Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Stadt setzt weiter auf Kontaktverfolgung
Gastronomen müssen keine Besucherlisten mehr führen. Die Stadt nutzt andere Instrumente für die Pandemiebekämpfung.
DÜSSELDORF Mit Erstaunen haben die Experten der Stadt in der vorigen Woche festgestellt, dass in der neuen Coronaschutzverordnung NRW die Pflicht zur Kontaktpersonennachverfolgung nicht mehr vorkommt. Die Stadt will sie dennoch einsetzen, um die Pandemie weiter möglichst effektiv zu bekämpfen. Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) muss sie bei Kontrollen der Gastronomie aber nicht mehr überprüfen. Immer wieder fielen Wirte auf, weil sie die Listen nicht ordentlich oder gar nicht geführt hatten. Andererseits lautete die Kritik der Branchenvertreter, dass die Gesundheitsämter die Gästelisten kaum angefordert hätten.
Nach Angaben der Stadt wurden seit Beginn der Pandemie seitens der Gewerbeabteilung rund 600 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Gewerbetreibende aufgrund von Verstößen gegen die jeweils geltende Coronaschutzverordnung eingeleitet. Statistisch sei dabei nicht erfasst, welche Verstöße im Einzelnen zugrunde lagen. In den meisten Fällen seien mehrere Vorschriften nicht beachtet worden. Gegen Gäste gab es wegen fehlender oder falsch angegebenen Kontaktdaten lediglich 14 Verfahren. Die Stadt sagt zudem, dass von Gastronomiebetrieben häufig Teilnehmerlisten angefordert wurden. Qualitativ gut geführte Listen hätten die Kontaktpersonennachverfolgung deutlich erleichtert.
Warum fällt die Pflicht für die Listen nun weg? Ein Sprecher des Nrw-ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sagt unserer Redaktion, dass es die Kontaktnachverfolgung bewusst nur noch im Schulbereich gebe, um dort im Bedarfsfall erforderliche Quarantänemaßnahmen „sehr gezielt und nicht bezogen auf ganze Klassen umsetzen zu können“. In den anderen Bereichen stünden der Aufwand und die datenschutzrechtlichen Fragestellungen nicht mehr im Verhältnis zum Nutzen und den Bedürfnissen der Gesundheitsämter. Diese hätten meist die Kontaktpersonenermittlung ohnehin direkt über die Befragungen der infizierten Personen vorgenommen, was auch weiter so sinnvoll und möglich sei.
Die Stadt will die Kontaktpersonennachverfolgung – auch ohne Pflicht zur Datenerfassung – als wichtige Säule in der Pandemiebekämpfung fortführen. Allerdings ist aus Sicht der Fachleute das Ansteckungsrisiko aufgrund der 3G-pflicht in Innenräumen zusammen mit den weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln geringer geworden.
Zudem greife das Gesundheitsamt auf andere Daten zurück, um Infektionsketten nachzuvollziehen und möglichst frühzeitig zu unterbrechen. Gemeint sind damit unter anderem die Daten, die die Stadt gemeinsam mit dem Uni-klinikum bei Sequenzierungen erhebt. Dabei wird das Erbgut positiver Corona-proben komplett aufgeschlüsselt, Ansteckungsketten werden erkennbar. Zudem würden die Infizierten stets nach engen Kontakten befragt.
Die Stadt empfiehlt weiterhin die Verwendung der Corona-warn-app. Sie vollziehe die Anwesenheit an einem Ort nach und messe zudem auch den Abstand zu infizierten Personen, sodass eine klare Aussage über die Nähe und Dauer eines Risikokontakts getroffen werden könne. Dies führe zu einer Entlastung und Verbesserung bei der Kontaktpersonennachverfolgung, sofern sich die Nutzerinnen und Nutzer bei einer Warnung beim Gesundheitsamt melden. Die App funktioniere auch im Park, im ÖPNV und in Privathaushalten. Die Stadt habt deswegen ihren Nutzen besonders hervor.