War der Blinker an oder nicht?
Unfall an der Rheinbrücke: Verfahren gegen 27-Jährigen eingestellt.
REES (mavi) Das Verfahren gegen einen Reeser, dem nach einem Verkehrsunfall im Juli 2017 fahrlässige Körperverletzung per Strafbefehl zur Last gelegt wurde, wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht Emmerich vorläufig eingestellt. Der 27-Jährige soll nur binnen eines Monats 400 Euro an die Staatskasse zahlen. Pikant: Etwa ein Jahr zuvor wurde er zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr verurteilt.
Was war passiert? Der Angeklagte fuhr an jenem Sommertag gegen 17 Uhr mit einem Kastenwagen von der Reeser Rheinbrücke auf die Ampel zu. Sie stand auf Rot, der Verkehr staute sich. Bei Grün konnte der 27Jährige dann rechts in den Grüttweg abbiegen. „Beim Schulterblick habe ich keinen Radfahrer gesehen“, beteuerte er. Die Ampel für Radfahrer und Fußgänger habe zu diesem Zeitpunkt wieder auf Rot gestanden. Dann prallte aber doch ein 55-jähriger Halderner mit seinem S-Pedelec, ein Elektro-Fahrrad, das bis zu 45 km/h fahren darf, hinten seitlich gegen sein Fahrzeug. Das Opfer brach sich hierbei vier Rippen. Der Angeklagte war sich vor Gericht sicher, den Blinker gestellt zu haben.
Doch dem widersprach ein Zeuge: Der Reeser, der in seinem Pkw etwa drei Autos hinter dem Unfall- wagen fuhr, erinnerte sich gut: „Der Radfahrer schoss an mir vorbei. Ich dachte sofort, wenn jetzt einer abbiegt, dann knallt es.“Er war sensibilisiert: „Zu 100 Prozent hat er nicht geblinkt!“, sagte der Zeuge.
Keiner der Zeugen konnte sagen, ob die Ampel für Radfahrer tatsächlich schon auf Rot stand. Aber dennoch trifft das Opfer, ein Polizist, Mitschuld an dem Unfall: S-Pedelecs dürfen nicht auf Mehrzweckstreifen oder auf Radwegen fahren. Sie müssen sich im Verkehr wie die Autos einordnen. Schließlich stimmte Richterin Mareen Hölker der vorläufigen Einstellung des Verfahrens zu.