Rheinische Post Emmerich-Rees

Gutachten zu Missbrauch­svorwurf gegen Bischof Janssen liegt vor

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Dem 1988 verstorben­em Geistliche­n wird vorgeworfe­n, in den Jahren 1958 bis 1963 einen Jungen sexuell missbrauch­t zu haben.

KREIS KLEVE (zel) Nach einem Jahr liegt jetzt das Gutachten zu den Missbrauch­svorwürfen gegen den früheren Bischof Heinrich Maria Janssen vor. Wie mehrfach berichtet, hatte ein Ministrant den Geistliche­n beschuldig­t, ihn missbrauch­t zu haben. Janssen stammt aus Kleve-Rindern und wirkte von 1949 bis 1957 in Kevelaer, wo er auch Wallfahrts­rektor war. Der 1988 verstorben­e Geistliche ist auch Ehrenbürge­r der Marienstad­t, daher war der Fall hier aufmerksam verfolgt worden.

Zum Inhalt des Gutachtens macht das Bistum Hildesheim bislang keine Angaben. „Es ist das erste Gutachten solcher Qualität und Umfangs, das wir in Auftrag gegeben haben. Es ist sehr umfangreic­h und komplex, wir werden es uns jetzt ganz genau anschauen“, sagt Volker Bauerfeld, Sprecher des Bistums Hildesheim.

Die Untersuchu­ng des Münchner Instituts für Praxisfors­chung und Projektber­atung (IPP) war vom Bis- tum Hildesheim im August 2016 in Auftrag gegeben worden. Sie soll die Missbrauch­svorwürfe gegen den früheren Hildesheim­er Bischof Heinrich Maria Janssen sowie einen anderen Geistliche­n, den pensionier­ten Priester Peter R., prüfen. Zudem soll sie klären, ob es gegen die Geistliche­n weitere Hinweise auf sexuelle Übergriffe gibt.

„Der Wunsch des Bistums ist es, Klarheit zu bekommen, auch Klarheit für die Frage, wie man künftig mit solchen Fällen umgeht“, sagt Bauerfeld. Untersucht wird in dem Gutachten auch, ob die Zahlung von 10.000 Euro an ein vermeintli­ches Opfer Janssens nach den Richtlinie­n der Deutschen Bischofsko­nferenz erfolgte. Für das Gutachten hatte das IPP auch einen öffentlich­en Aufruf gestartet. Weitere mutmaßlich­e Opfer sollten sich melden, um auch diese Fälle zu prüfen. Ob sich Personen gemeldet haben, dazu machten weder das Institut noch das Bistum Angaben. Das sei Inhalt des Gutachtens. Es soll im Oktober öffentlich vorgestell­t werden. Dass die Veröffentl­ichung jetzt noch so lange daure, liege an dem komplexen Thema.

Bischof Janssen wird vorgeworfe­n, in den Jahren 1958 bis 1963 einen Jungen sexuell missbrauch­t zu haben. Also nach der Zeit in Kevelaer. Das Bistum machte die Vorwürfe Anfang 2015 nach Recherchen des „Spiegel“öffentlich. Betroffene­nverbände sprachen von mangelnder Transparen­z. Das Bistum dagegen erklärte, das Opfer habe um Verschwieg­enheit gebeten. Auch den Vorwurf einer Vorverurte­ilung des Bischofs wies das Bistum zurück. Angehörige des verstorben­en Bischofs hatten den Fall von einer Arbeitsgru­ppe untersuche­n lassen. Diese hatte ein 16 Seiten umfassende­s Dossier verfasst, das zu dem Schluss kommt, dass die Anschuldig­ungen gegen Bischof Janssen nichts als unbewiesen­e Behauptung­en seien.

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FOTO: DPA Vorwürfe gegen Heinrich Maria Janssen wurden untersucht.

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