Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Zeugin bestätigt unter Tränen Vorwürfe gegen Bordellchefin
Mit falschen Versprechungen soll eine 50-Jährige Frauen aus dem Ausland in eine Bilker Wohnung gelockt und zur Prostitution gezwungen haben. Sie bestreitet das.
BILK Mit der Vernehmung der ersten Zeugin hat das Landgericht am Dienstag einen Prozess um angebliche Zwangsprostitution fortgesetzt. Die Angeklagte (50) soll mehrere Frauen aus dem nicht-europäischen Ausland ab Ende 2018 in eine Bilker Wohnung gelockt haben.
Dort soll sie diese mit einer mitangeklagten Freundin teils über Monate hinweg wie Sex-sklavinnen gefangen gehalten und Männern gegen Bezahlung zugeführt haben. Das leugnete die 50-Jährige, kurz bevor eine Landsfrau (43) dann allerdings weinend in den Zeugenstand trat und ihre Vorwürfe der erzwungenen Prostitution wiederholte.
Mit falschen Versprechungen auf einen gut bezahlten Job in einem Restaurant soll die Angeklagte jene Zeugin beim gemeinsamen Karnevalfeiern in Rio de Janeiro geködert haben. Sie soll ihr sogar das Flugticket nach Düsseldorf spendiert – und ihr dann hier in ihrer Wohnung offenbart haben, dass sie die Flugkosten als Dirne abarbeiten müsse. „Das hat mich erschreckt, damit hatte ich nicht gerechnet, aber ich kannte mich nicht aus, war praktisch eingesperrt“, so die 43-jährige Zeugin jetzt unter Tränen.
Laut Anklage habe sie zuletzt der Angeklagten gehorcht, die habe durch die Liebesdienste der 43-Jährigen rund 8000 Euro eingenommen. Ähnlich soll die Angeklagte laut Ermittlungen später auch eine Kirgisin gefügig gemacht und durch deren Rotlicht-arbeit sogar 80.000 Euro kassiert und fast komplett für sich verbraucht haben. In einem dritten Fall der Anklage habe sie eine andere Landsfrau mit vorgehaltenem Messer zur Prostitution zwingen wollen.
Über ihren Verteidiger ließ die 50-Jährige diese Vorwürfe nun aber bestreiten. So habe sie mit ihrer RioBekannten monatelang ein Appartement in Brasilien geteilt, sich mit ihr angefreundet. Die 43-Jährige, die vorher auch in Bordellen gearbeitet habe, wollte dann aber angeblich mit der Angeklagten nach Düsseldorf kommen – und hier mit ihrer Arbeit „mehr Geld“verdienen.
Alles sei jedoch freiwillig passiert, die Angeklagte habe auch nicht den Liebeslohn abkassiert oder für Freier gesorgt, sondern für den als Sex-kammer genutzten Raum in ihrer Wohnung von der Zeugin lediglich 50 Euro Miete verlangt – und zwar täglich. Die Frau sei aber „nie eingesperrt“gewesen, habe sich nach „freiwilliger Entscheidung“prostituiert.
Auch für die Befragung der beiden anderen Zeuginnen aus jener Wohnung hat das Landgericht jetzt jeweils einen Prozesstag reserviert.