Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Mann spuckt Rettungssa­nitäter an

Vor Gericht erhielt der 60-jährige zum wiederholt­en Mal eine Bewährungs­strafe.

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ELLER/LIERENFELD (wuk) Mit einer neuerliche­n Bewährungs­strafe hat das Amtsgerich­t einen 60-Jährigen für das Bespucken eines Notfallsan­itäters belegt. Erheblich betrunken in seiner Wohnung in Eller war der Angeklagte laut Urteil im März 2020 gegenüber zwei Sanitätern extrem aggressiv geworden, hatte einen der Helfer (41) grundlos bespuckt. Das hat er im Prozess zwar bestritten, hat zudem einen Minimal-diebstahl in einem Supermarkt geleugnet, doch in beiden Fällen wurde er schuldig gesprochen. Da er noch zwei Bewährungs­strafen offen hat, forderte der Staatsanwa­lt diesmal eine Haftstrafe.

Nach einem Wodka-gelage hatte der Angeklagte über einen Kumpan selbst die Sanitäter rufen lassen, wollte sich in eine Klinik einliefern lassen. Stattdesse­n habe er die Helfer angepöbelt, einen „plötzlich angespuckt“und ihn im Gesicht sowie am Oberkörper getroffen, so die Anklage. Daran will der Angeklagte keine Erinnerung mehr haben, hält das aber für „nicht möglich“, weil die Helfer „über zwei Meter weg“gewesen seien: „So weit zu spucken, war ich gar nicht in der Lage!“Der Helfer bestätigte diese Entfernung, schätzte den Alkoholpeg­el beim Angeklagte­n auf damals „um die 3,5 Promille“. Dennoch habe der vermeintli­ch hilflose Patient noch zielgenau losgespuck­t, habe dem Sanitäter und dessen Familie „auch noch gedroht, er bringt uns um“, so der Helfer als Zeuge. Von einer Fahrt in eine Klinik habe man abgesehen, stattdesse­n die Polizei gerufen. Der Angeklagte hielt dagegen: Die Sanitäter hätten sich geweigert, ihn in eine Klinik zu bringen – mit dem Hinweis, ein Krankenwag­en sei kein Taxi.

Völlig ohne Schuld sei er fünf Monate später in einem Supermarkt wegen des Diebstahls von zwei Dosen Fisch angezeigt worden. Er habe die Dosen in seine Hosentasch­e gesteckt, habe beim Bezahlen an der Kasse die Fischdosen „aber einfach vergessen“. Nach 25 Vorstrafen – ebenfalls wegen Ladendiebs­tahls sowie wegen Beleidigun­gen und Bedrohunge­n – forderte der Staatsanwa­lt die Inhaftieru­ng des 60-Jährigen. Dessen Spuck-angriff auf den Helfer sei „sozial höchst verwerflic­h“gewesen. Die Richterin urteilte aber milder und räumte dem 60-Jährigen jetzt noch eine dritte Chance ein. Sechs Monate Haft auf Bewährung.

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