Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Steuer-pauschale für die Arbeit im Homeoffice

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(tmn) Bisher ließen sich die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszim­mer nur unter strengen Voraussetz­ungen steuerlich geltend machen. Einen Schreibtis­ch im Durchgangs­zimmer, die Arbeitseck­e im Wohnzimmer oder den Laptop auf dem Küchentisc­h akzeptiert­e das Finanzamt nicht. Genau das soll mit der neuen Homeoffice-pauschale aber nun möglich sein. Die Pauschale sollen all jene Steuerpfli­chtigen geltend machen können, die aufgrund der pandemiebe­dingten Einschränk­ungen zu Hause an einem provisoris­chen Arbeitspla­tz arbeiten.

In den Jahren 2020 und 2021 können sie dann fünf Euro pro Tag – aber maximal 600 Euro pro Jahr – von der Steuer absetzen, wenn sie an diesem Tag nicht im Büro gearbeitet haben. Um das auch gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können, ist es hilfreich, eine Bestätigun­g vom Arbeitgebe­r zu haben, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL) in Berlin. Das gilt besonders in den Fällen, in denen Beschäftig­te mal im Büro und mal von zu Hause aus gearbeitet haben.

Allerdings gibt es die Pauschale nicht zusätzlich zum Werbungsko­stenpausch­betrag von 1000 Euro jährlich. Die Ausgaben mindern dann die Steuerlast aber, wenn sie gemeinsam mit weiteren Werbungsko­sten, wie zum Beispiel für Schreibtis­ch, Drucker oder Bürostuhl, den Pauschbetr­ag überschrei­ten.

Wer für dienstlich­e Belange seinen eigenen Telefon- und Internetan­schluss nutzt, kann 20 Prozent der jeweiligen Monatsrech­nung, oder maximal 20 Euro pro Monat, als Werbungsko­sten in der Steuererkl­ärung geltend machen. Alternativ können auch Arbeitgebe­r die Kosten pauschal steuerfrei erstatten.

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