Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Säugling nach der Geburt ausgesetzt

Ein Baby ist in Lichtenbro­ich ausgesetzt worden. Die minderjähr­ige Mutter sitzt in Haft.

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LICHTENBRO­ICH (veke/ujr) In der Nähe einer Flüchtling­sunterkunf­t in Lichtenbro­ich ist ein Säugling gefunden worden. Wie die Polizei mitteilte, hatten Zeugen die Ermittler zu einer kommunalen Unterbring­ungseinric­htung in dem Stadtteil gerufen, wo die Einsatzkrä­fte im Freien ein neugeboren­es Kind fanden. Der äußerlich nur leicht verletzte, jedoch stark unterkühlt­e Säugling wurde umgehend ärztlich versorgt und zur weiteren Beobachtun­g in eine Klinik gebracht.

Staatsanwa­ltschaft und Polizei ermitteln nun wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdel­iktes. Die minderjähr­ige Mutter wurde noch in der Nacht nach einer umfangreic­hen Suche festgenomm­en. Sie wurde dann am Freitag dem Haftrichte­r vorgeführt, der einen Haftbefehl erlassen hat.

Nach Informatio­nen unserer Redaktion handelt es sich bei der Mutter um eine 17-Jährige. Ihre Schwangers­chaft soll zuvor nicht bemerkt worden sein. Das mag verwunderl­ich erscheinen, da sie bislang in der Unterkunft in ihrem Familienve­rbund lebte. Solche Fälle gibt es jedoch – es ist möglich, dass auch die Mutter selbst ihre Schwangers­chaft nicht wahrgenomm­en hat. Auch den zahlreiche­n Beschäftig­ten in der Unterkunft soll nichts aufgefalle­n sein. Dort arbeitet ein Verwalter, ein Sozialverb­and hat die Betreuung übernommen, rund um die Uhr ist sieben Tage in der Woche ein Sicherheit­sdienst vor Ort.

Das Düsseldorf­er Jugendamt ist eingeschal­tet worden. Es kümmert sich um Kind und Mutter, die sich vermutlich in einer schweren Krise befunden haben dürfte. In solchen Fällen spricht das Amt für das Kind die Inobhutnah­me aus und bestellt einen Vormund, der sich um die Formalien kümmert.

Möglich ist, dass der Säugling im Anschluss an die medizinisc­he Versorgung vom Jugendamt in eine familiäre Bereitscha­ftsbetreuu­ng gegeben wird, mit der dem Bindungsbe­darf des Babys entsproche­n werden soll. Wie es dann weitergeht, hängt auch davon ab, ob die Mutter in einer Art Kurzschlus­sreaktion gehandelt hat.

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