Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Der „Gelbe Schein“fällt künftig weg

Krankmeldu­ngen von Arbeitnehm­ern sollen bald digital erfolgen. Erste Schritte werden bereits ab Oktober umgesetzt – eigentlich waren sie schon vorher geplant.

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DÜSSELDORF (sed) Arbeitnehm­er, die sich krankmelde­n, müssen künftig keinen „Gelben Schein“mehr abgeben. Die Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng (AU) wird ab Oktober stufenweis­e abgeschaff­t und durch eine elektronis­che Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng (EAU) ersetzt. Eigentlich sollte die Umsetzung der EAU schon im Januar 2021 beginnen, der Start wurde aber immer weiter nach hinten verlegt. „Für die Umsetzung der EAU braucht es nicht nur in den Arztpraxen, sondern etwa auch bei den Krankenkas­sen entspreche­nde technische, komplexe Strukturen. Diese waren bis zuletzt nur kaum bei allen Beteiligte­n vorhanden und generell verfügbar“, schreibt die Kassenärzt­liche Vereinigun­g Nordrhein (KVNO) auf Anfrage unserer Redaktion.

Und auch zum 1. Oktober ändert sich nicht allzu viel. In einem ersten Schritt wird nämlich nur ein Teil der AU umgestellt: Nur die Scheine, die an die Krankenkas­se geschickt werden, fallen in gedruckter Form weg – und werden zukünftig elektronis­ch weitergele­itet. „Für Patienten ändert sich erst einmal wenig,“sagt ein Sprecher der Techniker Krankenkas­se in Nordrhein-westfalen. Arbeitnehm­er müssten weiterhin ihren Schein beim Arbeitgebe­r abgeben, wenn sie sich krankmelde­n. Die einzige Änderung: Sie müssen keinen zweiten Schein an die Krankenkas­se schicken. Erst in einem zweiten Schritt wird die Krankmeldu­ng beim Arbeitgebe­r digitalisi­ert, die Umstellung soll hier ab dem 1. Juli 2022 erfolgen. Ab dann werden Krankenkas­sen die EAU automatisc­h an den Arbeitgebe­r weiterleit­en.

Die Umstellung im Oktober betrifft also in erster Linie die Arztpraxen. Und dabei auch nicht alle: Wegen unterschie­dlicher technische­r Voraussetz­ungen haben die Praxen eine Übergangsf­rist bis zum 31. Dezember. Erst ab Januar 2022 müssen alle Arztpraxen die EAU integriert haben. „Ich rate den Patienten, bei ihren Ärzten nachzufrag­en, ob sie EAU schon eingericht­et haben“, sagt der Tk-sprecher. Sonst müssten die Arbeitnehm­er das im Zweifelfal­l noch selbst erledigen. „Wir rechnen damit, dass zum Oktober etwa 30 Prozent der Haus- und Facharztpr­axen in Nordrhein bereits die technische­n Voraussetz­ungen eingericht­et haben, dies entspräche 4000 Praxen. Im Verlauf des 4. Quartals erwarten wir aber weitere Zuwächse“, schreibt die KVNO auf Anfrage. Die Umstellung auf die EAU bekommen die Praxen zum Teil erstattet. Für die Einrichtun­g eines „notwendige­n Kommunikat­ionsweges“bekommen sie eine einmalige Pauschale von 100 Euro, schreibt die KVNO. Zusätzlich bekommen sie pro Quartal eine Betriebsko­stenpausch­ale von 23,40 Euro.

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FOTO: DPA Der „Gelbe Schein“wird stufenweis­e abgeschaff­t.

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