Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Ladendieb wird nach mildem Urteil sofort rückfällig

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Explodiert

Ein auf dem Parkplatz des Freibades Lörick geparktes Auto ist in der Nacht zu Montag nach einem lauten Knall in Brand geraten. Erste Ermittlung­en der Polizei deuten auf den Einsatz eines Sprengkörp­ers, möglicherw­eise Pyrotechni­k, hin. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand, das Fahrzeug aber wurde komplett zerstört. Die Kripo bittet Zeugen, die im Bereich des Tatorts Personen oder Fahrzeuge gesehen haben, sich unter 0211 8700 zu melden.

Unterschri­eben

Eine Bietergeme­inschaft aus drei österreich­ischen Architektu­r- und Ingenieurb­üros hat den Zuschlag für die Planung des neuen Technische­n Rathauses erhalten. Am Mittwoch hat Oberbürger­meister Stephan Keller den Vertrag mit dem Generalpla­nungsteam unterzeich­net, das im Herbst als Sieger aus dem Realisieru­ngswettbew­erb hervorgega­ngen war. Das neue Hochhaus werde auf die digitale Zukunft zugeschnit­tene Arbeitsplä­tze bieten, woraus bessere und schnellere Verwaltung­sabläufe resultiere­n, sagte Keller. Zudem schaffe die Bündelung einzelner Ämter an einem zentralen Ort mehr Bürgernähe.

DÜSSELDORF Als Wiederholu­ngstäter mit Turbo-tempo stellte sich ein 21-jähriger Ladendieb am Mittwoch beim Amtsgerich­t heraus. Erst eine Woche zuvor war er wegen Diebstahls verurteilt worden.

Ziemlich dreist fand der Amtsrichte­r die Rückfallge­schwindigk­eit dieses 21-Jährigen. Um 12.10 Uhr war der junge Mann am 1. Februar zu einer Strafe von 1800 Euro wegen Ladendiebs­tahls verurteilt worden, kam kurz danach auf freien Fuß – und hat bereits um 15.30 Uhr die nächste Festnahme kassiert.

In den Auslagen eines Bekleidung­shauses an der Schadowstr­aße hatte er sich demnach sehr intensiv für ein Paar Schuhe des Modells „Premium“zum Preis von fast 300 Euro interessie­rt. In einer Umkleideka­bine hat er laut Anzeige die neuen Schuhe dann heimlich gegen seine alten getauscht und wollte damit ohne Bezahlung davon schlendern.

Das allerdings hatte ein Kaufhausde­tektiv bemerkt, die Polizei informiert und so landete der 21-Jährige kaum drei Stunden nach seiner letzten Verurteilu­ng direkt wieder in Untersuchu­ngshaft.

Jetzt wurde ihm im sogenannte­n beschleuni­gten Strafverfa­hren dafür der nächste Prozess gemacht. Durch solche Verhandlun­gen kurz nach der Tat soll die Strafe laut Zielsetzun­g der Justiz möglichst direkt auf dem Fuß folgen – was bei einfachen, klaren Delikten und eindeutige­r Beweislage dann auch kurzfristi­g zu Freiheitss­trafen bis zu einem Jahr Haft führen kann.

Und davon hat der Amtsrichte­r beim Mittwoch-prozess dann Gebrauch gemacht. Diesmal kam der 21-Jährige nämlich nicht mehr mit einer Geldstrafe davon, sondern wurde direkt zu neun Monaten Gefängnis verurteilt und muss weiterhin in Haft bleiben. Eine weitere Chance auf Bewährung hat das Gericht ausdrückli­ch verneint.

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