BGH: Bier ist süffig, aber nicht bekömmlich
KARLSRUHE (dpa) Brauer dürfen nicht mit „bekömmlichem“Bier werben. Das hat in letzter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Begriff „bekömmlich“sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach EU-Recht bei alkoholischen Getränken über 1,2 Prozent weder auf dem Etikett noch in der Werbung benutzt werden darf (Az.: I ZR 252/16). Das baden-württembergische Bier, um das gestritten wurde, muss nun „geschmackvoll“oder „süffig“genannt werden.