Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Flutopfer erhalten 80 bis 100 Prozent ersetzt
Betroffenen in NRW soll unbürokratisch geholfen werden. Ihre Vermögensverhältnisse werden nicht geprüft.
BERLIN Tausende Flutgeschädigte in Nordrhein-westfalen und Rheinland-pfalz sollen ihre Kosten zu 80 bis 100 Prozent ersetzt bekommen. Darauf haben sich die zuständigen Bundesministerien geeinigt. Nach Informationen unserer Redaktion soll bei der Auszahlung der Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds zudem keine Bedürftigkeitsprüfung der Eigentums- und Vermögensverhältnisse vorgenommen werden. Allerdings will der Bund darauf achten, dass Hauseigentümer mit einer Elementarschadenversicherung besser gestellt werden; „Derjenige, der jahrelang Versicherungsbeiträge gezahlt hat, darf nicht der Dumme sein“, hieß es dazu in Regierungskreisen.
Bei Besitzern einer Versicherung, die in der Regel Schäden nicht vollständig begleicht, will der Bund die Summen bis auf 100 Prozent ergänzen. Haus- und Wohnungsbesitzer ohne Versicherung sollen dagegen lediglich 80 Prozent ihrer Schäden ersetzt bekommen. Für Hausbesitzer, deren Wunsch nach einer Elementarversicherung wegen einer gefährdeten Wohnlage in der Vergangenheit nachweislich abgelehnt wurde, soll es ebenfalls eine 100-Prozent-entschädigung geben. Dafür ist ein Härtefallfonds vorgesehen. Bei Schäden an Autos oder an der Inneneinrichtung von Häusern soll der Zeitwert erstattet werden. Unternehmen und Gewerbetreibenden werden 80 Prozent ihrer Gewinnausfälle für sechs Monate ersetzt. Firmen können Beschäftigte in Kurzarbeit schicken. Schäden an der Infrastruktur in den Kommunen werden Bund und Länder komplett bezahlen.
Nach Informationen des „Spiegel“will der Bund im laufenden Jahr 16Milliarden Euro aus dem 30-Milliarden-euro-wiederaufbaufonds bereitstellen. Auf diesen Fonds hatten sich die Ministerpräsidenten in dieser Woche mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verständigt. Der Gesetzentwurf für den Fonds soll am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett und eine Woche später vom Bundestag beschlossen werden. Die Entschädigungsregeln sind aber nicht Teil des Wiederaufbaugesetzes, sondern werden per Verordnung geregelt. In der Bundesregierung hält man es für denkbar, dass Rheinland-pfalz oder NRW zusätzlich noch eigene Entschädigungsmöglichkeiten auflegen. Noch seien die Beratungen nicht abgeschlossen. Die Forderung nach einer Sonderwirtschaftszone im Ahrgebiet lehnt Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) nach „Spiegel“-angaben ab.