Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Neue Namen für zehn Straßen ab Mitte Mai
Mit der Veröffentlichung im städtischen Amtsblatt beginnt dann eine vierwöchige Klagefrist.
STADTTEILE Ende Februar hat der Düsseldorfer Stadtrat die Umbenennung von zehn Straßen beschlossen. Diese sind derzeit noch nach Männern benannt, die sich in der Zeit des Kolonialismus etwas haben zuschulden kommen lassen oder der Ideologie der Nationalsozialisten nahe gestanden haben sollen. Rechtskräftig werden die neuen Benennungen erst mit einer Veröffentlichung im Düsseldorfer Amtsblatt. Auf Anfrage teilte die Stadt mit, dass die Bekanntmachung der zehn Straßenumbenennungen im Amtsblatt voraussichtlich Mitte Mai erfolgen soll. Direkt im Anschluss daran soll auch die Aufstellung der neuen Straßenschilder erfolgen, sodass im Gleichklang zu den formalen Umbenennungen dann auch direkt die Veränderungen vor Ort ersichtlich werden, so die Stadt weiter.
Alleine in der Siedlung Urdenbacher Acker bekommen vier Straßen neue Straßenschilder. Doch das will die zuständige Bezirksvertretung 9 nicht mit einem offiziellen Termin würdigen. „Wir haben in der Vorbesprechung für unsere nächste Sitzung am Freitag darüber gesprochen, wie wir damit umgehen wollen und beschlossen, dass wir dazu nichts machen werden. Es ist aus unserer Sicht ein normaler Verwaltungsakt “, sagt der zuständige Bezirksbürgermeister Karl-heinz Graf. Sein Gremium hat sich schon viele Jahre mit dem Thema belastete Straßennamen befasst. Bei drei Straßen in Urdenbach (Lüderitz-, Leutweinund Woermannstraße) war sich die
Bezirkspolitik schon 2016 einig gewesen, dass sie ein erklärendes Zusatzschild hätten bekommen sollen. Für die Petersstraße hatte sich Graf damals einen anderen Namensgeber vorgestellt, also sozusagen eine Umwidmung.
Diese Variante war aber vom Tisch, nachdem sich 2018 eine Expertenkommission um Benedikt Mauer, Leiter des Stadtarchivs, und den Leiter der Mahn- und Gedenkstätte, Bastian Fleermann, stadtweit des Themas angenommen hatte und alle Düsseldorfer Straßennamen auf eine mögliche Namenvorbelastung des Trägers geprüft haben. Am Ende standen zunächst zwölf Namen auf einer ersten Liste zur Umbenennung an. Der Münchhausenweg
bleibt, wird aber auf den Lügenbaron umgewidmet.
„Uns Bv-politikern ist es wichtig, dass die betroffenen Bürger dann möglichst rasch und unkompliziert die von der Verwaltung zugesagte Möglichkeit bekommen, ihre Papiere umschreiben zu lassen“, so Graf weiter. Das gilt auch für die BV 10: „Wir haben uns in Absprache mit der BV 9 für den gleichen Weg entschieden“, sagt Bezirksbürgermeister Jürgen Bohrmann (SPD). Er hofft, dass mit diesem formalen Akt das Thema vom Tisch ist. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass der so genannte Seebohm-kreis, der sich um den früheren Cdu-landtagsabgeordneten Rüdiger Goldmann gebildet hat, die Umbenennung der Hans-christoph-seebohm-straße nach wie vor verhindern möchte. Goldmann kündigte in einem Brief an unsere Redaktion an, dass sowohl der Seebohm-kreis als auch er selbst die Sache nicht als erledigt ansehe. Er ließ aber offen, was der Kreis oder er planen.
Doch wer kann überhaupt gegen eine Straßenumbenennung vorgehen? Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt kann man innerhalb von vier Wochen Rechtsmittel beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen. Im August 2022 hatte beispielsweise das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass sich nur direkte Anwohner gegen die Umbenennung einer Straße zur Wehr setzen können, da nur die Anwohner in ihren eigenen Rechten verletzt werden könnten. Der Rechtsstreit entstand durch die Entscheidung des Bezirksamts
Berlin-mitte, die „Mohrenstraße“in „Anton-wilhelm-amo-straße“umzubenennen. Die Klage eines nicht in der Straße lebenden Berliners wurde deshalb abgewiesen.
Auf Anfrage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Düsseldorf, wie man dort mit möglichen Klagen umgehen werde, heißt es, dass derartige Klagen äußerst selten erhoben würden. Im jeweiligen Einzelfall bleibe die Prüfung, ob der Kläger sich durch die Straßenumbenennung auf die Verletzung eigener Rechte berufen könne, der zuständigen Kammer vorbehalten. Aus diesem Grund könne sie „keine allgemeingültigen Aussagen dazu machen, wer klagebefugt ist und wer nicht“, sagte die Gerichtssprecherin.
Die Umschreibung aller Papiere der an den umbenannten Straßen wohnenden Menschen ist kostenlos. Die Stadt hatte zudem zugesichert, dass für alle im jeweils nächstgelegenen Bürgerbüro zusätzliche Angebote durch die Verwaltung eingerichtet werden; Informationen zu diesen zusätzlichen Angeboten würden frühzeitig mitgeteilt. Sofern man nicht persönlich an diesen Terminen vorbeikommen könne, würden die erforderlichen Unterlagen mit den Informationen zum weiteren Vorgehen per Post zugestellt.
Die Adressänderung wird dem Grundbuchamt automatisch mitgeteilt und dort kostenfrei eingepflegt, teilt die Stadt mit. Sollte jedoch ein neuer Grundbuchauszug benötigt werden, kann dieser laut Stadt kostenpflichtig beim Grundbuchamt oder über einen Notar beantragt werden.