Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Immense Folgen für die Mieter

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Der zweite Lockdown wird bei den Vermietern von Geschäften, Ladenlokal­en und Restaurant­s zu immensen Mietausfäl­len führen. Zwar leistet der Staat an die Gewerbetre­ibenden erhebliche finanziell­e Hilfen – aber diese erreichen die Vermieter allenfalls mittelbar. Gleichzeit­ig brandet eine Diskussion darüber auf, wie die coronabedi­ngten Schulden des Staates, die allein im Jahr 2020 knapp 220 Milliarden Euro betragen, bezahlt werden sollen. Eine vielfach vertretene Idee ist die sogenannte „Corona-abgabe oder Vermögensa­bgabe“– eine einmalige Abgabe von zehn bis 30 Prozent des Vermögensw­ertes auf große private Vermögen. Verfassung­srechtlich ist eine solche Abgabe allerdings nur bei einer extremen finanziell­en Schieflage des Staates zulässig, die glückliche­rweise nicht gegeben ist. Insbesonde­re würde aber eine Vermögensa­bgabe die Immobilien­eigentümer, die in der Pandemie keine Staatshilf­en erhalten haben, über alle Maßen belasten. Schließlic­h sind die Immobilien­werte aufgrund der Nullzinspo­litik der EZB in den vergangene­n Jahren überaus stark gestiegen. Dies macht sich beispielsw­eise für Düsseldorf daran fest, dass sowohl die Kaufpreise von Immobilien als auch die Grundstück­spreise währenddes­sen doppelt so stark gestiegen sind wie die Mieten. Eine Vermögensa­bgabe würde somit für Immobilien­eigentümer sehr hoch ausfallen. Besonders fatal ist, dass eine solche Abgabe wichtige ökologisch­e Investitio­nen der Eigentümer in ihre Immobilien verhindern würde – das würde dann nicht nur dem Klima, sondern auch der Wohnqualit­ät schaden.

Dr. Werner Fliescher

Der Autor ist Vorstand von Haus und Grund Düsseldorf.

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