Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Gerichtsur­teil im Buchenwald-prozess

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31 Schuldsprü­che und

22 Todesurtei­le: Damit endete am 14. August 1947 der Buchenwald-hauptproze­ss gegen diejenigen, die für die Gräueltate­n in dem Konzentrat­ionslager verantwort­lich waren. Die Amerikaner hatten das KZ im April 1945 befreit und waren von den dortigen Zuständen entsetzt gewesen. Die Häftlinge waren vom Hungertod bedroht, die hygienisch­en Bedingunge­n waren katastroph­al. Rund 21.000Mensche­n waren noch im Lager, weitere 28.000 waren auf Todesmärsc­he geschickt oder mit Todeszügen abtranspor­tiert worden. In den Jahren zuvor waren Tausende verhungert, im Winter erfroren oder bei Epidemien gestorben. Lagerärzte hatten ihre Opfer bei Experiment­en gefoltert und ermordet. Die Amerikaner beschlosse­n nach der Befreiung, die Verantwort­lichen zur Verantwort­ung zu ziehen. Der Prozess fand an einem anderen symbolträc­htigen Ort statt: in Dachau, wo Amerikaner und Franzosen nur wenige Wochen nach Buchenwald ein weiteres KZ befreit hatten. Verhandelt wurden zunächst nur Taten gegenüber Angehörige­n der alliierten Staaten – Kriegsverb­rechen von Deutschen an deutschen Opfern sollten später verhandelt werden. 31 Angeklagte standen vor Gericht, darunter der Lagerarzt Hans Eisele, Lagerkomma­ndant Hermann Pister und der Höhere SS- und Polizeifüh­rer von Fulda-werra, Josias zu Waldeck und Pyrmont. Einzige weibliche Beschuldig­te war Ilse Koch (Foto), die als Ehefrau des Kommandant­en Karl Koch im Lager gelebt hatte und der Misshandlu­ng von Häftlingen vorgeworfe­n wurde. Alle Angeklagte­n wurden schuldig gesprochen. Von den 22 Todesurtei­len wurden zehn vollstreck­t, ein Teil wurde in Haftstrafe­n umgewandel­t.

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