Rheinische Post Emmerich-Rees

INSEKTENGI­FT

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LUXEMBURG (dpa) Die Chemiekonz­erne Bayer und Syngenta sind mit ihren Klagen gegen EU-Verbote bienenschä­dlicher Insektengi­fte gescheiter­t. Die von der EU 2013 verhängten Einschränk­ungen bei der Verwendung von drei Neonikotin­oiden seien rechtens, urteilte nun das EU-Gericht. Dabei geht es um Clothianid­in, Imidaclopr­id und Thiamethox­am. Bayer und der schweizeri­sche Konzern hatten gegen Restriktio­nen beim Einsatz der drei Mittel geklagt. Die Richter befanden nun, dass das Verbot angemessen sei. Mit Blick auf die schädliche­n Folgen für Bienen habe nur das Verbot eine Beschränku­ng von Saatgut auf EU-Ebene regeln können. Bayer nannte das Urteil „enttäusche­nd“.

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