Thomas Meschkapowitz klagt gegen Rat
Der Ratsherr will die Entscheidung zur Reduzierung der Größe des Emmericher Stadtrates anfechten. Er sieht die Rechte kleinerer Parteien gefährdet und hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf deshalb Klage eingereicht.
EMMERICH Ratsherr Thomas Meschkapowitz hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf nach Informationen der RP eine Klage gegen den Emmericher Rat eingereicht. Der Kommunalpolitiker, der der Bürgergemeinschaft Sozialer Demokraten (BSD) angehört und zusammen mit Werner Stevens von der Partei Die Linke die Fraktion Embrica bildet, sieht seine Mitgliedschaftsrechte im Emmericher Rat verletzt, weil das
Meschkapowitz befürchtet, dass den kleineren Parteien die politische Arbeit künftig er
schwert wird
Gremium im Januar eine Reduzierung der Mandate für die nächste Kommunalwahl beschlossen hat.
Der Hintergrund: In Emmerich leben mittlerweile knapp 30.900 Menschen. Deshalb müssten bei der Kommunalwahl 2020 eigentlich 44 Ratsmandate vergeben werden. Bisher waren es 34. Doch das brächte einige Probleme mit sich: Zum einen würde es für höhere Kosten beim Steuerzahler sorgen, zum anderen können offenbar nicht alle Parteien so viele Kandidaten für die Wahlbezirke stellen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die vorgesehen Erhöhung der Mandate nicht unverhältnismäßig ist, da die Grenze für die Anhebung um zehn Ratsmitglieder, die bei mehr als 30.000 Einwohner liegt, in Emmerich ja nur knapp überschritten wird.
Daher hatte die Emmericher Politik im Januar auf Vorschlag der Stadtverwaltung mehrheitlich beschlossen, die Größe des Rates um acht Sitze zu reduzieren. Dementsprechend sollen bei den nächsten Wahlen auch nur 36 Vertreter ins Rathaus gewählt werden.
Doch das will Thomas Meschkapowitz mit seiner Klage nun verhindern. Er befürchtet, dass künftig vor allem die kleinen Parteien benachteiligt werden, weil ihnen die Bildung von Fraktionen erschwert wird. Schon jetzt haben sich im Emmericher Rat zwei Fraktionen gebildet, die aus Vertretern kleinerer Parteien bestehen, nämlich Embrica (BSD und Die Linke) sowie UWE (AfD und der parteilose Gert Bartels). Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion, die mindestens aus zwei Mitgliedern bestehen muss, ist für die politische Arbeit jedoch fast zwingend notwendig: Wer keiner Fraktion angehört, hat in den politischen Fachausschüssen kein Abstimmungsrecht, auch kann ihm nicht der Vorsitz eines solchen Ausschusses übertragen werden.
Durch die beabsichtigte Reduzierung des Rates sieht Meschkapowitz die Gefahr, dass die kleineren Parteien bei Wahlen geringere Chancen haben, überhaupt noch ein Mandat zu erreichen. Das wiederum würde auch den Zusammenschluss im Rat zu einer Fraktion erschweren.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht soll nun feststellen, ob der Emmericher Rat überhaupt dazu befugt war, seine eigene Reduzierung unter diesen Voraussetzungen festzulegen. Die Klage ist am 9. Mai bei Gericht eingegangen. Bürgermeister Peter Hinze, der den Rat in dieser Sache vertritt, muss der Kammer in Düsseldorf dazu bis Anfang Juni eine Stellungnahme zukommen lassen.