Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Umwelthilfe scheitert mit Klimaklage gegen BMW
MÜNCHEN (rtr) Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit ihrer Klage gegen den Autobauer BMW wegen unzureichendem Klimaschutz eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I wies am Dienstag die Klage der DUH ab, wonach BMW verpflichtet werden sollte, ab 2030 keine Autos mit Benzin- oder Dieselmotoren mehr zu verkaufen (Az.: 3 O 12581/21). Der von den Klägern geltend gemachte Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sei zwar nicht von vorneherein ausgeschlossen, derzeit seien die Ansprüche aber unbegründet, erklärte das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die DUH will Berufung einlegen und in die nächste Instanz gehen – zur Not auch bis zum Bundesgerichtshof, wie DUH-CHEF Jürgen Resch sagte.
Die Umwelthilfe hatte von BMW eine Unterlassungserklärung gefordert, in der sich der Autobauer unter anderem verpflichten sollte, ab 2030 keine Fahrzeuge mehr mit
Verbrennungsmotor zu bauen. Sie machte dabei geltend, dass der Ausstoß von Treibhausgasen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eingreift. BMW verweist dagegen auf europaweit einheitliche rechtliche Vorgaben zum Ausstoß von Treibhausgasen, die das Unternehmen nach eigenen Angaben umfassend befolgt. Diese hätten Vorrang vor dem Unterlassungsanspruch.
Im September war die DUH bereits mit einer ähnlichen Klage gegen Mercedes-benz gescheitert. Eine Klage gegen VW läuft noch. Die DUH und Greenpeace hatten nach einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az: 1 BVR 2656/18 u.a.) zum Klimaschutz im Jahr 2021 angekündigt, gegen die Autobauer und Wintershall zu klagen. Konkret verlangen die Verbände mit Verweis auf die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens einen Ausstieg der Autobauer aus der Produktion von Verbrennungsmotoren bis 2030.