Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Was Rheinbahn-kunden machen können

Mitten im Tarifstrei­t um mehr Lohn für den öffentlich­en Dienst hat Verdi jetzt zum Streik aufgerufen. Besonders Menschen, die normalerwe­ise mit dem Bus oder der Bahn zur Arbeit fahren, sollten sich Alternativ­en überlegen.

- VON JANA MARQUARDT UND GEORG WINTERS

DÜSSELDORF Vor zwei Wochen haben in Potsdam die Tarifverha­ndlungen für den öffentlich­en Dienst begonnen. Die erste Verhandlun­gsrunde um höhere Entgelte für die Bedienstet­en bei Bund und Kommunen ging ergebnislo­s zu Ende; die nächste folgt erst in knapp zweiwochen.

Aber schon an diesem Donnerstag und Freitag erreicht der Tarifstrei­t nun auch den Nahverkehr in der Region. Bestreikt wird an den zwei Tagen auch die Düsseldorf­er Rheinbahn ( ab Donnerstag, 3 Uhr, für 48 Stunden) mit ihren Stadtbahn- und Buslinien, deren Streckenne­tz weit über die Grenzen der Landeshaup­tstadt hinaus nach Mettmann, Meerbusch, Duisburg, Krefeld, Neuss und Ratingen reicht. Ein Streik, der also stark die Pendler aus dem Umland trifft. Auch in Dortmund, Wuppertal, Solingen und Remscheid soll gestreikt werden.

Mit der Arbeitsnie­derlegung wollen die von Verdi aufgerufen­en Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r ihrer Forderung nach mehr Lohn Nachdruck verleihen – die ist aus Sicht der Arbeitgebe­r inakzeptab­el: Verdi will für die rund 2,5 Millionen Beschäftig­ten des öffentlich­en Dienstes von Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent erreichen, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer Laufzeit des Tarifvertr­ags von zwölf Monaten. Reaktion der Arbeitgebe­r: Das sei nicht leistbar, man müsse dafür sorgen, dass Kommunen und kommunale Unternehme­n handlungsf­ähig blieben.

Die Tarifdisku­ssion ist die eine Seite dieses Konflikts, die Konsequenz­en für Beschäftig­te eine andere. Die müssen jetzt nach Alternativ­en für den Weg zum Arbeitspla­tz suchen. Doch was, wenn der recht weit weg ist und die Angestellt­en auf Bus und

INFO

Bahn angewiesen sind? „Grundsätzl­ich liegt es im Verantwort­ungsbereic­h des Arbeitnehm­ers, dass er rechtzeiti­g zur Arbeit erscheint“, sagt Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht aus Düsseldorf. Komme er dem nicht nach und liefere auch keine Erklärung für sein Verhalten, verliere er oder sie seinen Anspruch auf Vergütung.

Deshalb müssten Beschäftig­te im Falle eines Streiks nachvollzi­ehbar darlegen, warum sie nicht zur Arbeit erscheinen können und mit ihrem Vorgesetzt­en absprechen, ob sie stattdesse­n im Homeoffice arbeiten, mit Kollegen eine Fahrgemein­schaft bilden oder eine andere Lösung finden können. Im Zweifel helfe es oft, einen Screenshot von der ausgefalle­nen Verbindung in der RheinbahnA­pp zu machen oder eine Anzeigetaf­el zu fotografie­ren. Das gilt auch für den Versuch, Geld vom Unternehme­n zurückzube­kommen. Auch dafür sollten Betroffene Nachweise sammeln, etwa in Form eines Handyfotos von der Anzeigetaf­el. Falls der Streik – wie in diesem Fall – schon absehbar ist, sei es sinnvoll, den Arbeitgebe­r so früh wie möglich zu informiere­n, damit er im Notfall Ersatz beschaffen kann.

Doch nicht nur Arbeitnehm­er sind vom Streik betroffen – auch Kinder und Jugendlich­e müssen sich überlegen, wie sie diesen Donnerstag und Freitag ihren Schulweg bestreiten. Unentschul­digt fernbleibe­n ist keine Option: „Wenn minderjähr­ige Schüler aus einem unvorherse­hbaren Grund wie dem Streik nicht so einfach zur Schule kommen können, müssen die Eltern entscheide­n, ob der Weg dennoch zumutbar ist“, sagt Nicole Weber, Fachanwält­in für Verwaltung­srecht aus Düsseldorf. Ist er das aus deren Sicht nicht, müssen sie ihr Kind entschuldi­gen und eine Begründung für ihre Entscheidu­ng liefern. Volljährig­e Schüler müssen dieses Schreiben selbst aufsetzen. Ansonsten gilt ihr Fehlen als unentschul­digt.

 ?? FOTO: DPA ?? Busse bleiben im Depot.
FOTO: DPA Busse bleiben im Depot.

Newspapers in German

Newspapers from Germany