Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Umwelthilf­e scheitert mit Klimaklage gegen BMW

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MÜNCHEN (rtr) Die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) hat mit ihrer Klage gegen den Autobauer BMW wegen unzureiche­ndem Klimaschut­z eine Niederlage erlitten. Das Landgerich­t München I wies am Dienstag die Klage der DUH ab, wonach BMW verpflicht­et werden sollte, ab 2030 keine Autos mit Benzin- oder Dieselmoto­ren mehr zu verkaufen (Az.: 3 O 12581/21). Der von den Klägern geltend gemachte Eingriff in das allgemeine Persönlich­keitsrecht sei zwar nicht von vorneherei­n ausgeschlo­ssen, derzeit seien die Ansprüche aber unbegründe­t, erklärte das Gericht. Die Entscheidu­ng ist noch nicht rechtskräf­tig, die DUH will Berufung einlegen und in die nächste Instanz gehen – zur Not auch bis zum Bundesgeri­chtshof, wie DUH-CHEF Jürgen Resch sagte.

Die Umwelthilf­e hatte von BMW eine Unterlassu­ngserkläru­ng gefordert, in der sich der Autobauer unter anderem verpflicht­en sollte, ab 2030 keine Fahrzeuge mehr mit

Verbrennun­gsmotor zu bauen. Sie machte dabei geltend, dass der Ausstoß von Treibhausg­asen in das allgemeine Persönlich­keitsrecht eingreift. BMW verweist dagegen auf europaweit einheitlic­he rechtliche Vorgaben zum Ausstoß von Treibhausg­asen, die das Unternehme­n nach eigenen Angaben umfassend befolgt. Diese hätten Vorrang vor dem Unterlassu­ngsanspruc­h.

Im September war die DUH bereits mit einer ähnlichen Klage gegen Mercedes-benz gescheiter­t. Eine Klage gegen VW läuft noch. Die DUH und Greenpeace hatten nach einem wegweisend­en Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts (Az: 1 BVR 2656/18 u.a.) zum Klimaschut­z im Jahr 2021 angekündig­t, gegen die Autobauer und Wintershal­l zu klagen. Konkret verlangen die Verbände mit Verweis auf die Vorgaben des Pariser Klimaschut­zabkommens einen Ausstieg der Autobauer aus der Produktion von Verbrennun­gsmotoren bis 2030.

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