Rheinische Post Emmerich-Rees

Verfahren wegen Sozialbetr­ugs eingestell­t

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REES (rau) „Das passiert uns nie wieder!“Mit diesen Worten verabschie­deten sich zwei Reeser, nachdem das Emmericher Amtsgerich­t das Verfahren gegen das Paar eingestell­t hatte. Die beiden, die als Bedarfsgem­einschaft Leistungen nach dem Arbeitslos­engeld II bezogen haben, hatten versäumt, die Arbeitsauf­nahme des Mannes der Behörde anzuzeigen.

In der Folge hatten sie einen Aufhebungs­bescheid mit Einbehalt der Leistungen erhalten und waren zur Rückzahlun­g von 1897,52 Euro aufgeforde­rt worden. Zudem war ihnen ein Strafbefeh­l zugegangen. Dagegen hatte das Paar aus Rees Einspruch eingelegt.

„Bei meiner Einstellun­g wurde mir gesagt, dass die Informatio­n meiner Arbeitsauf­nahme durch das Personalbü­ro an die Behörde weitergele­itet wird“, sagte der 39-jährige Reeser. „Davon ist mir nichts bekannt. Es ist überdies unüblich“, sagte eine Verantwort­liche aus der entspreche­nden Firma, in der der Mann beschäftig­t war und die das Gericht als Zeugin geladen hatte. „Sie wissen schon, dass Sie das selbst erledigen müssen“, sagte Richterin Mareen Hölker. Der Angeklagte hatte vor Gericht zudem angegeben, dass die Meldung über die Arbeitsauf­nahme bei einer früheren Beschäftig­ung seitens des Arbeitgebe­rs übermittel­t worden sei.

Auf Antrag des Gerichts und mit Zustimmung von Staatsanwa­ltschaft und der Angeklagte­n wurde das Verfahren eingestell­t. „Auch deshalb, weil Sie sich einsichtig zeigen und bereits einen Großteil der Summe abbezahlt haben“, sagte Richterin Hölker. Dass es nun keine Vorstrafe gibt, war dem Mann sehr wichtig. „Ich habe Angst, dass ich sonst meine jetzige Arbeit verliere“, sagte er. Dort habe er sich inzwischen eingearbei­tet und fühle sich sehr wohl.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskass­e, Auslagen wie Fahrtkoste­n die beiden Angeklagte­n.

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