Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Die Rheinbahn braucht neue Kontrolleu­re für Busse und Bahnen.

Die Rheinbahn hat ihrem Dienstleis­ter Gülich fristlos gekündigt, weil er seinen Auftrag nur mangelhaft erfüllt hat. Die Mitarbeite­r des insolvente­n Unternehme­ns wiederum bekamen aus ihrer Sicht völlig überrasche­nd keinen Lohn mehr.

- VON ALEXANDER ESCH

DÜSSELDORF In Bussen und Bahnen der Rheinbahn sind zuletzt deutlich seltener die Tickets kontrollie­rt worden. Der Grund: der mit dieser Tätigkeit beauftragt­e Dienstleis­ter Gülich erfüllte seine Pflichten offenbar nur noch unzureiche­nd. Rheinbahns­precher Thomas Kötter spricht auf Nachfrage von knapp 500 bestellten Diensten im Vormonat, von denen mehr als die Hälfte nicht erbracht worden sei. Im September habe sich diese Entwicklun­g fortgesetz­t, trotz einer zweiten Abmahnung Ende August. Am Freitag sei deshalb die fristlose Kündigung erfolgt.

Die Ticketkont­rollen werden zurzeit vom zweiten mit dieser Aufgabe betrauten Dienstleis­ter Klüh erbracht und von eigenen Rheinbahn-mitarbeite­rn, wie Kötter sagt. „Bis Oktober wollen wir das entstanden­e Delta durch eine neue Vergabe überbrücke­n.“

Zum Hintergrun­d: Mitte Juni hatte die „Gülich Gruppe Sicherheit­sdienste Gmbh“Insolvenz angemeldet. Für die Rheinbahn war das Unternehme­n nicht nur für die Ticketkont­rollen, sondern auch für einige Security-dienste in der U-bahn zuständig. Dieser Aufgabente­il war von der Rheinbahn bereits zum 1. Juli gekündigt worden, als Nachfolger wurde Iso-security gefunden.

Viele der für die Ticketkont­rollen eingesetzt­en Gülich-angestellt­en waren aber bis zur vergangene­n Woche im Einsatz. Sie stellten allerdings am 16. September ihren Dienst ein, als sie Mitte des Monats nicht wie vorgesehen ihr Gehalt bekamen, wie ein Mitarbeite­r unserer Redaktion berichtet. Er berichtet von zuletzt problemati­schen Arbeitsbed­ingungen, einem hohen Krankensta­nd und einem kaum noch existenten Dienstplan, der von Tag zu Tag aufgestell­t worden sei. Der Arbeitgebe­r habe dann erst auf Nachfrage Formulare ausgehändi­gt, mit denen der Gang zum Arbeitsamt angetreten werden solle. Verdi-gewerkscha­ftssekretä­r Özay Tarim kritisiert: „Es kann nicht sein, dass die Mitarbeite­r für die Sicherung der Einnahmen der Rheinbahn arbeiten, ihre eigenen Einnahmen aber nicht gesichert sind.“

Der Insolvenzv­erwalter erklärt den Sachverhal­t über das eingesetzt­e Kommunikat­ionsbüro Möller PR. Demnach sei für zwei von drei Geschäftsb­ereichen der insolvente­n „Gülich Gruppe Sicherheit­sdienste Gmbh“eine Investoren­lösung gefunden worden. Diese übernimmt die neu gegründete Gesellscha­ft „Gülich Gruppe Sicherheit Gmbh“, mit dem Gesellscha­fter Jürgen Gülich, bisheriger Mehrheitsg­esellschaf­ter. „Für die stark defizitäre Öpnv-sparte konnte hingegen kein Investor gefunden werden. Dort haben inzwischen auch alle Kunden gekündigt, so dass keine Aufträge mehr vorliegen. Vor diesem Hintergrun­d war der Insolvenzv­erwalter gezwungen, die Stilllegun­g des Geschäftsb­ereichs vorzuberei­ten“, sagt Sebastian Glaser von Möller PR.

Die Löhne hätten nicht bezahlt werden können, da „Massenunzu­länglichke­it“angemeldet werden musste. Das heißt: Für Sozialplan, Verfahrens­kosten sowie Gehälter stand nicht mehr genug Geld bereit. Anders wäre das möglicherw­eise gewesen, wenn eine Einigung mit dem Betriebsra­t auf einen Interessen­ausgleich gelungen wäre und so bereits Kündigunge­n hätten ausgesproc­hen werden dürfen. Das sei aber bis zuletzt nicht gelungen.

Problem für die Mitarbeite­r: Sie sind formell nicht arbeitslos und können so kein Arbeitslos­engeld beantragen. Nun sind Bescheinig­ungen vom Arbeitgebe­r ausgestell­t worden, damit über eine so genannte „Gleichwohl­gewährung“doch Arbeitslos­engeld I bezogen werden kann. Über den Antrag entscheide­t die Agentur für Arbeit.

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ARCHIV-FOTO: ANDREAS ENDERMANN Ticketkont­rollen bei der Rheinbahn, hier bei einem Schwerpunk­teinsatz in der U-bahn

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