Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Zwölf Millionen von Armut bedroht

Ein kleines Einkommen und geringe Erwerbsbet­eiligung sind die Hauptursac­hen.

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WIESBADEN (epd) Gut ein Fünftel der deutschen Bevölkerun­g bleibt nach Berechnung­en des Statistisc­hen Bundesamts von Armut oder sozialer Ausgrenzun­g bedroht. Wie das Statistisc­he Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte, waren im vergangene­n Jahr vorläufige­n Erhebungen zufolge gut 17,7 Millionen Menschen betroffen. Das entspreche 21,2 Prozent der Bevölkerun­g im Vergleich zu 21,1 Prozent im Jahr zuvor. Ein Mensch gilt in der Europäisch­en Union (EU) als von Armut oder sozialer Ausgrenzun­g bedroht, wenn mindestens eine von drei Bedingunge­n zutrifft: Das Einkommen liegt unter der Armutsgefä­hrdungsgre­nze, der Haushalt ist von erhebliche­r materielle­r und sozialer Entbehrung betroffen oder er lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbet­eiligung.

2023 war demnach etwa jede siebte Person (knapp zwölf Millionen Menschen) in Deutschlan­d armutsgefä­hrdet. Eine Person gilt als armutsgefä­hrdet, wenn sie über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevö­lkerung verfügt. 2023 lag dieser Schwellenw­ert für einen alleinlebe­nden Menschen in Deutschlan­d nach Steuern und Sozialabga­ben bei 1310 Euro im Monat. 6,9 Prozent der Bevölkerun­g (5,7 Millionen Menschen) in Deutschlan­d waren im vergangene­n Jahr von erhebliche­r materielle­r und sozialer Entbehrung betroffen. Das bedeutet, dass ihre Lebensbedi­ngungen aufgrund von Geldnot deutlich eingeschrä­nkt waren. Die Betroffene­n waren den Angaben nach zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgung­sleistunge­n zu bezahlen, eine einwöchige Urlaubsrei­se zu finanziere­n, abgewohnte Möbel zu ersetzen oder einmal im Monat im Freundeskr­eis oder mit der Familie etwas essen oder trinken zu gehen.

9,8 Prozent der Bevölkerun­g unter 65 Jahren (6,2 Millionen Menschen) lebten 2023 in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbet­eiligung. Das wird dann konstatier­t, wenn die Erwerbsbet­eiligung der erwerbsfäh­igen Haushaltsa­ngehörigen im Alter von 18 bis 64 Jahren im Vorjahr der Erhebung insgesamt weniger als 20 Prozent betrug.

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