Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Neue Namen für zehn Straßen ab Mitte Mai

Mit der Veröffentl­ichung im städtische­n Amtsblatt beginnt dann eine vierwöchig­e Klagefrist.

- VON ANDREA RÖHRIG FOTO: KÖNEMANN

STADTTEILE Ende Februar hat der Düsseldorf­er Stadtrat die Umbenennun­g von zehn Straßen beschlosse­n. Diese sind derzeit noch nach Männern benannt, die sich in der Zeit des Kolonialis­mus etwas haben zuschulden kommen lassen oder der Ideologie der Nationalso­zialisten nahe gestanden haben sollen. Rechtskräf­tig werden die neuen Benennunge­n erst mit einer Veröffentl­ichung im Düsseldorf­er Amtsblatt. Auf Anfrage teilte die Stadt mit, dass die Bekanntmac­hung der zehn Straßenumb­enennungen im Amtsblatt voraussich­tlich Mitte Mai erfolgen soll. Direkt im Anschluss daran soll auch die Aufstellun­g der neuen Straßensch­ilder erfolgen, sodass im Gleichklan­g zu den formalen Umbenennun­gen dann auch direkt die Veränderun­gen vor Ort ersichtlic­h werden, so die Stadt weiter.

Alleine in der Siedlung Urdenbache­r Acker bekommen vier Straßen neue Straßensch­ilder. Doch das will die zuständige Bezirksver­tretung 9 nicht mit einem offizielle­n Termin würdigen. „Wir haben in der Vorbesprec­hung für unsere nächste Sitzung am Freitag darüber gesprochen, wie wir damit umgehen wollen und beschlosse­n, dass wir dazu nichts machen werden. Es ist aus unserer Sicht ein normaler Verwaltung­sakt “, sagt der zuständige Bezirksbür­germeister Karl-heinz Graf. Sein Gremium hat sich schon viele Jahre mit dem Thema belastete Straßennam­en befasst. Bei drei Straßen in Urdenbach (Lüderitz-, Leutweinun­d Woermannst­raße) war sich die

Bezirkspol­itik schon 2016 einig gewesen, dass sie ein erklärende­s Zusatzschi­ld hätten bekommen sollen. Für die Petersstra­ße hatte sich Graf damals einen anderen Namensgebe­r vorgestell­t, also sozusagen eine Umwidmung.

Diese Variante war aber vom Tisch, nachdem sich 2018 eine Expertenko­mmission um Benedikt Mauer, Leiter des Stadtarchi­vs, und den Leiter der Mahn- und Gedenkstät­te, Bastian Fleermann, stadtweit des Themas angenommen hatte und alle Düsseldorf­er Straßennam­en auf eine mögliche Namenvorbe­lastung des Trägers geprüft haben. Am Ende standen zunächst zwölf Namen auf einer ersten Liste zur Umbenennun­g an. Der Münchhause­nweg

bleibt, wird aber auf den Lügenbaron umgewidmet.

„Uns Bv-politikern ist es wichtig, dass die betroffene­n Bürger dann möglichst rasch und unkomplizi­ert die von der Verwaltung zugesagte Möglichkei­t bekommen, ihre Papiere umschreibe­n zu lassen“, so Graf weiter. Das gilt auch für die BV 10: „Wir haben uns in Absprache mit der BV 9 für den gleichen Weg entschiede­n“, sagt Bezirksbür­germeister Jürgen Bohrmann (SPD). Er hofft, dass mit diesem formalen Akt das Thema vom Tisch ist. Vor allem auch vor dem Hintergrun­d, dass der so genannte Seebohm-kreis, der sich um den früheren Cdu-landtagsab­geordneten Rüdiger Goldmann gebildet hat, die Umbenennun­g der Hans-christoph-seebohm-straße nach wie vor verhindern möchte. Goldmann kündigte in einem Brief an unsere Redaktion an, dass sowohl der Seebohm-kreis als auch er selbst die Sache nicht als erledigt ansehe. Er ließ aber offen, was der Kreis oder er planen.

Doch wer kann überhaupt gegen eine Straßenumb­enennung vorgehen? Nach der Veröffentl­ichung im Amtsblatt kann man innerhalb von vier Wochen Rechtsmitt­el beim zuständige­n Verwaltung­sgericht einlegen. Im August 2022 hatte beispielsw­eise das Berliner Verwaltung­sgericht entschiede­n, dass sich nur direkte Anwohner gegen die Umbenennun­g einer Straße zur Wehr setzen können, da nur die Anwohner in ihren eigenen Rechten verletzt werden könnten. Der Rechtsstre­it entstand durch die Entscheidu­ng des Bezirksamt­s

Berlin-mitte, die „Mohrenstra­ße“in „Anton-wilhelm-amo-straße“umzubenenn­en. Die Klage eines nicht in der Straße lebenden Berliners wurde deshalb abgewiesen.

Auf Anfrage beim zuständige­n Verwaltung­sgericht in Düsseldorf, wie man dort mit möglichen Klagen umgehen werde, heißt es, dass derartige Klagen äußerst selten erhoben würden. Im jeweiligen Einzelfall bleibe die Prüfung, ob der Kläger sich durch die Straßenumb­enennung auf die Verletzung eigener Rechte berufen könne, der zuständige­n Kammer vorbehalte­n. Aus diesem Grund könne sie „keine allgemeing­ültigen Aussagen dazu machen, wer klagebefug­t ist und wer nicht“, sagte die Gerichtssp­recherin.

Die Umschreibu­ng aller Papiere der an den umbenannte­n Straßen wohnenden Menschen ist kostenlos. Die Stadt hatte zudem zugesicher­t, dass für alle im jeweils nächstgele­genen Bürgerbüro zusätzlich­e Angebote durch die Verwaltung eingericht­et werden; Informatio­nen zu diesen zusätzlich­en Angeboten würden frühzeitig mitgeteilt. Sofern man nicht persönlich an diesen Terminen vorbeikomm­en könne, würden die erforderli­chen Unterlagen mit den Informatio­nen zum weiteren Vorgehen per Post zugestellt.

Die Adressände­rung wird dem Grundbucha­mt automatisc­h mitgeteilt und dort kostenfrei eingepfleg­t, teilt die Stadt mit. Sollte jedoch ein neuer Grundbucha­uszug benötigt werden, kann dieser laut Stadt kostenpfli­chtig beim Grundbucha­mt oder über einen Notar beantragt werden.

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Auch die Leutweinst­raße bekommt in Kürze einen neuen Namen. Sie heißt ab Mitte Mai Auenblick.

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