Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Balearen statt Büro
Bei einer sogenannten Workation arbeiten Beschäftigte vom Urlaubsort aus. Das Modell ist beliebt, hat aber rechtliche Tücken.
DÜSSELDORF Nach der letzten E-mail den Laptop zuklappen und sich an den Strand legen oder im Feierabend das Bergpanorama genießen: Das verspricht die sogenannte Workation, die Verbindung von Arbeit (englisch: work) und Urlaub (englisch: vacation). Was im ersten Moment wie ein Gegensatz wirkt, ist gerade bei jüngeren Beschäftigten immer beliebter. Das mobile Arbeiten aus dem Ausland ist aber nicht ohne Weiteres möglich. Was man über das Arbeitsmodell wissen sollte.
Was ist Workation? Bei einer Workation verlagern Beschäftigte ihren Arbeitsplatz an einen Urlaubsort, häufig ins Ausland. Das funktioniert allerdings nur bei Berufen, die grundsätzlich ortsungebunden sind. Befürworter des Angebots erhoffen sich vom Arbeiten am Urlaubsort einen Tapetenwechsel und einen Ausbruch aus Routinen, der neue Motivation bringen soll. Auch können sie so Aufenthalte vor Ort nach einem Urlaub verlängern, ohne weitere Urlaubstage aufzuwenden. Für Arbeitgeber ist das Angebot von mobiler Auslandsarbeit inzwischen auch ein Attraktivitätsfaktor im umkämpften Arbeitsmarkt: „Workation-angebote sind da ein wertvoller Benefit, der auch gefordert wird“, stellt Ingmar Eschli fest, der die Plattform Workation. de betreibt und unter anderem bei Auslandsaufenthalten berät. Für 42 Prozent der 18- bis 34-Jährigen sei die Möglichkeit einer Workation ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Arbeitgebers, lautet das Ergebnis einer Yougov-studie.
Für wen kommt eine Workation
infrage? Im Prinzip können alle Beschäftigten, die mobil arbeiten können, Workation betreiben – vorausgesetzt, der Arbeitgeber ermöglicht grundsätzlich das Arbeiten im Ausland. Workation sei besonders in Branchen beliebt, in denen es generell eine Affinität zu Digitalisierung und zu neuen Arbeitsmethoden gebe, sagt Lara Kieninger, Recruiting-managerin bei der Jobplattform Stepstone. Der Plattform zufolge sind vor allem Berufe in der IT, buchhalterische Tätigkeiten oder kreative Berufe typische Kandidaten für Workation. Laut Kieninger sind vor allem jüngere Menschen der Generation Y und Z – grob also in ihren 20ern und 30ern – Zielgruppe sowie Beschäftigte ohne Kinder oder feste Bindungen. Statt allein zu verreisen, können auch ganze Teams ihren Arbeitsplatz an den Strand verlegen. Team-workations erfreuen sich Eschli zufolge immer größerer Beliebtheit und sollen die Kreativität, den Austausch unter der Kollegen und die Bindung an das Unternehmen fördern.
Gibt es Voraussetzungen für eine
Workation? Wer damit liebäugelt, sollte vorher einen genauen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen. Denn einen Anspruch auf Workation gibt es nicht. Ob Arbeiten aus dem Ausland möglich ist, ist in der Regel vertraglich festgehalten. Inzwischen verfügten zahlreiche Unternehmen auch über entsprechende Betriebsvereinbarungen oder Regelungen, die den Umgang damit näher regeln, erklärt Daniela Rindone, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bei der Anwaltskanzlei CMS und spezialisiert auf mobiles Arbeiten. Arbeitgeber seien „gut beraten, wenn sie einheitlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen Workation möglich ist“, schließlich könne das „nicht ganz unerhebliche arbeits-, steuerund vor allen Dingen sozialversicherungsrechtliche Folgen“haben, so Rindone. In jedem Fall müsse eine Workation im Vorfeld mit dem Arbeitgeber angestimmt werden: Wer unerlaubt aus dem Ausland arbeite, verletze seinen Arbeitsvertrag und riskiere eine Abmahnung oder gar eine Kündigung.
Welche rechtlichen Vorschriften
gibt es? Eine Workation hat zahlreiche rechtliche Folgen. Naheliegend spielt das Arbeitsrecht eine Rolle. Wollen Eu-bürger innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz arbeiten, benötigen sie keine Arbeitserlaubnis. Außerhalb dieser Staaten kann ein (Arbeits-)visum jedoch notwendig sein. Auch müssen sich Beschäftigte an das Arbeitsrecht vor Ort halten und dürfen zum Beispiel an dortigen Feiertagen nicht arbeiten. Wer an einer Workation interessiert ist, sollte darüber hinaus eine entsprechende Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben und die Bedingungen für einen fortlaufenden Sozialversicherungsschutz kennen. Denn wer außerhalb der EU arbeitet oder weniger als 25 Prozent seiner Arbeitsleistung in Deutschland erbringt, ist nicht unbedingt sozialversichert. Außerdem müssen Beschäftigte mit Langzeit-workation, nämlich mehr als 183 Tage, auch am Arbeitsort Steuern zahlen. Weil viele Staaten bilaterale Abkommen für Arbeitskräfte schließen, ist eine individuelle Beratung ratsam.
Was sind geeignete Ziele? Workation-ziele unterscheiden sich Eschli zufolge nicht wesentlich von klassischen Urlaubszielen. Hoch im Kurs stünden Spanien und Portugal. Ziele in Deutschland haben den Vorteil, dass rechtliche Regelungen für Workation unkomplizierter sind. Eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber könne aber weiter nötig sein, betont Rindone. Das Reiseunternehmen Tui gibt in seinem „Workation-index“, in dem unter anderem eine gute Internetverbindung, Sonnenstunden und monatliche Kosten berücksichtigt werden, Portugal, Dänemark und Malta als Top-ziele an.