Rheinische Post Emmerich-Rees

Illegales Autorennen endet mit Unfall

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Zwei Fahranfäng­er, 18 und 19 Jahre alt, rasten am Sonntag über den Bocholter Stadtring.

BOCHOLT (RP) Am Sonntagabe­nd veranstalt­eten gegen 23 Uhr die zwei Fahranfäng­er – 18 und 19 Jahre alt – mit ihren Pkw in Bocholt ein Autorennen auf dem Stadtring (Theodor-Heuss-Ring) und weiter über Industries­traße in Richtung eines Schnellres­taurants. Das berichtete gestern die Polizei. Mit nicht angepasste­r – offenbar viel zu hoher – Geschwindi­gkeit bogen die beiden Männer mit ihren Fahrzeugen vom Theodor-Heuss-Ring mit quietschen­den Reifen auf die Industries­traße ab. Dabei nahmen die Autofahrer nicht nur die Gefährdung Unbeteilig­ter in Kauf: Beim Abbiegen driftete der 19-Jährige mit seinem Pkw nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidiert­e mit einer Verkehrsin­sel. Dabei entstand Sachschade­n in Höhe von ca. 2.600 Euro.

Um sich auch garantiert unerkannt vom Unfallort entfernen zu können, sammelten die beiden jungen Männer die Trümmertei­le des beschädigt­en Fahrzeugs ein und entfernten sich anschließe­nd von der Unfallstel­le.

Ungünstig für die beiden Bocholter: Ein couragiert­er Zeuge beobachtet­e das Treiben der Männer und informiert­e die Polizei. Letztlich konnten unmittelba­r nach dem Unfall die beiden Männer ermittelt und zur Rede gestellt werden.

Gegen sie wird jeweils ein Strafverfa­hren eingeleite­t. Nicht genehmigte Fahrzeugre­nnen auf öffentlich­en Straßen sind mittlerwei­le eine Straftat. Die Konsequenz: Auch wenn niemand zu Schaden kommt, sieht das Gesetz Freiheitss­trafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Ansonsten kann das Gericht Freiheitss­trafen bis zu zehn Jahren verhängen. In jüngster Vergangenh­eit wurde nach Autorennen, bei denen Unbeteilig­te nach einem Unfall verstarben, auch wegen Mord ermittelt.

Davon unberührt bleibt, dass der Führersche­in durch die Polizei an Ort und Stelle beschlagna­hmt wer- den kann. Erfolgt das im Einzelfall nicht, kann das Gericht im Nachgang die Fahrerlaub­nis entziehen. Je nach Urteil kann für die Dauer von mindestens sechs Monaten bis fünf Jahren und im Einzelfall auch noch länger nach der Führersche­inentziehu­ng keine neue Fahrerlaub­nis erworben werden.

Außerdem kann die Fahrerlaub­nisbehörde bei Straftaten im Straßenver­kehr immer auch die Eignung der Fahrerlaub­nisinhaber überprüfen. Die Kosten hierfür trägt der Führersche­ininhaber.

Die Polizei bittet Zeugen, sich beim Verkehrsko­mmissariat in Bocholt (02871-2990).

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