Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Nsu-urteile laut BGH rechtskräftig
Beate Zschäpe und mehrere Mitangeklagte hatten ihre Strafen nicht akzeptiert.
KARLSRUHE (dpa) Die Terroristin Beate Zschäpe muss wegen der rassistisch motivierten Anschlagsserie des NSU als Mörderin hinter Gittern bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf ihre Revision nach Angaben vom Donnerstag und strich nur eine Einzelstrafe. „Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.“Auch die Urteile gegen die Nsu-unterstützer Ralf Wohlleben und Holger G. seien rechtskräftig. Gegen den Mitangeklagten André E. wird hingegen im Dezember verhandelt (Az.: 3 STR 441/20).
Die wichtigste Frage war, ob die obersten Strafrichter Deutschlands der Argumentation des Oberlandesgerichts (OLG) München folgen, das Zschäpe als Mittäterin der Neonazi-terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“( NSU) – und damit als Mörderin – verurteilt hatte. Es gibt keinen Beweis, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Die Antwort lautet eindeutig Ja: Die Feststellung, Zschäpe habe an der Planung jeder einzelnen Tat mitgewirkt, und die daraus erfolgten Schlussfolgerungen seien „rational nachvollziehbar“, teilte der 3. Strafsenat des BGH mit.
Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordeten die Männer acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin. 2011 nahmen sich Böhnhardt und Mundlos das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.
Das Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-terrorzelle NSU war am 11. Juli 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Das OLG stellte bei Zschäpe die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Das schriftliche Urteil liegt seit Ende April 2020 vor, es ist 3025 Seiten lang.
Ralf Wohlleben wurde als Waffenbeschaffer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt, Holger G. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft. Weil die Anwälte keine weiteren Erklärungen zu ihren Revisionen abgegeben hätten, erläuterte der BGH die Gründe für seine Entscheidung hier nicht.