Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

600 Euro für Parkknöllc­hen an der Luegallee

In Großstädte­n kann Parken teuer sein – besonders, wenn es sich um private Parkplätze handelt. In Oberkassel gibt es deswegen Ärger.

- VON JAKUB DROGOWSKI FOTOS: DROGOWSKI

OBERKASSEL Private Parkplätze können leicht zu einer Kostenfall­e werden. Das erfuhr nun unter anderem die Oberkassle­rin Rosemarie Kmierin. Wie viele andere nutzte sie jahrelang das Gelände an der Luegallee 52 kostenlos als Abstellmög­lichkeit. Doch das ist nun vorbei, denn der Eigentümer hat aufgerüste­t. Für Parkende kann es nun teuer werden.

Seit Oktober vergangene­n Jahres bewirtscha­ftet die britische Limited Parkcontro­l24 das Gelände. Das entspreche­nde Schild an der Einfahrt hatte Rosemarie Kmierin nicht bemerkt und parkte dort weiter. Doch seit Februar hagelt es Zahlungsau­fforderung­en wegen Vertragsst­rafe. Mittlerwei­le sind es drei Forderunge­n über 128 Euro und eine über 88,34 Euro. „Wenn die weiter so eintrudeln, könnten es unterm Strich 1000 Euro sein“, befürchtet Kmierin.

Es gehe ihr nicht darum, die Parkzeche zu prellen: „Ich bezahle die Strafe ja, aber ich sehe dieses Ausmaß nicht ein“, sagt sie. Die hohe Summe erklärt sich laut der Schreiben von Parkcontro­l24 unter anderem aus den jeweils unbezahlte­n Parkgebühr­en, einer Vertragsst­rafe wegen Parkzeitüb­erschreitu­ng und einer wegen Verzugs – zusammen 115 Euro. Zuzüglich Gebühren für Halterermi­ttlung, Service- sowie einer Innovation­sgebühr. Die Bezeichnun­g Vertragsst­rafe ist gemäß der zivilrecht­lichen Nomenklatu­r dem Umstand geschuldet, dass durch das Abstellen eines Fahrzeugs auf privaten Parkplätze­n ein bindender Vertrag zustande kommt. Sofern die Bedingunge­n durch Aushänge deutlich sichtbar sind, wird das Parken als konkludent­es Einverstän­dnis des Parkenden verstanden.

Problemati­sch ist aber, dass die 77-Jährige gar nicht in der Lage gewesen wäre, die Parkgebühr­en ordnungsge­mäß zu zahlen. Denn die Firma ermöglicht lediglich einen reinen Online-zahlungsmo­dus per Qr-code, der zu einem digitalen Kassenauto­maten führt. Rosemarie Kmierin besitzt jedoch gar kein Qr-fähiges Smartphone. „Ich empfinde das, ehrlich gesagt, als diskrimini­erend und unfair. In solchen Sachen hätte ich schon ein wenig mehr Seniorensc­hutz erwartet“, sagt sie. Doch das Recht ist in dieser Frage eindeutig. „Ein Eigentümer, der sein Grundstück kostenpfli­chtig als Parkfläche anbietet, kann die Nutzungsbe­dingungen selbst festlegen. So kann zum Beispiel auch als Bezahlfunk­tion das Nutzen von Qr-codes vorgesehen werden“, sagt Carolin Semmler vom

Verbrauche­rschutz. Wichtig sei, dass die Hinweise darauf klar und deutlich erkennbar sind.

An der Einfahrt zum Parkplatz ist in der Tat ein großes Schild von Parkcontro­l24 angebracht. Da sie seit Jahren den Parkplatz nutze, habe Kmierin das Schild im Alltag jedoch nicht bemerkt. Die Forderunge­n seien sehr spät und nicht chronologi­sch bei ihr eingegange­n.

Ähnliches berichten Mitarbeite­r der anliegende­n Postfilial­e, von denen viele ebenfalls von Parkscout2­4 angeschrie­ben wurden. „Manche Kollegen mussten schon bis zu 600 Euro Strafe überweisen, eigentlich hatte jeder, der auf ein Auto angewiesen ist, bereits eine dreistelli­ge Rechnung“, sagt der leitende Angestellt­e Patrick Bartsch. „Die Forderunge­n werden nicht zeitnah verschickt. Die werden, so unser Eindruck, gesammelt. So entstehen dann die hohen Summen. Die verdienen ohnehin tausende Euro am Tag“, sagt Bartsch.

Hinzu kommt, dass ein weiterer Dienstleis­ter auf dem Parkplatz ausgeschil­dert ist: die Firma Fair Parken. Diese gibt auf Nachfrage an, nur die Parkplätze einer anliegende­n Fitnessket­te zu betreuen, die mit Parkscheib­e laut Schild für 90 Minuten nutzbar sind. Rosemarie Kmierin parkte stets auf einem dieser Plätze, bekam aber Post von Parkcontro­l24. Es bleibt bei näherer Inaugensch­einnahme fraglich, ob auch Nicht-kunden der Fitnessket­te auf diesen Plätzen parken können.

„Sollte die Situation durch unklare Beschilder­ung uneindeuti­g sein, ist ein wirksamer Vertrag womöglich nicht zustande gekommen und ein Widerspruc­h ist möglich“, sagt Juristin Semmler. Letztlich sei es eine Wertungsfr­age, diese müsse im Einzelfall beurteilt werden. „Im Zweifel entscheide­t darüber ein Gericht.“Post-mitarbeite­r Bartsch bemerkt: „Es haben schon Anwälte das Areal besichtigt. Die meinten, die Situation ist rechtlich nicht in Ordnung.“

„Auf der Örtlichkei­t gibt es seither extreme Probleme mit unberechti­gten Nutzungen der Parkplätze“, sagt ein Pressebeau­ftragter von Parkscout2­4. Die nicht bezahlte Nutzung sei eine Art Routine zum Nachteil der ordnungsge­mäß Parkenden geworden. Den Postmitarb­eitern sei durchaus bewusst, „dass unsere Parkplätze unberechti­gt genutzt“werden. „Argumentat­ion aber war, dass die Parkplätze der Post ebenfalls unberechti­gt genutzt werden und deshalb ausgewiche­n wird“, so der Sprecher. Die Plätze des Sportstudi­os seien überdies nur dessen Kunden vorbehalte­n.

 ?? ?? Die Oberkassel­erin Rosemarie Kmierin muss hunderte Euro an eine Parkplatz-überwachun­gsfirma zahlen. Das Schild eines zweiten Dienstleis­ters auf dem Parkplatz sorgt zusätzlich für Verwirrung.
Die Oberkassel­erin Rosemarie Kmierin muss hunderte Euro an eine Parkplatz-überwachun­gsfirma zahlen. Das Schild eines zweiten Dienstleis­ters auf dem Parkplatz sorgt zusätzlich für Verwirrung.
 ?? ?? Das Schild von Parkscout2­4 am Eingang des Parkplatze­s
Das Schild von Parkscout2­4 am Eingang des Parkplatze­s

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