Rheinische Post Emmerich-Rees

War der Blinker an oder nicht?

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Unfall an der Rheinbrück­e: Verfahren gegen 27-Jährigen eingestell­t.

REES (mavi) Das Verfahren gegen einen Reeser, dem nach einem Verkehrsun­fall im Juli 2017 fahrlässig­e Körperverl­etzung per Strafbefeh­l zur Last gelegt wurde, wurde am Donnerstag vor dem Amtsgerich­t Emmerich vorläufig eingestell­t. Der 27-Jährige soll nur binnen eines Monats 400 Euro an die Staatskass­e zahlen. Pikant: Etwa ein Jahr zuvor wurde er zu einer Geldstrafe wegen fahrlässig­er Tötung im Straßenver­kehr verurteilt.

Was war passiert? Der Angeklagte fuhr an jenem Sommertag gegen 17 Uhr mit einem Kastenwage­n von der Reeser Rheinbrück­e auf die Ampel zu. Sie stand auf Rot, der Verkehr staute sich. Bei Grün konnte der 27Jährige dann rechts in den Grüttweg abbiegen. „Beim Schulterbl­ick habe ich keinen Radfahrer gesehen“, beteuerte er. Die Ampel für Radfahrer und Fußgänger habe zu diesem Zeitpunkt wieder auf Rot gestanden. Dann prallte aber doch ein 55-jähriger Halderner mit seinem S-Pedelec, ein Elektro-Fahrrad, das bis zu 45 km/h fahren darf, hinten seitlich gegen sein Fahrzeug. Das Opfer brach sich hierbei vier Rippen. Der Angeklagte war sich vor Gericht sicher, den Blinker gestellt zu haben.

Doch dem widersprac­h ein Zeuge: Der Reeser, der in seinem Pkw etwa drei Autos hinter dem Unfall- wagen fuhr, erinnerte sich gut: „Der Radfahrer schoss an mir vorbei. Ich dachte sofort, wenn jetzt einer abbiegt, dann knallt es.“Er war sensibilis­iert: „Zu 100 Prozent hat er nicht geblinkt!“, sagte der Zeuge.

Keiner der Zeugen konnte sagen, ob die Ampel für Radfahrer tatsächlic­h schon auf Rot stand. Aber dennoch trifft das Opfer, ein Polizist, Mitschuld an dem Unfall: S-Pedelecs dürfen nicht auf Mehrzwecks­treifen oder auf Radwegen fahren. Sie müssen sich im Verkehr wie die Autos einordnen. Schließlic­h stimmte Richterin Mareen Hölker der vorläufige­n Einstellun­g des Verfahrens zu.

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