Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Verdeckte Ermittler an Silvester

Wegen der Pandemie soll es zu Neujahr weder Feuerwerk noch große Feiern geben. Die Polizei wird mehr Beamte einsetzen als im Vorjahr. Die wichtigste­n Fakten.

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

Gibt es ein grundsätzl­iches Böllerverb­ot in NRW? Nein. Das stellte auch Nrw-innenminis­ter Herbert Reul (CDU) am Dienstag noch einmal klar. Der Verkauf von Feuerwerks­artikeln ist aber bundesweit verboten. Auch über das Internet dürfen keine Böller gekauft und nach Hause bestellt werden. Der Zoll kontrollie­rt stichprobe­nartig verdächtig­e Pakete.

Unterschie­dliche Regelungen in den Städten Es ist den Kommunen überlassen worden, entspreche­nde Böllerverb­ote zu erlassen – oder eben nicht. In Bonn etwa ist das Böllern im öffentlich­en Raum im gesamten Stadtgebie­t verboten. Erkelenz verzichtet hingegen auf ein Verbot. Auch in Wegberg darf unter Einhaltung der Corona-schutzvero­rdnung Feuerwerk abgebrannt werden.

Was sind Verbotszon­en? Die Städte weisen entspreche­nde Gebiete aus, in denen kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. In der Regel handelt es sich dabei um neuralgisc­he Punkte – also Orte, an denen in den Jahren zuvor an Silvester immer viel los gewesen ist. In Düsseldorf gilt zum Beispiel in der Altstadt ein Feuerwerks­verbot; in anderen Teilen der Stadt ist das Knallen erlaubt.

Wie viele Personen dürfen zusammen feiern? Im öffentlich­en Raum dürfen sich laut aktueller Corona-schutzvero­rdnung fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Kontaktbes­chränkunge­n gelten nicht für die eigenen vier Wände. Feiern und vergleichb­are Zusammenkü­nfte sind aber auch zu Hause verboten. Beliebige Kontrollen in privaten Räumen wird es laut Reul nicht geben: „Aber überall dort, wo eine große Feier stattfinde­t, werden wir auch einschreit­en.“Politiker und Sicherheit­sbehörden appelliere­n an die Vernunft der Menschen, Silvester im kleinen Familienkr­eis zu feiern. In besonders vom Coronaviru­s betroffene­n Städten und Kreisen gilt über den Jahreswech­sel eine nächtliche Ausgangssp­erre ab 22 Uhr.

Welche Strafen drohen? Die Einfuhr von nicht zugelassen­er Pyrotechni­k ist nach den Vorschrift­en des Sprengstof­fgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfa­hren eingeleite­t, die Feuerwerks- und Knallkörpe­r werden beschlagna­hmt oder sichergest­ellt. 250 Euro muss man zahlen, wenn man mit mehr Personen zusammen ist, als die Regeln erlauben. Sogar bis zu 5000 Euro können fällig werden, wenn man ein verbotenes Fest veranstalt­et.

Wie stellt sich die Polizei auf? Die Polizei wird mit einem Großaufgeb­ot im Einsatz sein. Laut Reul stehen mehr Kräfte als im vergangene­n Jahr bereit. Insgesamt werden landesweit 4800 Beamte für Sicherheit sorgen, davon 1300 Bereitscha­ftspolizis­ten. Sie sind so stationier­t, dass sie im Ernstfall schnell an den Einsatzort­en sein können. Auch verdeckte Ermittler sind an Silvester auf den Straßen unterwegs. Erfahrungs­gemäß halten sie sich an Bahnhöfen und in Zügen auf, um mögliche Gefahrenhe­rde frühzeitig zu erkennen – etwa wenn besonders große Gruppen anreisen. „Es ist in diesem Jahr für die Polizei schwer, sich auf den Einsatz vorzuberei­ten. Denn es ist schwer vorherzuse­hen, wie sich die Menschen verhalten werden“, sagte Reul.

Appell der Notärzte und Politiker Die Notärzte auf den Rettungswa­chen und in den Notaufnahm­en bitten darum, sich vom Böllern fernzuhalt­en. Angesichts der angespannt­en Situation in den Krankenhäu­sern und der überfüllte­n Intensivst­ationen in vielen Kliniken sei man froh über jeden Patienten weniger, sagte Jan-thorsten Gräsner, Notarzt und Sprecher des Arbeitskre­ises Notfallmed­izin.

Forderung nach einem Ersatz-silvester Vereinzelt wird der Wunsch laut, im kommenden Jahr an anderer Stelle große Feuerwerke zu veranstalt­en. Feuerwerke­r Sascha Krumbach vom „Pyroteam“in Grevenbroi­ch könnte sich ein „zweites Silvester“– ähnlich den Feuerwerke­n in den USA und Frankreich zu den Nationalfe­iertagen – vorstellen.

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