G20-Krawall: Nur dreimal Gefängnis
HAMBURG Knapp elf Monate nach den schweren Krawallen beim Hamburger G 20-Gipfel sind die Reaktionen des Rechtsstaates relativ übersichtlich geblieben. Zwar eröffneten die Hamburger Behörden insgesamt 1619 Ermittlungsverfahren. Es kam daraufhin zu 136 Anklagen. Doch bislang gab es lediglich drei rechtskräftige Haftstrafen ohne Bewährung zwischen 16 und 39 Monaten. Das geht aus unserer Redaktion vorliegenden Übersichten von Staatsanwaltschaften und Gerichten in Hamburg hervor.
Die Behörden entschlossen sich bereits zu zwei öffentlichen Fahndungen, um Identität und Aufent- halt von Beschuldigten herauszufinden. So erklärt sich auch die Zahl von 1052 Verfahren, die sich gegen „namentlich nicht bekannte“mutmaßliche Randalierer richteten.
Bereits kurz nach den bürgerkriegsähnlichen Ausschreitungen war die Vermutung geäußert worden, dass die Gewalteskalation vorbereitet worden war und von vielen angereisten Chaoten unterstützt wurde. Das zeigt sich nun auch anhand der bislang 51 ergangenen Gerichtsentscheidungen. Sie richteten sich auch gegen vier Italiener, zwei Franzosen, zwei Ungarn sowie Staatsangehörige aus Polen, Russland, Spanien, Tschechien, Serbien, Österreich und dem Senegal. Unter den verurteilten Tätern aus Deutschland kamen die meisten aus Hamburg, vereinzelt aus SchleswigHolstein. Auch ein 19-Jähriger aus Düren gehörte dazu. Er saß vier Monate lang in Untersuchungshaft und wurde wegen schweren Landfriedensbruchs zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die härteste Strafe bekam ein 30jähriger Hamburger mit drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er drei gefährliche Körperverletzungen gegen Polizisten begangen hatte. Er war bereits am 8. Juli in U-Haft gekommen. Mehr als 30 Verurteilungen endeten mit Bewährungsstrafen, viele Täter kamen mangels hinreichenden Verdachts oder unter Auflagen frei.