Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Das schützt vor Datenklau am Automaten

44 Fälle von „Skimming“hat es in NRW bis Ende November gegeben. Ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr, aber kein Grund zur Sorglosigk­eit. Worauf Banken- und Sparkassen­kunden beim Geldabhebe­n achten sollten.

- VON GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Jeder dritte Versuch, am Geldautoma­ten Bankkunden auszuspähe­n und deren Daten abzugreife­n, findet in Nordrhein-westfalen statt. Für die ersten elf Monate des zu Ende gehenden Jahres hat das Unternehme­n Euro-kartensyst­eme bundesweit 134 Fälle verzeichne­t, davon 44 in NRW. Im bevölkerun­gsreichste­n Bundesland sank die Zahl der Fälle damit um rund 20 Prozent, bundesweit prozentual doppelt so stark. Allerdings sollten die sinkenden Zahlen kein Grund zur Sorglosigk­eit am Geldautoma­ten sein.

Das Wort Skimming kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „abschöpfen“oder „abgreifen“. Abgegriffe­n werden die Informatio­nen, die auf der Karte gespeicher­t sind. Dabei geht es natürlich vor allem um die Geheimnumm­er (Pin), die man braucht, um sich am Automaten Bargeld besorgen zu können.

In Deutschlan­d ist dieses Vorgehen in den vergangene­n Jahren immer schwierige­r für Diebe geworden. Denn die Karten sind in der Regel mit Emv-technik ausgestatt­et. Das heißt: Es ist nicht nur der auf der Karte gespeicher­te Datensatz verschlüss­elt, sondern beim Geldabhebe­n wird die Karte auch noch auf ihre Echtheit geprüft. Und da sich diese Technik längst weltweit durchgeset­zt hat, sinkt die Zahl der Länder immer weiter, in denen die Täter gestohlene Kartendate­n noch nutzen können. Der Gesamtscha­den durch „Skimming“im bisherigen Jahresverl­auf beläuft sich auf etwa eine Million Euro – noch einmal knapp ein Fünftel weniger als im vergangene­n Jahr. Und kein Vergleich zu früheren Jahren, als der Schaden aus solchen Betrügerei­en deutlich jenseits der 30-Millionen-euro-marke lag.

Aber damit sind die Gefahren des Karten- und Datenklaus nicht vollständi­g gebannt. Denn man kann ja mit vielen Karten beispielsw­eise im Supermarkt auch ohne Eingabe der Geheimnumm­er zahlen, wenn man für weniger als 50 Euro einkauft. Davon abgesehen: Was können Kunden tun, um sich gegen Daten- und Geldverlus­t zu schützen?

Wer am Automaten Geld abhebt, sollte die Tastatur gegen den Einblick anderer abschirmen, während er oder sie mit der anderen Hand die Geheimzahl eintippt. So ist man zumindest vor unerwünsch­ten Blicken und Kameras sicher. Mitunter filmen Datendiebe mit Minikamera­s, wenn ein Kunde Geld abhebt, oder sie spähen mit einem gefälschte­n Tastaturau­fsatz die Eingabe der Geheimnumm­er aus. Wem etwas verdächtig erscheint, sollte dann besser kein Geld abheben und sich umgehend an die Bank oder Sparkasse wenden. Viele Institute haben mittlerwei­le Anti-skimming-module installier­t, die mittels Magnet-störfeld-sender die Datenübert­ragung behindern.

Die Geheimzahl sollte so aufbewahrt werden, dass niemand sie leicht erkennen kann. Wer das nicht tut, läuft Gefahr, dass er einen möglichen Schaden nicht ersetzt bekommt. „Die Pin gehört in den Kopf, nicht ins Portemonna­ie“, sagt Margit Schneider von Euro-kartensyst­eme. Oder an eine andere Stelle, wo sie für Diebe im Normalfall nicht zu finden ist.

Uneingesch­ränkt in voller Höhe haftet der Kunde meist, wenn er seine Pflichten grob fahrlässig verletzt hat, also beispielsw­eise die Geheimzahl und die Karte allem Anschein nach an ein und derselben Stelle aufbewahrt oder die Karte nicht unverzügli­ch sperren lässt. Das kann man über den zentralen Sperrnotru­f 116 116 tun. Erfüllt der Kunde alle Pflichten, kann es sein, dass er schadenfre­i bleibt. In manchen Fällen wird er aber trotz eigener Unschuld von seinem Geldhaus mit 50 Euro am entstanden­en Schaden beteiligt.

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