Verlängerter Ladenschluss
Nach Dienstschluss noch schnell einkaufen gehen – dafür mussten sich Arbeitnehmer in Deutschland bis in die späten 1980er Jahre hinein beeilen. Denn über Jahrzehnte war streng geregelt, wann Läden zu schließen hatten. Nach einem Gesetz aus dem Jahr 1956 durften Geschäfte an Werktagen bis 18.30, an Samstagen bis 14 Uhr geöffnet sein. Die einzige später hinzugefügte Ausnahme betraf den Samstag: An diesem Tag durfte einmal im Monat sowie in der Vorweihnachtszeit der Ladenschluss auf 18 Uhr verschoben werden. Erst 1989 wurde an diesen Regeln gerüttelt. Am 5. Oktober 1989 durften die Geschäfte zum ersten Mal länger offenbleiben. „Langer Donnerstag“hieß das Konzept, das unter Bundesarbeitsminister Norbert Blüm erdacht worden war. Um den Angestellten des Einzelhandels entgegenzukommen, wurden im Gegenzug einige lange Samstage wieder verkürzt. Der „Lange Donnerstag“war umstritten: Gewerkschaften waren dagegen, die Kirchen fürchteten um die Unantastbarkeit des Sonntags. Verbraucher hingegen nahmen die Möglichkeit, abends länger einzukaufen, gern an. Die Ladenschlussgesetze veränderten sich in den folgenden Jahre ständig weiter. Seit 2006, als der Bundestag der Föderalismusreform zustimmte, sind die Länder für den Ladenschluss zuständig. In NRW dürften Geschäfte bis 24, samstags bis 22 Uhr offen bleiben, in Bayern hingegen ist um 20 Uhr Ladenschluss.