Sexualtäter sollte bereits in Haft sein
Der Sonderzug-Täter war wegen Vergewaltigung verurteilt, aber noch in Freiheit.
MÖNCHENGLADBACH (gap/skr) Der Mann, der in einem Sonderzug für Fußballfans eine junge Frau sexuell missbraucht haben soll, war bereits wegen einer Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt. Die Ladung zum Haftantritt sei aber noch nicht erfolgt, sagte Staatsanwalt Benjamin Kluck in Mönchengladbach.
Der Verdächtige hatte schon vier Vorverurteilungen wegen Gewaltdelikten und Körperverletzungen. Im November 2017 wurde ein weiteres Urteil gegen ihn wegen Vergewaltigung und Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen (Hitlergruß) rechtskräftig. Eigentlich hätte der 30-Jährige eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten antreten müssen. Doch der Haftbefehl war noch nicht vollstreckt worden. Die Akten des Verfahrens, das wegen Berufung und Revision durch drei Instanzen gelaufen war, hatte das Amtsgericht im Dezember zurückbekommen. Dort seien zunächst die Verfahrens-
Gerichtssprecher kosten und die Opferentschädigung bearbeitet worden, anstatt die Akte schnell an die Staatsanwaltschaft zu leiten, damit die über die Haftbefehlvollstreckung entscheiden könnte, sagte ein Sprecher des Landgerichts: „Da wurden wohl fal- sche Prioritäten gesetzt.“Er versprach schnelle Änderung.
Der Tatverdächtige hatte sich am Montag in der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen gemeldet, um eine mehrmonatige Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung anzutreten. Wie die Polizei erklärte, hatte der 30Jährige eine Zeitspanne von zwei Wochen, um die Haft zu beginnen. Er sei nicht am ersten Tag ins Gefängnis gegangen, habe die Frist aber auch nicht ausgereizt. Möglicherweise wollte er vorher noch zum Spiel von Borussia Mönchengladbach nach München reisen. Laut Insidern war der 30-Jährige aber nicht im Stadion. Der Mann soll in den nächsten Tagen zum aktuellen Fall vernommen werden. Er werde sich äußern, sagte sein Anwalt.
„Da wurden wohl falsche Prioritäten
gesetzt“
Landgericht Mönchengladbach