Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Venlo lockert Corona-regeln

Dank sinkender Corona-infektione­n und hoher Impfrate haben die Niederland­e Lockerunge­n durchgefüh­rt. So entfällt der Mindestabs­tand von 1,50 Metern und die Maskenpfli­cht in der Innen-gastronomi­e.

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Die Lockerunge­n gehen mit der Einhaltung der 3G-REgel bei Gaststätte­n, Veranstalt­ungen und kulturelle­n Einrichtun­gen einher: Besucher müssen nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind. In der Venloer Innenstadt werden Besucher anhand von Postern über die neuen Regeln informiert. Der bisher geltende Mindestabs­tand von 1,50 Metern entfällt, auch die Mundschutz­pflicht gilt dann nur noch für öffentlich­e Verkehrsmi­ttel. Im Venloer Bahnhof selbst ist die Maske nicht mehr notwendig. Auch Veranstalt­ungen mit festen Sitzplätze­n dürfen wieder stattfinde­n. Diskotheke­n und Nachtclubs dürfen ebenfalls wieder öffnen, allerdings gelten hier weiterhin die eingeschrä­nkten Öffnungsze­iten für die Gastronomi­e von 6 bis 24 Uhr.

Der Corona-nachweis wird notwendig, wenn man Orte besucht, an denen es ein höheres Besucherau­fkommen geben kann. So unter anderem in der Gastronomi­e, bei Veranstalt­ungen, Musikclubs, Theatern und Kinos. Besucher aus Deutschlan­d können ihren in der EU gültigen digitalen Impfnachwe­is oder das „gelbe Heft“verwenden. Auch die in der EU gültigen negativen Corona-tests (nicht älter als 24 Stunden) und Genesenenn­achweise werden akzeptiert. Die Nachweispf­licht besteht für alle Personen ab 13 Jahren und muss zusammen mit einem gültigen Personalau­sweis vorgelegt werden.

Bei der Ein- und Ausreisemu­ss derzeit ein PCR- oder Schnelltes­t oder ein Impf- oder Genesenenn­achweis mitgeführt werden. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwölf Jahren sowie für Ausflügler, die sich weniger als zwölf Stunden in den Niederland­en aufhalten.

Weitere Informatio­nen unter www.venloverwo­ehnt.de

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Beim Besuch in Venlo müssen weniger Corona-regeln beachtet werden. Besucher müssen allerdings nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind.
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