Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Gerichtsurteil im Buchenwald-prozess
31 Schuldsprüche und
22 Todesurteile: Damit endete am 14. August 1947 der Buchenwald-hauptprozess gegen diejenigen, die für die Gräueltaten in dem Konzentrationslager verantwortlich waren. Die Amerikaner hatten das KZ im April 1945 befreit und waren von den dortigen Zuständen entsetzt gewesen. Die Häftlinge waren vom Hungertod bedroht, die hygienischen Bedingungen waren katastrophal. Rund 21.000Menschen waren noch im Lager, weitere 28.000 waren auf Todesmärsche geschickt oder mit Todeszügen abtransportiert worden. In den Jahren zuvor waren Tausende verhungert, im Winter erfroren oder bei Epidemien gestorben. Lagerärzte hatten ihre Opfer bei Experimenten gefoltert und ermordet. Die Amerikaner beschlossen nach der Befreiung, die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen. Der Prozess fand an einem anderen symbolträchtigen Ort statt: in Dachau, wo Amerikaner und Franzosen nur wenige Wochen nach Buchenwald ein weiteres KZ befreit hatten. Verhandelt wurden zunächst nur Taten gegenüber Angehörigen der alliierten Staaten – Kriegsverbrechen von Deutschen an deutschen Opfern sollten später verhandelt werden. 31 Angeklagte standen vor Gericht, darunter der Lagerarzt Hans Eisele, Lagerkommandant Hermann Pister und der Höhere SS- und Polizeiführer von Fulda-werra, Josias zu Waldeck und Pyrmont. Einzige weibliche Beschuldigte war Ilse Koch (Foto), die als Ehefrau des Kommandanten Karl Koch im Lager gelebt hatte und der Misshandlung von Häftlingen vorgeworfen wurde. Alle Angeklagten wurden schuldig gesprochen. Von den 22 Todesurteilen wurden zehn vollstreckt, ein Teil wurde in Haftstrafen umgewandelt.