Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Kinder, Plastik, Rente, Soli – das ändert sich
DÜSSELDORF
Neues Jahr, neue Regelungen: Arbeiten im Homeoffice wird 2021 stärker gefördert, aber vor allem jenseits von Corona ändert sich im neuen Jahr einiges für Verbraucher. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Rente
Im Juli 2021 werden sich die Rentner im Westen wohl mit einer Nullrunde begnügen müssen, wie die Deutsche Rentenversicherung schätzt. Denn die Rentenentwicklung folgt der Entwicklung der Löhne im vergangenen Jahres. Im Osten der Republik soll es wegen der davon unabhängigen Angleichung eine minimale Erhöhung geben. Im Frühjahr wird die Bundesregierung hierzu eine finale Entscheidung treffen.
Grundrente
Nach langem Streit hatte sich die große Koalition auf die Einführung der Grundrente verständigt, die nun startet. Davon sollen in erster Linie 1,3 Millionen Senioren mit kleiner Rente profitieren – sofern sie mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt haben oder Kindererziehungs- und Pflegezeiten einbringen können. Das Ganze ist bürokratisch und bringt den Betroffenen im Portemonnaie weniger, als viele womöglich denken: Als Grundrente gibt es im Schnitt nur 75 Euro pro Monat. Wegen des hohen Verwaltungsaufwands bei der Rentenversicherung kann die Auszahlung der Grundrente auch erst später starten; die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum 1. Januar.
Rentenbeitrag
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, bleibt bei 18,6 Prozent. Die Bemessungsgrenze in der Rentenversicherung erhöht sich dagegen von 6900 auf 7100 Euro im Monat. Damit verteuert sich für alle, die mehr als 6900 brutto im Monat zur Verfügung haben, der Beitrag zur Rentenversicherung.
Krankenversicherung
Auch für viele Kassenpatienten wird es im neuen Jahr teurer. Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 auf 1,3 Prozent erhöht. Jede Krankenkasse legt für sich den Zusatzbeitrag fest, der ergänzend zum allgemeinen Beitrag (14,6 Prozent) anfällt. Dutzende Kassen haben bereits eine Erhöhung angekündigt: Die Knappschaft erhöht ihren Beitrag um 0,5 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent, die Barmer um 0,4 Punkte auf 1,5 Prozent, die IKK Classic um 0,3 Punkte auf 1,3 Pro
Co2-preis
Kfz-steuer zent, die Techniker-krankenkasse um 0,5 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent. Beitragserhöhungen haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die AOK Rheinland/hamburg bleibt dagegen bei 1,1 Prozent.
Bemessungsgrenze
Bei Gutverdienern schlägt zudem die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen zu Buche. Diese erhöht sich für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf 4837,50 Euro monatlich. Bisher lag sie bei 4687,50 Euro.
Einwegplastik-verbot
Die Europäische Union macht ernst mit dem Kampf gegen Einweg-plastik. Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, Plastikwaren zu verkaufen, für die es umweltfreundliche Alternativen – etwa aus Papier oder Holz – gibt. Dazu zählen Besteck, Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Rührstäbchen für den Kaffee, Styroporboxen für Essen zum Mitnehmen. Lagerbestände dürfen noch verkauft werden.
Der Staat führt zum Jahreswechsel einen Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) für die Bereiche Heizung und Verkehr ein: Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zum Start 25 Euro zahlen. Der Preis wird an die Kunden weitergegeben. Laut der Bundesregierung steigt der Literpreis bei Benzin um sieben Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Schon jetzt heben viele Gasversorger den Preis an. Dafür sollen Bürger an anderer Stelle entlastet werden. So wird etwa die Ökostrom-umlage, die Bürger mit dem Strompreis zahlen, gesenkt. Allerdings ist die Frage, ob die Energieunternehmen die Entlastung bei der Eeg-umlage auch weiterreichen.
Für Neuwagen mit hohem Spritverbrauch steigt zudem die Kfz-steuer. Das soll Bürger dazu bringen, sparsamere Pkw zu kaufen. Bereits zugelassene Autos sind davon nicht betroffen. Einer Studie zufolge wird die Steuer pro Jahr im Schnitt um 15,80 Euro teurer.
Mehrwertsteuer
Um den Handel in der Corona-pandemie zu unterstützen, hatte die Regierung im Sommer die Mehrwertsteuersätze auf 16 beziehungsweise fünf Prozent gesenkt. Ab dem Jahreswechsel gelten wieder die bisherigen Sätze von 19 Prozent für die meisten Güter und von sieben Prozent für Waren des täglichen Bedarfs. Das Finanzministerium hat bereits klargemacht, dass es keine Verlängerung der Steuersenkung geben wird.
Solidaritätszuschlag
Für die meisten Bürger fällt ab Januar der Solidaritätszuschlag weg, der einst zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt worden war. 6,5 Prozent der Steuerzahler müssen weiterzahlen, werden aber etwas geringer belastet. Dazu zählen Singles mit einem Bruttojahreseinkommen von gut 73.000 Euro bis 109.000 Euro, so die Verbraucherzentrale NRW. 3,5 Prozent der Steuerzahler müssen den Soli auch weiter in voller Höhe zahlen. Das ist laut Bundesfinanzministerium der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen über 96.409 Euro (Single) beziehungsweise 192.818 Euro ( Verheiratete) liegt. Das entspricht einem Bruttoverdienst eines Alleinstehenden von gut 109.000 Euro.
Homeoffice-pauschale
Der Fiskus unterstützt wegen der Corona-krise künftig die Arbeit im Homeoffice. Der Arbeitnehmer kann pro Homeoffice-tag fünf Euro steuerlich geltend machen, maximal aber nur für 120 Tage im Jahr, also 600 Euro. Und das Ganze wird mit der Werbungskosten-pauschale verrechnet. Das heißt: Es profitieren in der Praxis nur diejenigen, die ohnehin mehr als 1000 Euro Werbungskosten im Jahr geltend machen können. Wer nur die Pauschale ansetzen kann, hat nichts davon.
Kindergeld
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind erhöht sich um 15 Euro auf 219 Euro pro Kind und Monat. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld von 210 auf 225 Euro. Ab dem vierten Kind gibt es nun 250 statt 235 Euro. Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro im
Jahr erhöht. Das Finanzamt prüft weiterhin automatisch, ob Freibeträge oder Kindergeld für den Steuerpflichtigen günstiger sind. Familien mit wenig Einkommen erhalten dagegen einen Kinderzuschlag, und auch hier wird der Maximalbetrag erhöht – von 185 auf 205 Euro im Monat.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt für Ledige auf 9744 Euro, das ist ein Plus von 336 Euro gegenüber 2020. Verheirateten stehen 19.488 Euro zu, 672 Euro mehr als bisher. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Im selben Umfang erhöhen sich die Beiträge, bis zu denen Steuerzahler Unterhalt für nahe Angehörige als außergewöhnliche Belastungen abziehen können, wie die Verbraucherzentrale NRW betont. Nun sind auch hier maximal 9744 Euro drin.
Hartz-iv-sätze
Die Hartz-iv-regelsätze steigen leicht. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat, das sind 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro. So hat es die Mindestlohn-kommission beschlossen.
Masern-impfung
Eltern, deren Nachwuchs bereits vor dem 1. März 2020 eine Schule besucht hat oder in einer Kita betreut wurde, müssen sich den 31. Juli 2021 notieren, wie die Verbraucherzentrale betont: Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Kinder nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Diese Frist gilt auch für das Personal in diesen Einrichtungen. Seit 1. März 2020 musste der Impfstatus schon immer dann belegt werden, wenn Kinder neu in eine Kita oder Schule kamen.
Baby-fernsehen
Schluss mit unnötigen Ultraschall-bildern von ungeborenen Babys. Ab 1. Januar wird das „Babyfernsehen“verboten. 3D- und 4D-ultraschalluntersuchungen, die medizinisch nicht notwendig sind, sondern nur gemacht werden, damit Eltern Bilder ihres Ungeborenen erhalten, dürfen gynäkologische Praxen nicht mehr durchführen. Weiter vorgesehen sind für werdende Mütter drei Basis-ultraschalluntersuchungen, die um die zehnte, die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche stattfinden.
Elektronische Patientenakte
Ab 1. Januar sollen allen Versicherten elektronische Patientenakten (Epa) zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Diese können Befunde, Röntgenbilder und Arzneipläne speichern. So können Doppeluntersuchungen vermieden werden. Patienten können festlegen, welche Daten in die Epa kommen und welcher Arzt sie grundsätzlich sehen darf. 2022 können sie zudem detailliert bestimmen, was der einzelne Arzt sehen darf.
E-rezept
Ab 1. Juli 2021 haben Kassenpatienten die Wahl zwischen einem Papier- und einem digitalen Rezept, das der Arzt ihnen ausstellt. Mit Hilfe einer zentralen App können sie sich dann die ärztlich verordneten Medikamente auf ihrem Handy anzeigen lassen und bei der Apotheke vor Ort oder bei einer Online-apotheke einlösen.
Maklerkosten
Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises. Ab dem 23. Dezember 2020 muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat.
Personalausweis
Für einen neuen Personalausweis werden statt 28,80 Euro ab Jahresbeginn 37 Euro fällig. Das gilt für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind. Der Ausweis gilt zehn Jahre. Für jüngere Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gilt, sind 22,80 Euro fällig.
Zahlen mit Kreditkarte
Für Kreditkartenzahlungen im Internet laufen am 31. Dezember die Erleichterungen bei der Kundenauthentifizierung ab, wie die Verbraucherzentrale betont. Ab Januar 2021 reicht es beim Bezahlen in Onlineshops mit Mastercard und Co. nicht mehr aus, die Prüfziffer von der Rückseite der Karte einzugeben. Dann muss es ein zusätzliches Sicherheitsverfahren geben wie eine ans Mobiltelefon geschickte Transaktionsnummer.
Briefe
Das Briefporto bleibt, anders als bei früheren Jahreswechseln, stabil. Ab Frühjahr soll es möglich sein, die Briefe mit Codes zu versehen, mit denen man den Laufweg der Sendung verfolgen kann. Kunden können dann über den Code per App nachverfolgen, wo sich die Postsendung gerade befindet.
Physiotherapiewenn
bislang Krankengymnastik oder Logopädie verordnet wurde, mussten Patienten die Behandlung innerhalb von 14 Tagen beginnen. Nun wird das Zeitfenster erweitert, wie die Verbraucherzentrale erklärt. Eine Behandlung kann jetzt auch bis zu 28 Tage nach dem Verordnungsdatum starten.
Bessere Schweinehaltung
Ab dem 1. Januar gilt in Deutschland in der Schweinehaltung ein neuer Standard: Männliche Ferkel dürfen nicht mehr betäubungslos kastriert werden; nun müssen die Schlachter für eine Narkose sorgen. Die Kastration wurde bisher bei unter acht Tage alten Ferkeln ohne Betäubung durchgeführt.
Tabakwerbung
Der Staat will trotz Forderungen von Ärzten kein allgemeines Tabak-werbeverbot erlassen. Aber kleine Fortschritte gibt es: Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sein können, ist Tabakwerbung ab dem 1. Januar 2021 generell verboten. Darüber hinaus ist es ab dem 1. Januar verboten, Gratisproben von Zigaretten oder Tabak auf Veranstaltungen kostenlos zu verteilen.
Lebensversicherung
Sie sind zwar als Kapitalanlage meist unattraktiv, doch viele wollen sie nicht missen. Immerhin können Verbraucher sie künftig besser vergleichen. Die Versicherer müssen ab Januar die sogenannten Effektivkosten nach einheitlichen Kriterien angeben. Damit können betroffene Kunden leichter erfassen, wie sich die Verwaltungskosten eines Vertrags auf die Auszahlung der Lebensversicherung auswirken.
(
mit dpa)