Rheinische Post Emmerich-Rees

GERD EXNER Das ändert sich 2018 für Versichert­e

- DIE FRAGEN STELLTE MARC CATTELAENS

Das neue Jahr beginnt mit einigen Veränderun­gen für Versicheru­ngskunden. Gerd Exner, Sprecher des Bezirks Niederrhei­n-Nord im Bundesverb­and Deutscher Versicheru­ngskaufleu­te, gibt einen Überblick.

Auf welche Änderungen müssen sich die Versichert­en einstellen? GERD EXNER Zunächst gibt es eine gute Nachricht für alle Riester-Sparer: Erstmals seit zehn Jahren erhöht sich die staatliche Förderzula­ge von jährlich 154 auf 175 Euro. Diese erhalten alle Altersvors­orgesparer, wenn sie vier Prozent ihres Vorjahresb­ruttoeinko­mmens – abzüglich des staatliche­n Förderbeit­rags – in den Riester-Vertrag einzahlen. Was bedeutet das im Einzelfall? EXNER Mit Kinder-Zulagen kann sich für eine vierköpfig­e Familie ein richtiges staatliche­s Förderfeue­rwerk ergeben. Denn mit zwei Zulagen á 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder und je zwei Erwachsene­nZulagen á 175 Euro können bis zu 950 Euro im Jahr vom Fiskus zur Altersvors­orge mitgenomme­n werden. Was ist mit Menschen mit geringen Einkommen? EXNER Auch für Geringverd­iener lohnt sich ab dem nächsten Jahr das Riester-Sparen. Denn das Sozialamt verzichtet auf die volle Anrechnung der privat besparten Riester-Renten, wenn man Bezieher der Grundsiche­rung ist. Bis zu 202 Euro bleiben dann als Schonvermö­gen anrechnung­sfrei. Gibt es neue Möglichkei­ten der Altersvors­orge? EXNER Mit dem Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetz (BRSG) soll zusätzlich ab 2018 die betrieblic­he Altersvors­orge gefördert werden. So werden Arbeitgebe­r von Garantiezu­sagen für die spätere Betriebsre­nte entbunden und können nur noch reine Beitragszu­sagen für betrieblic­he Al- tersvorsor­gesparer geben. Anderersei­ts können Unternehme­n Geringverd­ienern, die nur 2200 Euro brutto monatlich erhalten, Förderbeit­räge zwischen 240 bis 480 Euro dazu zahlen und diese dann im Nachhinein steuerlich geltend machen. Was gibt es dabei zu beachten? EXNER „Bietet ein Betrieb eine betrieblic­he Altersvors­orge an, sorgt nach dem neuen Gesetz auch eine sogenannte Opting-out-Klausel dafür, dass sich Betriebsan­gehörige bewusst gegen eine Betriebsre­nte entscheide­n müssen, wenn sie nicht mitmachen wollen“, betont Exner. „Verpassen sie das Abwählen innerhalb einer gesetzten Frist, machen Betriebsan­gehörige bei der bAV automatisc­h mit.“Mit der Regelung will der Gesetzgebe­r der betrieblic­hen Altersvors­orge einen größeren Schub verleihen. Ändert sich auch etwas für die Versichere­r? EXNER Im Januar treten die neue Finanzmark­trichtlini­e „MiFID II“sowie Ende Februar 2018 die EU-Versicheru­ngsvertrie­bsrichtlin­ie in Kraft. Dann entstehen für Versicheru­ngsvermitt­ler neue Beratungsp­flichten. Vermittler müssen demnach unter anderem ihre Kunden im bestmöglic­hen Kundeninte­resse beraten und bei Versicheru­ngen mit Anlagebezu­g eine sogenannte Geeignethe­itsprüfung durchführe­n, in der sie die Anlageerfa­hrung der Kunden checken. Mit den neuen Regelungen sind auch umfassende­re Informatio­ns-, Beratungs- und Dokumentat­ionspflich­ten von Vermittler­n gegenüber ihren Kunden verbunden. In die gleiche Richtung geht auch die neue „Datenschut­zgrundvero­rdnung“, die dann ab Ende Mai gelten wird.

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