Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Was Rheinbahn-kunden machen können
Mitten im Tarifstreit um mehr Lohn für den öffentlichen Dienst hat Verdi jetzt zum Streik aufgerufen. Besonders Menschen, die normalerweise mit dem Bus oder der Bahn zur Arbeit fahren, sollten sich Alternativen überlegen.
DÜSSELDORF Vor zwei Wochen haben in Potsdam die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst begonnen. Die erste Verhandlungsrunde um höhere Entgelte für die Bediensteten bei Bund und Kommunen ging ergebnislos zu Ende; die nächste folgt erst in knapp zweiwochen.
Aber schon an diesem Donnerstag und Freitag erreicht der Tarifstreit nun auch den Nahverkehr in der Region. Bestreikt wird an den zwei Tagen auch die Düsseldorfer Rheinbahn ( ab Donnerstag, 3 Uhr, für 48 Stunden) mit ihren Stadtbahn- und Buslinien, deren Streckennetz weit über die Grenzen der Landeshauptstadt hinaus nach Mettmann, Meerbusch, Duisburg, Krefeld, Neuss und Ratingen reicht. Ein Streik, der also stark die Pendler aus dem Umland trifft. Auch in Dortmund, Wuppertal, Solingen und Remscheid soll gestreikt werden.
Mit der Arbeitsniederlegung wollen die von Verdi aufgerufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Forderung nach mehr Lohn Nachdruck verleihen – die ist aus Sicht der Arbeitgeber inakzeptabel: Verdi will für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 Prozent erreichen, mindestens aber 500 Euro monatlich bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten. Reaktion der Arbeitgeber: Das sei nicht leistbar, man müsse dafür sorgen, dass Kommunen und kommunale Unternehmen handlungsfähig blieben.
Die Tarifdiskussion ist die eine Seite dieses Konflikts, die Konsequenzen für Beschäftigte eine andere. Die müssen jetzt nach Alternativen für den Weg zum Arbeitsplatz suchen. Doch was, wenn der recht weit weg ist und die Angestellten auf Bus und
INFO
Bahn angewiesen sind? „Grundsätzlich liegt es im Verantwortungsbereich des Arbeitnehmers, dass er rechtzeitig zur Arbeit erscheint“, sagt Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Düsseldorf. Komme er dem nicht nach und liefere auch keine Erklärung für sein Verhalten, verliere er oder sie seinen Anspruch auf Vergütung.
Deshalb müssten Beschäftigte im Falle eines Streiks nachvollziehbar darlegen, warum sie nicht zur Arbeit erscheinen können und mit ihrem Vorgesetzten absprechen, ob sie stattdessen im Homeoffice arbeiten, mit Kollegen eine Fahrgemeinschaft bilden oder eine andere Lösung finden können. Im Zweifel helfe es oft, einen Screenshot von der ausgefallenen Verbindung in der RheinbahnApp zu machen oder eine Anzeigetafel zu fotografieren. Das gilt auch für den Versuch, Geld vom Unternehmen zurückzubekommen. Auch dafür sollten Betroffene Nachweise sammeln, etwa in Form eines Handyfotos von der Anzeigetafel. Falls der Streik – wie in diesem Fall – schon absehbar ist, sei es sinnvoll, den Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren, damit er im Notfall Ersatz beschaffen kann.
Doch nicht nur Arbeitnehmer sind vom Streik betroffen – auch Kinder und Jugendliche müssen sich überlegen, wie sie diesen Donnerstag und Freitag ihren Schulweg bestreiten. Unentschuldigt fernbleiben ist keine Option: „Wenn minderjährige Schüler aus einem unvorhersehbaren Grund wie dem Streik nicht so einfach zur Schule kommen können, müssen die Eltern entscheiden, ob der Weg dennoch zumutbar ist“, sagt Nicole Weber, Fachanwältin für Verwaltungsrecht aus Düsseldorf. Ist er das aus deren Sicht nicht, müssen sie ihr Kind entschuldigen und eine Begründung für ihre Entscheidung liefern. Volljährige Schüler müssen dieses Schreiben selbst aufsetzen. Ansonsten gilt ihr Fehlen als unentschuldigt.