Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Immense Folgen für die Mieter
Der zweite Lockdown wird bei den Vermietern von Geschäften, Ladenlokalen und Restaurants zu immensen Mietausfällen führen. Zwar leistet der Staat an die Gewerbetreibenden erhebliche finanzielle Hilfen – aber diese erreichen die Vermieter allenfalls mittelbar. Gleichzeitig brandet eine Diskussion darüber auf, wie die coronabedingten Schulden des Staates, die allein im Jahr 2020 knapp 220 Milliarden Euro betragen, bezahlt werden sollen. Eine vielfach vertretene Idee ist die sogenannte „Corona-abgabe oder Vermögensabgabe“– eine einmalige Abgabe von zehn bis 30 Prozent des Vermögenswertes auf große private Vermögen. Verfassungsrechtlich ist eine solche Abgabe allerdings nur bei einer extremen finanziellen Schieflage des Staates zulässig, die glücklicherweise nicht gegeben ist. Insbesondere würde aber eine Vermögensabgabe die Immobilieneigentümer, die in der Pandemie keine Staatshilfen erhalten haben, über alle Maßen belasten. Schließlich sind die Immobilienwerte aufgrund der Nullzinspolitik der EZB in den vergangenen Jahren überaus stark gestiegen. Dies macht sich beispielsweise für Düsseldorf daran fest, dass sowohl die Kaufpreise von Immobilien als auch die Grundstückspreise währenddessen doppelt so stark gestiegen sind wie die Mieten. Eine Vermögensabgabe würde somit für Immobilieneigentümer sehr hoch ausfallen. Besonders fatal ist, dass eine solche Abgabe wichtige ökologische Investitionen der Eigentümer in ihre Immobilien verhindern würde – das würde dann nicht nur dem Klima, sondern auch der Wohnqualität schaden.
Dr. Werner Fliescher
Der Autor ist Vorstand von Haus und Grund Düsseldorf.