Ein Urlaubstag – vier Tage frei
Für Brückentage gibt es im nächsten Jahr reichlich Gelegenheit. Die Weihnachtsfeiertage könnten allerdings knifflig werden. Die Feiertage 2018 im Überblick.
Die gute Nachricht für Arbeitnehmer gleich vorweg: Gestohlene Feiertage gibt es 2018 nicht. Alle bundesweiten Feiertage fallen im kommenden Jahr in die Woche und nicht auf Samstag oder Sonntag. Allerdings liegen sie meistens auch mitten in der Woche. Wer ein extralanges Wochenende herausschlagen will, muss also zusätzliche Urlaubstage opfern und sich eventuell mit Kollegen arrangieren. Und: Einen zusätzlichen Feiertag wie den Reformationstag 2017 hat 2018 nicht im Angebot.
Abgesehen davon gibt es aber reichlich Gelegenheit für Kurzurlaube und freie Wochenenden – je nach Bundesland mal mehr, mal weniger. Ein kleiner Überblick: Die Wandertage Die bundesweiten Feiertage Tag der Arbeit und Tag der Deutschen Einheit liegen 2018 auf einem Dienstag beziehungsweise auf einem Mittwoch. Hinzu kommen die beiden Neujahrstage am Montag (2018) und an einem Dienstag (2019). Für ein oder zwei Urlaubstage sind also richtig lange Wochenenden drin – wenn der Arbeitgeber und die Kollegen mitspielen. Denn Brückentage sind als Urlaubstage heiß begehrt, an den meisten Arbeitsplätzen können aber unmöglich alle Kollegen gleichzeitig weg sein.
„Der Arbeitgeber darf dann auswählen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er muss dabei soziale Gesichtspunkte berücksichtigen: Eltern von Kindern etwa, deren Kita am Brückentag schließt, haben also Vorrang. Darüber hinaus kann es auch andere Gründe geben – nur nachvollziehbar müssen die Kriterien für die Urlaubs- (bü) Arbeitsvertrag Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht einseitig die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt eines Beschäftigten um 50 Prozent kürzen darf. Das gelte auch dann, wenn es im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel gibt. Eine solche ist unwirksam. In dem Fall besagte die Klausel, dass die Arbeitszeit durch den Arbeitgeber „entsprechend gekürzt werden“kann, und zwar einseitig und ohne Rücksprache mit dem Arbeitnehmer. Damit wären aber unzulässige einseitige Eingriffe in den Kernbestand des Arbeitsverhältnisses möglich; gerade die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt seien wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages, die nicht nur vom Arbeitgeber geändert werden dürfen, entschied das Landesarbeitsgericht Köln. (LAG Köln, 4 Sa 849/ 15) Ausbildungsbeihilfe Wird die Ausbildung zum Altenpflegehelfer in einem Bundesland (hier in Baden-Württemberg) nach landesrechtlichen Richtlinien durchgeführt, so kann ein Lehrling in diesem Fach keine Berufsausbildungsbeihilfe vom Bund erhalten. Die Ausbildung darf dann wie eine schulische angesehen werden – auch wenn es tatsächlich „betriebliche Abschnitte“gibt. vergabe sein. Auch ein „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ist deshalb nicht ganz ausgeschlossen, sagt Bredereck. Die festen Tage Ostern und Pfingsten gibt es auch ohne zusätzlichen Wochentag vier beziehungsweise drei freie Tage am Stück. 2018 liegen Ostern und damit auch die darauf folgenden christlichen Feiertage relativ früh: Ostersonntag ist am 1. April, Christi Himmelfahrt am 10. und der Pfingstsonntag schließlich am 20. Mai.
Eigentlich ist das eine Steilvorlage für eine Städtereise Wird die Ausbildung nicht nach dem bundesweit geltenden Altenpflegegesetz absolviert, so können – aus arbeitsmarktpolitischen Gründen – auch keine Fördergelder aus dem Bundeshaushalt fließen. Nur bundesrechtlich geregelte Berufsausbildungen sind förderungsfähig, denn „nur in solchen Fällen sei eine breite Einsetzbarkeit des Berufsabschlusses bundesweit zu gewährleisten“. (SG Karlsruhe, S 17 AL 4314/15) Sozialversicherung Werden freischaffende Künstler für ein Theaterstück engagiert, so sind sie nicht nur während der Proben und der Premiere als „unselbstständig Beschäftigte“sozialversicherungspflichtig, sondern gegebenenfalls auch für die Dauer der sich anschließenden Aufführungen. Dagegen spricht nicht, dass sie in dieser Zeit auch an anderen Häusern auftreten können. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hielt das nicht für entscheidend. Maßgebend sei, dass die Schauspieler während der Laufzeit des Stückes „dienstbereit“gewesen seien. Denn sie seien mit Unterzeichnung des Gastspielvertrages „eine Verpflichtung bezüglich der nachfolgenden Vorstellungstermine“eingegangen. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 4 KR 86/14) oder andere Kurztrips. Allerdings kommen natürlich auch andere auf die Idee, die Feiertage für einen kleinen Urlaub zu nutzen. Das zeigt eine Stichprobe der Reisesuchmaschine Kayak: Demnach sind Flüge zu den 20 beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen rund um die Brücken- und Feiertage 2018 im Schnitt 16 Prozent teurer als ein bis zwei Wochen später an einem regulären Wochenende. An Ostern sind es sogar 20 Prozent, an Neujahr satte 58. Hier gilt es also abzuwägen: Lieber ein oder zwei Urlaubstage mehr opfern – oder mehr bezahlen? Die Extratage Abseits der bundesweiten Feiertage gibt es freie Tage, über die sich nur Arbeitnehmer in bestimmten Bundesländern freuen. Auch sie liegen 2018 meist mitten in der Woche: Mariä Himmelfahrt zum Beispiel an einem Mittwoch, der Reformationstag und Allerheiligen direkt hintereinander an einem Mittwoch und einem Donnerstag. Fronleichnam ist ohnehin immer ein Donnerstag. Einzige Ausnahme ist 2018 Heilige Drei Könige, der auf einen Samstag fällt.
Hinzu kommen regionale Feiertage wie das Augsburger Friedensfest am 8. August, einem Mittwoch, und natürlich der Karneval beziehungsweise Fasching. Rosenmontag ist 2018 am 12. Februar und eigentlich kein Feiertag – in den rheinischen Hochburgen haben viele Schulen und Behörden dann aber trotzdem geschlossen, manche Betriebe stellen Arbeitnehmer frei oder haben entsprechende Regelungen in ihrem Tarifvertrag. Die Weihnachtsfeiertage Ein Sonderfall ist der Doppelschlag aus Weihnachten und Silvester. Der wird 2018 besonders knifflig, denn Heiligabend ist ein Montag. Zwischen dem vierten Adventswochenende und den zwei freien Feiertagen steht damit theoretisch ein Arbeitstag.
„Heiligabend ist ein ganz normaler Arbeitstag“, sagt Bredereck. Wer nicht arbeiten will, muss also Urlaub nehmen – und sich eventuell wie an anderen Brückentagen mit Kollegen um den freien Tag streiten. Allerdings gibt es auch viele Betriebe, die ihren Angestellten an diesem Tag grundsätzlich frei geben, erklärt Bredereck. Das geht etwa per Tarifvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung.
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