlich verhängten Strafbefehl zwar Protest eingelegt, doch bevor das Amtsgericht jetzt darüber verhandeln konnte, zog der Polizist seinen Einspruch wieder zurück.
Laut den Ermittlungen hatte der 44-Jährige Anfang des Jahres einen wegen Diebstahls verdächtigen 22-Jährigen in seiner Freizeit abends in Niederkassel gestellt. Angeblich soll der 22-Jährige damals einen Bekannten des Polizisten bestohlen haben. Der Beamte habe sich daher kurzerhand selbst in den Dienst versetzt und den Tatverdächtigen an einem Metallzaun fixiert. Danach jedoch soll er dem jungen Mann mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Als der 22-Jährige wegen dieser Ohrfeigen schützend seine Hände vor den Kopf hielt, soll der Polizeibeamte ihn aufgefordert haben, die Hände herunter zu nehmen – und soll dem Tatverdächtigen danach noch mindestens zwei Mal mit dem Handrücken ins Gesicht geschlagen haben.
Der 22-Jährige habe dadurch, so die Ermittlungen weiter, Schwellungen und Blutergüsse an einem Auge, an Wangenknochen und Stirn erlitten. Dem Polizisten wurde laut Strafbefehl vorgeworfen, dass für eine derartige Behandlung des fixierten Mannes „keine rechtfertigende Notwehrlage“existiert habe. Die dafür bereits verhängte Bestrafung des Beamten zu 30 Tagessätzen zu je 60 Euro ist jetzt rechtskräftig.