INSEKTENGIFT
LUXEMBURG (dpa) Die Chemiekonzerne Bayer und Syngenta sind mit ihren Klagen gegen EU-Verbote bienenschädlicher Insektengifte gescheitert. Die von der EU 2013 verhängten Einschränkungen bei der Verwendung von drei Neonikotinoiden seien rechtens, urteilte nun das EU-Gericht. Dabei geht es um Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Bayer und der schweizerische Konzern hatten gegen Restriktionen beim Einsatz der drei Mittel geklagt. Die Richter befanden nun, dass das Verbot angemessen sei. Mit Blick auf die schädlichen Folgen für Bienen habe nur das Verbot eine Beschränkung von Saatgut auf EU-Ebene regeln können. Bayer nannte das Urteil „enttäuschend“.