Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Ladendieb wird nach mildem Urteil sofort rückfällig
Explodiert
Ein auf dem Parkplatz des Freibades Lörick geparktes Auto ist in der Nacht zu Montag nach einem lauten Knall in Brand geraten. Erste Ermittlungen der Polizei deuten auf den Einsatz eines Sprengkörpers, möglicherweise Pyrotechnik, hin. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand, das Fahrzeug aber wurde komplett zerstört. Die Kripo bittet Zeugen, die im Bereich des Tatorts Personen oder Fahrzeuge gesehen haben, sich unter 0211 8700 zu melden.
Unterschrieben
Eine Bietergemeinschaft aus drei österreichischen Architektur- und Ingenieurbüros hat den Zuschlag für die Planung des neuen Technischen Rathauses erhalten. Am Mittwoch hat Oberbürgermeister Stephan Keller den Vertrag mit dem Generalplanungsteam unterzeichnet, das im Herbst als Sieger aus dem Realisierungswettbewerb hervorgegangen war. Das neue Hochhaus werde auf die digitale Zukunft zugeschnittene Arbeitsplätze bieten, woraus bessere und schnellere Verwaltungsabläufe resultieren, sagte Keller. Zudem schaffe die Bündelung einzelner Ämter an einem zentralen Ort mehr Bürgernähe.
DÜSSELDORF Als Wiederholungstäter mit Turbo-tempo stellte sich ein 21-jähriger Ladendieb am Mittwoch beim Amtsgericht heraus. Erst eine Woche zuvor war er wegen Diebstahls verurteilt worden.
Ziemlich dreist fand der Amtsrichter die Rückfallgeschwindigkeit dieses 21-Jährigen. Um 12.10 Uhr war der junge Mann am 1. Februar zu einer Strafe von 1800 Euro wegen Ladendiebstahls verurteilt worden, kam kurz danach auf freien Fuß – und hat bereits um 15.30 Uhr die nächste Festnahme kassiert.
In den Auslagen eines Bekleidungshauses an der Schadowstraße hatte er sich demnach sehr intensiv für ein Paar Schuhe des Modells „Premium“zum Preis von fast 300 Euro interessiert. In einer Umkleidekabine hat er laut Anzeige die neuen Schuhe dann heimlich gegen seine alten getauscht und wollte damit ohne Bezahlung davon schlendern.
Das allerdings hatte ein Kaufhausdetektiv bemerkt, die Polizei informiert und so landete der 21-Jährige kaum drei Stunden nach seiner letzten Verurteilung direkt wieder in Untersuchungshaft.
Jetzt wurde ihm im sogenannten beschleunigten Strafverfahren dafür der nächste Prozess gemacht. Durch solche Verhandlungen kurz nach der Tat soll die Strafe laut Zielsetzung der Justiz möglichst direkt auf dem Fuß folgen – was bei einfachen, klaren Delikten und eindeutiger Beweislage dann auch kurzfristig zu Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr Haft führen kann.
Und davon hat der Amtsrichter beim Mittwoch-prozess dann Gebrauch gemacht. Diesmal kam der 21-Jährige nämlich nicht mehr mit einer Geldstrafe davon, sondern wurde direkt zu neun Monaten Gefängnis verurteilt und muss weiterhin in Haft bleiben. Eine weitere Chance auf Bewährung hat das Gericht ausdrücklich verneint.