Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
NRW erlaubt weniger Abstand bei Windrädern
DÜSSELDORF (maxi) Ursprünglich hatte die Landesregierung festlegen wollen, dass Windräder nur in einem Abstand von 1500 Metern zu Wohnbebauungen entstehen dürfen. Jetzt beugt sich Schwarz-gelb dem Druck des Bundes und will es bei einem Abstand von 1000 Metern bewenden lassen. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz in den Landtag gehen. Die Landesregierung hatte stets den Standpunkt vertreten, dass ein möglichst großer Abstand eingehalten werden müsse, und etwa mit dem Emissionsschutz argumentiert. Grüne und Umweltverbände warfen der Regierung vor, damit den Windradausbau zum Erliegen zu bringen.
Die neue Regelung solle für einen „fairen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Bevölkerung und den Zielen der Energieversorgung“sorgen, sagte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) und zeigte sich zuversichtlich, dass nun das Ausbauziel von derzeit 5,9 auf 10,5 Gigawatt bis zum Jahr 2030 erreicht werden könne. Allerdings werde es Ausnahmen geben. So gelte die 1000-Meter-regel für Wohnbebauungmit zehn und mehr Häusern. Auf Bestandsschutz könnten Anlagenbetreiber hoffen, die einen Bauantrag eingereicht oder eine Baugenehmigung erhalten haben, das Windrad selbst aber noch nicht gebaut hätten. Sie profitieren von einer Regelung, wonach der Abstand mindestens dreimal der Höhe des Windrades entsprechen dürfe.
Die energiepolitische Sprecherin der Grünen-landtagsfraktion, Wibke Brems, kritisierte die Einführung fester Mindestabstände und sagte, der 1000-Meter-abstand werde mögliche Flächen für die Windenergienutzung massiv einschränken. Sie warf der Regierung „eine rein ideologiegetriebene Verhinderung der Windenergie“vor.