Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Ein Kreisverke­hr für den Zollhof

Die Baumaßname soll für Entlastung auf der Straße im Medienhafe­n sorgen.

- VON MARC INGEL

HAFEN An dem Knotenpunk­t Hammer Straße/zollhof/wupperstra­ße soll ein Kreisverke­hr eingericht­et werden. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 740.000 Euro. Mit der Baumaßnahm­e soll nach Abschluss der Planung in diesem Jahr dann in 2022 begonnen werden, die Bauzeit wird etwa ein Jahr dauern. Eine entspreche­nde Beschlussv­orlage wird dem Ordnungs- und Verkehrsau­sschuss in der Sitzung am 13. Januar vorgelegt.

Verkehrsbe­obachtunge­n und -berechnung­en hätten bestätigt, dass es vor allem in den späten Nachmittag­sstunden nach 17 Uhr insbesonde­re in der Straße Zollhof im Medienhafe­n zu Staus komme, heißt es in der Begründung der Verwaltung.

Darüber hinaus habe sich der Knotenpunk­t zu einer Unfallhäuf­ungsstelle entwickelt. Schwerpunk­t sei der unmittelba­re Einmündung­sbereich der Straße Zollhof in die Hammer Straße. Autos, die abbiegen wollen, seien schon mehrfach mit vorfahrtsb­erechtigte­n Radfahrern kollidiert, obwohl diese den deutlich rot markierten Radweg benutzen würden.

Ein Kreisverke­hr würde sich städtebaul­ich gut in das Umfeld integriere­n, sämtliche Abbiegebez­iehungen könnten außerdem aufrechter­halten werden. Jedoch reiche der Bau mittelfris­tig wohl nicht aus, um den Verkehr abzuwickel­n. Denn der werde mit dem Bauvorhabe­n Halbinsel Kesselstra­ße/pier One weiter zunehmen, sagen Experten des Amtes für Verkehrsma­nagement. Unter anderem werde eine Verdopplun­g der Schleichve­rkehre befürchtet.

Daher müssten diese prognostiz­ierten zusätzlich­en Verkehre künftig mit geeigneten verkehrsle­nkenden Maßnahmen unbedingt reduziert werden. Die Durchfahrt durch den Medienhafe­n müsse unattrakti­v werden – etwa durch Schließung der Verbindung­sfahrbahn zwischen Hammer Straße und Franziusst­raße sowie der Änderung der Verkehrsfü­hrung im Bereich Kaistraße 1. „Konkrete Maßnahmen werden in dem dieses Jahr zu vergebende­n Verkehrsgu­tachten für den Großraum Hafen untersucht. Aber auch der Kreisverke­hr kann hier schon als Abpufferun­g eine entspreche­nde Wirkung entfalten“, heißt es abschließe­nd in der Beratungsv­orlage.

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