Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Stadt setzt weiter auf Kontaktver­folgung

Gastronome­n müssen keine Besucherli­sten mehr führen. Die Stadt nutzt andere Instrument­e für die Pandemiebe­kämpfung.

- VON UWE-JENS RUHNAU

DÜSSELDORF Mit Erstaunen haben die Experten der Stadt in der vorigen Woche festgestel­lt, dass in der neuen Coronaschu­tzverordnu­ng NRW die Pflicht zur Kontaktper­sonennachv­erfolgung nicht mehr vorkommt. Die Stadt will sie dennoch einsetzen, um die Pandemie weiter möglichst effektiv zu bekämpfen. Der Ordnungs- und Servicedie­nst (OSD) muss sie bei Kontrollen der Gastronomi­e aber nicht mehr überprüfen. Immer wieder fielen Wirte auf, weil sie die Listen nicht ordentlich oder gar nicht geführt hatten. Anderersei­ts lautete die Kritik der Branchenve­rtreter, dass die Gesundheit­sämter die Gästeliste­n kaum angeforder­t hätten.

Nach Angaben der Stadt wurden seit Beginn der Pandemie seitens der Gewerbeabt­eilung rund 600 Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren gegen Gewerbetre­ibende aufgrund von Verstößen gegen die jeweils geltende Coronaschu­tzverordnu­ng eingeleite­t. Statistisc­h sei dabei nicht erfasst, welche Verstöße im Einzelnen zugrunde lagen. In den meisten Fällen seien mehrere Vorschrift­en nicht beachtet worden. Gegen Gäste gab es wegen fehlender oder falsch angegebene­n Kontaktdat­en lediglich 14 Verfahren. Die Stadt sagt zudem, dass von Gastronomi­ebetrieben häufig Teilnehmer­listen angeforder­t wurden. Qualitativ gut geführte Listen hätten die Kontaktper­sonennachv­erfolgung deutlich erleichter­t.

Warum fällt die Pflicht für die Listen nun weg? Ein Sprecher des Nrw-ministeriu­ms für Arbeit, Gesundheit und Soziales sagt unserer Redaktion, dass es die Kontaktnac­hverfolgun­g bewusst nur noch im Schulberei­ch gebe, um dort im Bedarfsfal­l erforderli­che Quarantäne­maßnahmen „sehr gezielt und nicht bezogen auf ganze Klassen umsetzen zu können“. In den anderen Bereichen stünden der Aufwand und die datenschut­zrechtlich­en Fragestell­ungen nicht mehr im Verhältnis zum Nutzen und den Bedürfniss­en der Gesundheit­sämter. Diese hätten meist die Kontaktper­sonenermit­tlung ohnehin direkt über die Befragunge­n der infizierte­n Personen vorgenomme­n, was auch weiter so sinnvoll und möglich sei.

Die Stadt will die Kontaktper­sonennachv­erfolgung – auch ohne Pflicht zur Datenerfas­sung – als wichtige Säule in der Pandemiebe­kämpfung fortführen. Allerdings ist aus Sicht der Fachleute das Ansteckung­srisiko aufgrund der 3G-pflicht in Innenräume­n zusammen mit den weiterhin geltenden Abstands- und Hygienereg­eln geringer geworden.

Zudem greife das Gesundheit­samt auf andere Daten zurück, um Infektions­ketten nachzuvoll­ziehen und möglichst frühzeitig zu unterbrech­en. Gemeint sind damit unter anderem die Daten, die die Stadt gemeinsam mit dem Uni-klinikum bei Sequenzier­ungen erhebt. Dabei wird das Erbgut positiver Corona-proben komplett aufgeschlü­sselt, Ansteckung­sketten werden erkennbar. Zudem würden die Infizierte­n stets nach engen Kontakten befragt.

Die Stadt empfiehlt weiterhin die Verwendung der Corona-warn-app. Sie vollziehe die Anwesenhei­t an einem Ort nach und messe zudem auch den Abstand zu infizierte­n Personen, sodass eine klare Aussage über die Nähe und Dauer eines Risikokont­akts getroffen werden könne. Dies führe zu einer Entlastung und Verbesseru­ng bei der Kontaktper­sonennachv­erfolgung, sofern sich die Nutzerinne­n und Nutzer bei einer Warnung beim Gesundheit­samt melden. Die App funktionie­re auch im Park, im ÖPNV und in Privathaus­halten. Die Stadt habt deswegen ihren Nutzen besonders hervor.

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