Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Unternehmen brauchen Cannabis-regeln
Die Legalisierung von Cannabis ist für die Wirtschaft eine Herausforderung. Die Arbeitgeber sollten Regeln aufstellen, sagt die IHK.
DÜSSELDORF (ujr) Die Cannabis-freigabe löst auf vielen Feldern Fragen aus, die Palette reicht vom Abstand zu Schulen beim Kiffen über das Verhalten im Verkehr bis hin zum Pflanzverbot im Kleingarten. Aber auch die Arbeitswelt ist betroffen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Düsseldorf macht jetzt darauf aufmerksam, dass die Firmen bei diesem Thema abwägen sollten, ob und wie sie handeln. „Das Schwierige ist, dass es noch keine verbindlichen Grenzwerte oder Vorgaben gibt“, sagt Nikolaus Paffenholz, Geschäftsführer für den Bereich Unternehmensservice
bei der IHK.
Zum 1. April 2024 sind durch das Cannabisgesetz („Cang“) der Besitz und der private Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene zwar teilweise legalisiert worden, aber das führt laut Kammer nicht zu einem Freibrief für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor oder während der Arbeit zum Joint zu greifen. Wenn es um das Bedienen von Maschinen und Fahrzeugen geht, versteht sich von selbst, dass es hier um Gefahrenpotenziale geht, die einen klaren Kopf verlangen. Deswegen sagt die IHK: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
schulden ihren Arbeitgebern grundsätzlich eine ,ungetrübte‘ Arbeitsleistung.“
Gleichzeitig hätten die Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeitenden. „Dabei gelten in Berufsfeldern mit einem besonderen Gefährdungspotenzial strengere Maßstäbe, um die Sicherheit der Beschäftigten gewährleisten zu können“, teilt die IHK mit. Die Legalisierung von Cannabis stelle somit sowohl Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer vor neue arbeitsrechtliche Fragestellungen und Herausforderungen. „Die Unternehmen sollten sich und ihre Anforderungen analysieren und klare Verhaltensregelungen für ihre Mitarbeitenden aufstellen“, so Paffenholz. Möglicherweise seien betriebliche Regelungen anzupassen.
Dass es noch reichlich Regelungsbedarf gibt, zeigt laut Paffenholz das Beispiel Verkehr. Dort habe jetzt eine Expertenkommission eine Empfehlung für einen Grenzwert im Straßenverkehr vorgelegt. Sie schlägt mit Blick auf den Wirkstoff THC eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum vor. Laut Bundesverkehrsministerium sei bei
Erreichen dieses Wertes nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs „nicht fernliegend“. Bislang gibt es laut ADAC für Cannabis am Steuer keinen Grenzwert wie die 0,5-Promille-marke bei Alkohol. Etabliert habe sich in der Rechtsprechung aber ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum, ab dann drohen bisher Sanktionen.
Weitere Informationen zu Cannabis am Arbeitsplatz gibt es auf der Homepage der IHK Düsseldorf unter dem Webcode: 6113144.