Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Steuer-pauschale für die Arbeit im Homeoffice
(tmn) Bisher ließen sich die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer nur unter strengen Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Einen Schreibtisch im Durchgangszimmer, die Arbeitsecke im Wohnzimmer oder den Laptop auf dem Küchentisch akzeptierte das Finanzamt nicht. Genau das soll mit der neuen Homeoffice-pauschale aber nun möglich sein. Die Pauschale sollen all jene Steuerpflichtigen geltend machen können, die aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zu Hause an einem provisorischen Arbeitsplatz arbeiten.
In den Jahren 2020 und 2021 können sie dann fünf Euro pro Tag – aber maximal 600 Euro pro Jahr – von der Steuer absetzen, wenn sie an diesem Tag nicht im Büro gearbeitet haben. Um das auch gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, ist es hilfreich, eine Bestätigung vom Arbeitgeber zu haben, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Das gilt besonders in den Fällen, in denen Beschäftigte mal im Büro und mal von zu Hause aus gearbeitet haben.
Allerdings gibt es die Pauschale nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro jährlich. Die Ausgaben mindern dann die Steuerlast aber, wenn sie gemeinsam mit weiteren Werbungskosten, wie zum Beispiel für Schreibtisch, Drucker oder Bürostuhl, den Pauschbetrag überschreiten.
Wer für dienstliche Belange seinen eigenen Telefon- und Internetanschluss nutzt, kann 20 Prozent der jeweiligen Monatsrechnung, oder maximal 20 Euro pro Monat, als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Alternativ können auch Arbeitgeber die Kosten pauschal steuerfrei erstatten.