Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Kunsthändler zu Haftstrafe verurteilt
Das Landgericht ist überzeugt, dass der 48-Jährige bewusst Fälschungen berühmter Meisterwerke anbot.
DÜSSELDORF Als Betrüger, der mit gefälschten Kunstwerken fast 19.000 Euro ergaunert habe, ist ein 48-jähriger Kunsthändler am Dienstag vom Amtsgericht zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Händler nicht nur fünf angebliche Gemälde des 2017 gestorbenen Künstlers A. R. Penck online zu verkaufen versucht, sondern hatte auch Werke als Originale des Nagel-künstlers Günther Uecker angeboten und 15 tatsächlich als „echt“und mit „Original-signatur“für fast 19.000 Euro verkauft. Uecker selbst hatte als Zeuge vor Gericht versichert, die Werke „noch nie gesehen“zu haben. Mit dem Hafturteil entsprachen die Richter jetzt im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte dagegen auf Freispruch plädiert.
Um die Vorwürfe des Betruges und der Urkundenfälschung zu entkräften, hatte der Angeklagte samt Anwalt ausdrücklich einen 58-jährigen Graphologen als Gutachter für die behauptete Echtheit der Künstlersignaturen vorgeschlagen. Doch als dieser Sachverständige dann im Prozessverlauf nicht zu Gunsten des – als Betrüger längst gerichtsbekannten – Kaufmanns entschied, sprachen sowohl der Angeklagte als auch dessen Anwalt dem Gutachter kurzerhand seine fachliche Qualifikation ganz ab.
Mehr noch: Als der Experte auch in einem Ergänzungsgutachten erneut zu dem Schluss kam, die Signaturen von Uecker und Penck auf den verkauften wie auch auf den angebotenen Werken seien „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“gefälscht, forderte der Verteidiger auch noch ein zusätzliches Ober-gutachten eines ganz anderen Sachverständigen. Immerhin habe der Angeklagte stets geglaubt, die Werke seien allesamt echt, authentisch und deshalb wertvoll. Doch diesem Zusatzantrag hat sich das Amtsgericht verweigert.
Nach Auffassung der Richterinnen habe der Angeklagte bei seinen Offerten ganz genau Bescheid gewusst. Wer allerdings die Signaturen der beiden weltberühmten Künstler gefälscht hat, wird sich wohl nie klären lassen. Der Angeklagte habe diese Werke jedoch als gefälschte Urkunden in Umlauf gebracht – und sich dadurch bereichert.
Nach etlichen Vorstrafen seit 2011 (wegen Drogenbesitzes, Körperverletzungen, Betrügereien sowie wegen Erschleichens von Leistungen) hielt das Amtsgericht bei diesem Angeklagten eine bewährungsfähige Strafe, die weniger als zwei Jahre beträgt, nicht mehr für ausreichend.
Der Staatsanwalt hatte für den Kunsthändler zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Das Urteil, das nur geringfügig milder ausfiel, ist nicht rechtskräftig.