Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Das schützt vor Datenklau am Automaten
44 Fälle von „Skimming“hat es in NRW bis Ende November gegeben. Ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr, aber kein Grund zur Sorglosigkeit. Worauf Banken- und Sparkassenkunden beim Geldabheben achten sollten.
DÜSSELDORF Jeder dritte Versuch, am Geldautomaten Bankkunden auszuspähen und deren Daten abzugreifen, findet in Nordrhein-westfalen statt. Für die ersten elf Monate des zu Ende gehenden Jahres hat das Unternehmen Euro-kartensysteme bundesweit 134 Fälle verzeichnet, davon 44 in NRW. Im bevölkerungsreichsten Bundesland sank die Zahl der Fälle damit um rund 20 Prozent, bundesweit prozentual doppelt so stark. Allerdings sollten die sinkenden Zahlen kein Grund zur Sorglosigkeit am Geldautomaten sein.
Das Wort Skimming kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „abschöpfen“oder „abgreifen“. Abgegriffen werden die Informationen, die auf der Karte gespeichert sind. Dabei geht es natürlich vor allem um die Geheimnummer (Pin), die man braucht, um sich am Automaten Bargeld besorgen zu können.
In Deutschland ist dieses Vorgehen in den vergangenen Jahren immer schwieriger für Diebe geworden. Denn die Karten sind in der Regel mit Emv-technik ausgestattet. Das heißt: Es ist nicht nur der auf der Karte gespeicherte Datensatz verschlüsselt, sondern beim Geldabheben wird die Karte auch noch auf ihre Echtheit geprüft. Und da sich diese Technik längst weltweit durchgesetzt hat, sinkt die Zahl der Länder immer weiter, in denen die Täter gestohlene Kartendaten noch nutzen können. Der Gesamtschaden durch „Skimming“im bisherigen Jahresverlauf beläuft sich auf etwa eine Million Euro – noch einmal knapp ein Fünftel weniger als im vergangenen Jahr. Und kein Vergleich zu früheren Jahren, als der Schaden aus solchen Betrügereien deutlich jenseits der 30-Millionen-euro-marke lag.
Aber damit sind die Gefahren des Karten- und Datenklaus nicht vollständig gebannt. Denn man kann ja mit vielen Karten beispielsweise im Supermarkt auch ohne Eingabe der Geheimnummer zahlen, wenn man für weniger als 50 Euro einkauft. Davon abgesehen: Was können Kunden tun, um sich gegen Daten- und Geldverlust zu schützen?
Wer am Automaten Geld abhebt, sollte die Tastatur gegen den Einblick anderer abschirmen, während er oder sie mit der anderen Hand die Geheimzahl eintippt. So ist man zumindest vor unerwünschten Blicken und Kameras sicher. Mitunter filmen Datendiebe mit Minikameras, wenn ein Kunde Geld abhebt, oder sie spähen mit einem gefälschten Tastaturaufsatz die Eingabe der Geheimnummer aus. Wem etwas verdächtig erscheint, sollte dann besser kein Geld abheben und sich umgehend an die Bank oder Sparkasse wenden. Viele Institute haben mittlerweile Anti-skimming-module installiert, die mittels Magnet-störfeld-sender die Datenübertragung behindern.
Die Geheimzahl sollte so aufbewahrt werden, dass niemand sie leicht erkennen kann. Wer das nicht tut, läuft Gefahr, dass er einen möglichen Schaden nicht ersetzt bekommt. „Die Pin gehört in den Kopf, nicht ins Portemonnaie“, sagt Margit Schneider von Euro-kartensysteme. Oder an eine andere Stelle, wo sie für Diebe im Normalfall nicht zu finden ist.
Uneingeschränkt in voller Höhe haftet der Kunde meist, wenn er seine Pflichten grob fahrlässig verletzt hat, also beispielsweise die Geheimzahl und die Karte allem Anschein nach an ein und derselben Stelle aufbewahrt oder die Karte nicht unverzüglich sperren lässt. Das kann man über den zentralen Sperrnotruf 116 116 tun. Erfüllt der Kunde alle Pflichten, kann es sein, dass er schadenfrei bleibt. In manchen Fällen wird er aber trotz eigener Unschuld von seinem Geldhaus mit 50 Euro am entstandenen Schaden beteiligt.