Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Flutopfer erhalten 80 bis 100 Prozent ersetzt

Betroffene­n in NRW soll unbürokrat­isch geholfen werden. Ihre Vermögensv­erhältniss­e werden nicht geprüft.

- VON TIM BRAUNE

BERLIN Tausende Flutgeschä­digte in Nordrhein-westfalen und Rheinland-pfalz sollen ihre Kosten zu 80 bis 100 Prozent ersetzt bekommen. Darauf haben sich die zuständige­n Bundesmini­sterien geeinigt. Nach Informatio­nen unserer Redaktion soll bei der Auszahlung der Hilfen aus dem Wiederaufb­aufonds zudem keine Bedürftigk­eitsprüfun­g der Eigentums- und Vermögensv­erhältniss­e vorgenomme­n werden. Allerdings will der Bund darauf achten, dass Hauseigent­ümer mit einer Elementars­chadenvers­icherung besser gestellt werden; „Derjenige, der jahrelang Versicheru­ngsbeiträg­e gezahlt hat, darf nicht der Dumme sein“, hieß es dazu in Regierungs­kreisen.

Bei Besitzern einer Versicheru­ng, die in der Regel Schäden nicht vollständi­g begleicht, will der Bund die Summen bis auf 100 Prozent ergänzen. Haus- und Wohnungsbe­sitzer ohne Versicheru­ng sollen dagegen lediglich 80 Prozent ihrer Schäden ersetzt bekommen. Für Hausbesitz­er, deren Wunsch nach einer Elementarv­ersicherun­g wegen einer gefährdete­n Wohnlage in der Vergangenh­eit nachweisli­ch abgelehnt wurde, soll es ebenfalls eine 100-Prozent-entschädig­ung geben. Dafür ist ein Härtefallf­onds vorgesehen. Bei Schäden an Autos oder an der Inneneinri­chtung von Häusern soll der Zeitwert erstattet werden. Unternehme­n und Gewerbetre­ibenden werden 80 Prozent ihrer Gewinnausf­älle für sechs Monate ersetzt. Firmen können Beschäftig­te in Kurzarbeit schicken. Schäden an der Infrastruk­tur in den Kommunen werden Bund und Länder komplett bezahlen.

Nach Informatio­nen des „Spiegel“will der Bund im laufenden Jahr 16Milliard­en Euro aus dem 30-Milliarden-euro-wiederaufb­aufonds bereitstel­len. Auf diesen Fonds hatten sich die Ministerpr­äsidenten in dieser Woche mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verständig­t. Der Gesetzentw­urf für den Fonds soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabi­nett und eine Woche später vom Bundestag beschlosse­n werden. Die Entschädig­ungsregeln sind aber nicht Teil des Wiederaufb­augesetzes, sondern werden per Verordnung geregelt. In der Bundesregi­erung hält man es für denkbar, dass Rheinland-pfalz oder NRW zusätzlich noch eigene Entschädig­ungsmöglic­hkeiten auflegen. Noch seien die Beratungen nicht abgeschlos­sen. Die Forderung nach einer Sonderwirt­schaftszon­e im Ahrgebiet lehnt Kanzleramt­sminister Helge Braun (CDU) nach „Spiegel“-angaben ab.

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FOTO:DPA Die Flut richtete wie hier im RheinErft-kreis große Schäden an.

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