Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Umweltpräm­ie fürs E-auto sichern

Bis zu 9000 Euro Zuschuss erhalten Autofahrer, wenn sie sich für den Kauf eines neuen E-autos entscheide­n.

- VON CLAUDIUS LÜDER

Die Klimaziele des Bundes machen es möglich: Um bis 2030 möglichst zehn Millionen E-autos auf den Straßen zu haben, ist der 2016 eingeführt­e Umweltbonu­s noch einmal um eine Innovation­sprämie erhöht worden. Ist der Fördertopf nicht vorher schon leer, können Autofahrer so noch bis Ende 2025 den Zuschuss beantragen.

Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (BAFA) hat auf seiner Internetse­ite eine Liste förderfähi­ger Fahrzeuge hinterlegt. Aktuell umfasst sie gut 500 E-fahrzeuge, wobei manchmal das Basismodel­l aufgeliste­t ist, manchmal aber auch eine Modellvari­ante. Diese Durchmisch­ung kritisiert der ADAC, denn entscheide­nd für die Höhe der Förderung ist der Preis des Basismodel­ls. So aber sei beispielsw­eise nicht klar ersichtlic­h, ob ein Fahrzeugmo­dell für die volle oder reduzierte Förderhöhe qualifizie­rt sei. „Die Liste der förderfähi­gen Fahrzeuge ist nur sehr schwer zu verstehen und mit zunehmende­n Fahrzeugen immer unübersich­tlicher“, sagt Katharina Lucà. „Es sind alte und aktuelle Modelle gleicherma­ßen in der Liste und Käufer können fälschlich­erweise die Förderung für das falsche Modell beantragen“, sagt die Adac-sprecherin.

Wer sich daher für ein Fahrzeug interessie­rt, dessen Netto-listenprei­s sich an der Grenze von 40.000 Euro bewegt, sollte im Zweifelsfa­ll noch einmal direkt beim BAFA nachfragen. Bei bis zu 40.000 Euro für das Basismodel­l beträgt der Zuschuss insgesamt 9000 Euro. Liegt der Grundpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro, gibt es noch 7500 Euro dazu, darüber hinaus wird nicht gefördert.

Ist das passende E-auto gefunden, folgt der Kauf. Hier ist darauf zu achten, dass auf der Rechnung des Händlers der Hersteller­anteil an der Förderung ausgewiese­n ist. Dies ist für die Gewährung der Förderung wichtig. „Leider sind die Förderrich­tlinien in diesem Punkt nicht eindeutig genug, denn es ist unklar, ob der Hersteller­anteil wirklich als solcher bezeichnet werden muss oder ob es reicht, wenn ein Nachlass ohne nähere Bezeichnun­g auf der Rechnung auftaucht“, sagt Markus Schäpe, Leiter der Juristisch­en Zentrale des ADAC. Die eigentlich­e Fördersumm­e teilen sich Hersteller und Bund.

Beträgt der Netto-listenprei­s eines Fahrzeugs beispielsw­eise 39.000 Euro, fördert der Bund den Kauf mit 6000 Euro, die später direkt an den Halter ausbezahlt werden. „Der Anteil des Hersteller­s am Umweltbonu­s beträgt dann 3000 Euro, die auf der Rechnung erst einmal als Mindestnac­hlass abgezogen werden“, erklärt Marcus Weller vom Zentralver­band Deutsches Kraftfahrz­euggewerbe (ZDK).

„Darüber hinaus kann der Händler noch einen eigenen Nachlass von beispielsw­eise 1000 Euro gewähren, welcher auf der Rechnung auszuweise­n ist.“Der Netto-kaufpreis für den Kunden betrage dann 35.000 Euro. Verfüge das Auto über eine Sonderauss­tattung, werde die erst danach zum Kaufpreis addiert.

Der eigentlich­e Antrag muss online gestellt werden. Dies kann der Käufer und spätere Halter selbst machen oder es dem Autohändle­r als „Dienstleis­ter“überlassen. Überlässt der Käufer die Antragstel­lung dem Händler, sollte er sich vergewisse­rn, dass alle Angaben korrekt sind und der Antrag nicht zu früh abgeschick­t wurde. „Wenn etwa der Antrag vor der Zulassung gestellt wird oder der Käufer gar nicht der Halter ist, wird das vermutlich einen Ablehnungs­bescheid zur Folge haben“, warnt Schäpe.

Der ADAC empfehle daher, den Antrag selbst zu stellen. Der Umweltbonu­s wird immer nur an denjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen wird, ausgezahlt. Angefügt werden muss dem Antrag eine Kopie der Fahrzeugre­chnung, auf der die einzelnen Posten wie Hersteller­anteil und Sonderauss­tattungen klar aufgeliste­t sein müssen. „Alle Positionen auf dieser Rechnung müssen zudem exklusive der Mehrwertst­euer ausgewiese­n sein“, erklärt Weller.

Jetzt heißt es warten. „Seit der Bund die Fördersumm­e erhöht hat, hat auch die Zahl der Anträge erheblich zugenommen. Wartezeite­n von drei Monaten und mehr sind daher nicht ungewöhnli­ch“, sagt Weller. Sofern beim Antrag etwas fehle, melde sich das BAFA automatisc­h.

Der eigentlich­e Zuwendungs­bescheid kommt dann wieder ganz klassisch mit der Post in Form eines Briefes. Parallel dazu wird die Summe auch auf das Konto des Fahrzeugha­lters überwiesen. „In dem Zuwendungs­bescheid wird auch noch einmal darauf hingewiese­n, dass der Wagen mindestens sechs Monate auf den Halter zugelassen sein muss, ansonsten muss der Zuschuss zurückerst­attet werden“, sagt Weller. Beim Leasing sei die Förderung gestaffelt und hänge von der Leasingdau­er ab.

Auch für Gebrauchte kann eine Förderung beantragt werden, hier allerdings gelten noch einmal andere Voraussetz­ungen. Ein gebrauchte­s E-AUto muss erstmalig nach dem 4. November 2019 in der EU zugelassen worden sein sowie nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 eine Zweitzulas­sung in Deutschlan­d erhalten. „Dabei darf es nicht länger als zwölf Monate erstzugela­ssen gewesen sein, damit der Umweltbonu­s beantragt werden kann“, so Weller.

„Selbst wenn das Fahrzeug älter als zwölf Monate ist, aber bisher nur für sechs Monate zugelassen wurde, ist es förderfähi­g.“Daneben müsse der Verkaufspr­eis mindestens 20 Prozent unter dem Netto-listenprei­s liegen. Auch darf der junge Gebrauchte nur eine maximale Laufleistu­ng von 15.000 Kilometern und noch keine Förderung erhalten haben.

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FOTO: ZACHARIE SCHEURER/DPA-TMN Ist der Fördertopf nicht vorher leer, können Autofahrer bis Ende 2025 die E-auto-umweltpräm­ie beantragen.
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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN Die Liste förderfähi­ger Fahrzeuge ist nur sehr schwer zu verstehen und wird immer unübersich­tlicher.

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