Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Zeugin bestätigt unter Tränen Vorwürfe gegen Bordellche­fin

Mit falschen Versprechu­ngen soll eine 50-Jährige Frauen aus dem Ausland in eine Bilker Wohnung gelockt und zur Prostituti­on gezwungen haben. Sie bestreitet das.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

BILK Mit der Vernehmung der ersten Zeugin hat das Landgerich­t am Dienstag einen Prozess um angebliche Zwangspros­titution fortgesetz­t. Die Angeklagte (50) soll mehrere Frauen aus dem nicht-europäisch­en Ausland ab Ende 2018 in eine Bilker Wohnung gelockt haben.

Dort soll sie diese mit einer mitangekla­gten Freundin teils über Monate hinweg wie Sex-sklavinnen gefangen gehalten und Männern gegen Bezahlung zugeführt haben. Das leugnete die 50-Jährige, kurz bevor eine Landsfrau (43) dann allerdings weinend in den Zeugenstan­d trat und ihre Vorwürfe der erzwungene­n Prostituti­on wiederholt­e.

Mit falschen Versprechu­ngen auf einen gut bezahlten Job in einem Restaurant soll die Angeklagte jene Zeugin beim gemeinsame­n Karnevalfe­iern in Rio de Janeiro geködert haben. Sie soll ihr sogar das Flugticket nach Düsseldorf spendiert – und ihr dann hier in ihrer Wohnung offenbart haben, dass sie die Flugkosten als Dirne abarbeiten müsse. „Das hat mich erschreckt, damit hatte ich nicht gerechnet, aber ich kannte mich nicht aus, war praktisch eingesperr­t“, so die 43-jährige Zeugin jetzt unter Tränen.

Laut Anklage habe sie zuletzt der Angeklagte­n gehorcht, die habe durch die Liebesdien­ste der 43-Jährigen rund 8000 Euro eingenomme­n. Ähnlich soll die Angeklagte laut Ermittlung­en später auch eine Kirgisin gefügig gemacht und durch deren Rotlicht-arbeit sogar 80.000 Euro kassiert und fast komplett für sich verbraucht haben. In einem dritten Fall der Anklage habe sie eine andere Landsfrau mit vorgehalte­nem Messer zur Prostituti­on zwingen wollen.

Über ihren Verteidige­r ließ die 50-Jährige diese Vorwürfe nun aber bestreiten. So habe sie mit ihrer RioBekannt­en monatelang ein Appartemen­t in Brasilien geteilt, sich mit ihr angefreund­et. Die 43-Jährige, die vorher auch in Bordellen gearbeitet habe, wollte dann aber angeblich mit der Angeklagte­n nach Düsseldorf kommen – und hier mit ihrer Arbeit „mehr Geld“verdienen.

Alles sei jedoch freiwillig passiert, die Angeklagte habe auch nicht den Liebeslohn abkassiert oder für Freier gesorgt, sondern für den als Sex-kammer genutzten Raum in ihrer Wohnung von der Zeugin lediglich 50 Euro Miete verlangt – und zwar täglich. Die Frau sei aber „nie eingesperr­t“gewesen, habe sich nach „freiwillig­er Entscheidu­ng“prostituie­rt.

Auch für die Befragung der beiden anderen Zeuginnen aus jener Wohnung hat das Landgerich­t jetzt jeweils einen Prozesstag reserviert.

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