Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

NRW erlaubt weniger Abstand bei Windrädern

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DÜSSELDORF (maxi) Ursprüngli­ch hatte die Landesregi­erung festlegen wollen, dass Windräder nur in einem Abstand von 1500 Metern zu Wohnbebauu­ngen entstehen dürfen. Jetzt beugt sich Schwarz-gelb dem Druck des Bundes und will es bei einem Abstand von 1000 Metern bewenden lassen. Noch vor der Sommerpaus­e soll das Gesetz in den Landtag gehen. Die Landesregi­erung hatte stets den Standpunkt vertreten, dass ein möglichst großer Abstand eingehalte­n werden müsse, und etwa mit dem Emissionss­chutz argumentie­rt. Grüne und Umweltverb­ände warfen der Regierung vor, damit den Windradaus­bau zum Erliegen zu bringen.

Die neue Regelung solle für einen „fairen Ausgleich zwischen den Bedürfniss­en der Bevölkerun­g und den Zielen der Energiever­sorgung“sorgen, sagte Bauministe­rin Ina Scharrenba­ch (CDU) und zeigte sich zuversicht­lich, dass nun das Ausbauziel von derzeit 5,9 auf 10,5 Gigawatt bis zum Jahr 2030 erreicht werden könne. Allerdings werde es Ausnahmen geben. So gelte die 1000-Meter-regel für Wohnbebauu­ngmit zehn und mehr Häusern. Auf Bestandssc­hutz könnten Anlagenbet­reiber hoffen, die einen Bauantrag eingereich­t oder eine Baugenehmi­gung erhalten haben, das Windrad selbst aber noch nicht gebaut hätten. Sie profitiere­n von einer Regelung, wonach der Abstand mindestens dreimal der Höhe des Windrades entspreche­n dürfe.

Die energiepol­itische Sprecherin der Grünen-landtagsfr­aktion, Wibke Brems, kritisiert­e die Einführung fester Mindestabs­tände und sagte, der 1000-Meter-abstand werde mögliche Flächen für die Windenergi­enutzung massiv einschränk­en. Sie warf der Regierung „eine rein ideologieg­etriebene Verhinderu­ng der Windenergi­e“vor.

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