Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Selenskyj zu Besuch in London
Am Mittwochabend wollte er außerdem Macron und Scholz in Paris treffen.
LONDON/PARIS/BERLIN (dpa) Bei einem Überraschungsbesuch in London hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj den Westen eindringlich um moderne Kampfjets für den Abwehrkampf gegen Russland gebeten. Diese bedeuteten für sein Volk „Flügel für die Freiheit“, sagte er am Mittwoch. Vor Hunderten Parlamentariern dankte er den Briten zudem für ihre Unterstützung. Die Regierung in London lässt nun prüfen, ob und welche Jets an Kiew gehen könnten, doch sei dies eine „langfristige“Lösung. Bundeskanzler Olaf Scholz warnte dagegen vor einem „Überbietungswettbewerb“nach dem Motto: „Kampfpanzer, UBoote, Flugzeuge – wer fordert noch mehr?“Deutschland werde sich daran nicht beteiligen.
Abends sollte Selenskyj weiter nach Paris reisen, um dort Scholz und den französischen Präsidenten Emmanuel Macron zu treffen. Ergebnisse waren noch nicht bekannt, als diese Ausgabe produziert wurde. Scholz und Macron hatten Selenskyj im Juni in Kiew besucht und ihm ihre Unterstützung für den EU-KANdidatenstatus zugesagt. Für Selenskyj ist der Trip nach London und Paris erst die zweite Auslandsreise seit Russlands Angriff auf die Ukraine vor einem Jahr. Die erste führte ihn nach Polen und in die USA. Am Donnerstag wird Selenskyj auch in Brüssel als Gast bei einem Eu-gipfel erwartet. Am Mittwoch wurde Selenskyj nachmittags noch von König Charles III. im Buckingham-palast empfangen.
Unterdessen teilten internationale Ermittler am Mittwoch mit, dass der russische Präsident Wladimir Putin eine aktive Rolle beim Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 im Juli 2014 über der Ostukraine innegehabt habe. Das gehe aus abgehörten Telefonaten hervor, teilte das Ermittlerteam in Den Haag mit. Es gebe „starke Hinweise“darauf, dass Putin entschieden habe, den prorussischen Separatisten die Luftabwehrrakete zur Verfügung zu stellen, mit der die Maschine abgeschossen wurde. Einen direkten Beweis, dass Putin auch dem Abschuss zugestimmt hat, haben die Ermittler nicht. Die Beweise reichten somit nicht für eine strafrechtliche Verfolgung Putins aus – zumal dieser auch durch sein Amt Immunität genieße.