Rheinische Post Emmerich-Rees

BGH: Bier ist süffig, aber nicht bekömmlich

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KARLSRUHE (dpa) Brauer dürfen nicht mit „bekömmlich­em“Bier werben. Das hat in letzter Instanz der Bundesgeri­chtshof (BGH) entschiede­n. Der Begriff „bekömmlich“sei eine gesundheit­sbezogene Angabe, die nach EU-Recht bei alkoholisc­hen Getränken über 1,2 Prozent weder auf dem Etikett noch in der Werbung benutzt werden darf (Az.: I ZR 252/16). Das baden-württember­gische Bier, um das gestritten wurde, muss nun „geschmackv­oll“oder „süffig“genannt werden.

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