Verfahren wegen Sozialbetrugs eingestellt
REES (rau) „Das passiert uns nie wieder!“Mit diesen Worten verabschiedeten sich zwei Reeser, nachdem das Emmericher Amtsgericht das Verfahren gegen das Paar eingestellt hatte. Die beiden, die als Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II bezogen haben, hatten versäumt, die Arbeitsaufnahme des Mannes der Behörde anzuzeigen.
In der Folge hatten sie einen Aufhebungsbescheid mit Einbehalt der Leistungen erhalten und waren zur Rückzahlung von 1897,52 Euro aufgefordert worden. Zudem war ihnen ein Strafbefehl zugegangen. Dagegen hatte das Paar aus Rees Einspruch eingelegt.
„Bei meiner Einstellung wurde mir gesagt, dass die Information meiner Arbeitsaufnahme durch das Personalbüro an die Behörde weitergeleitet wird“, sagte der 39-jährige Reeser. „Davon ist mir nichts bekannt. Es ist überdies unüblich“, sagte eine Verantwortliche aus der entsprechenden Firma, in der der Mann beschäftigt war und die das Gericht als Zeugin geladen hatte. „Sie wissen schon, dass Sie das selbst erledigen müssen“, sagte Richterin Mareen Hölker. Der Angeklagte hatte vor Gericht zudem angegeben, dass die Meldung über die Arbeitsaufnahme bei einer früheren Beschäftigung seitens des Arbeitgebers übermittelt worden sei.
Auf Antrag des Gerichts und mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und der Angeklagten wurde das Verfahren eingestellt. „Auch deshalb, weil Sie sich einsichtig zeigen und bereits einen Großteil der Summe abbezahlt haben“, sagte Richterin Hölker. Dass es nun keine Vorstrafe gibt, war dem Mann sehr wichtig. „Ich habe Angst, dass ich sonst meine jetzige Arbeit verliere“, sagte er. Dort habe er sich inzwischen eingearbeitet und fühle sich sehr wohl.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse, Auslagen wie Fahrtkosten die beiden Angeklagten.