Hund beißt Frau: Gericht verhängt 2000 Euro Strafe
Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde ein 40-jähriger Hünxer verurteilt. Er hatte seinen Rhodesian Ridgeback nicht im Griff.
SCHERMBECK/HÜNXE (jok) Mit einem tierischen Fall – genauer gesagt mit einem Hundebiss – musste sich gestern das Weseler Amtsgericht beschäftigen. Ungewöhnlich dabei: Obwohl die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hatte, verurteilte die Richterin einen 40-jährigen Familienvater aus Hünxe. Wegen fahrlässiger Körperverletzung muss der Angeklagte 2000 Euro Geldstrafe zahlen.
Der Vorfall ereignete sich bereits am 9. August 2017 auf dem Feldweg „Zum Tüssenbrand“in Scherm- beck-Damm. Gegen 16.45 Uhr kamen sich unweit des Parkplatzes „Hölzerne Brücke“ein 82-jähriger Senior und eine Familie entgegen. Vater und Mutter der Familie führten ursprünglich jeder einen Hund der Rasse Rhodesian Ridgeback (auch Löwenhund genannt.) Dann überschlugen sich die Ereignisse: Kurz bevor die Personen sich begegneten, kam das dreijährige Kind zu Fall und verletzte sich am Knie, so der angeklagte Vater. Die Mutter musste sich um ihre weinende Tochter kümmern und konnte nicht gleichzeitig den einen Hund beaufsichtigen. Also übernahm der 40Jährige beide Hunde.
Laut seiner Schilderungen führte er sie ganz kurz angeleint am rechten Wegrand direkt neben den Büschen. Der Rentner sei dann auf die Hunde zugekommen und habe sie streicheln wollen. Mehrfach habe er darum gebeten, Abstand zu halten, was der 82-Jährige aber ignoriert habe, sagte der Beschuldigte. Er gab zu, dass einer der Hunde dann plötzlich den älteren Spaziergänger angesprungen habe. Einen Biss habe er jedoch nicht wahrgenommen. Und auch der Rentner habe nicht so reagiert, wie jemand, der gerade gebissen worden sei. „Er sagte nur: Was soll der Scheiß? An Ihrer Stelle würde ich den Weg nicht weitergehen!“Danach hätten sowohl der Senior als auch die Familie ihre Spaziergänze fortgesetzt.
Völlig anders schilderte allerdings dann der 82-Jährige das Aufeinandertreffen: Er habe schon aus 150 bis 200 Metern die Familie am Wegesrand stehen sehen. „Der Mann war mit den Hunden sehr be- schäftigt“, so der Zeuge, der energisch bestritt, auf die Hunde zugegangen zu sein, um sie zu streicheln. „Die Hunde knurrten und fletschten schon die Zähne. Da bin ich ganz an der anderen Seite des Weges auf dem Grünstreifen vorbeigegangen.“Er habe nur ruhig und in leiser Sprache in Richtung der Hunde gesagt: „Ist doch gut.“
Als er dann bereits etwa vier Meter an dem Mann mit den Hunden vorbei gewesen sei, habe sich einer der Hunde losgerissen und ihn angesprungen. Dass er gebissen wor- den sei, habe er erst einige hundert Meter später bemerkt, begründete er, warum er den Hundeführer nicht direkt darauf angesprochen habe. Ein Arzt diagnostizierte später eine etwa acht Zentimeter lange Bisswunde am Unterbauch.
Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft blieben für eine Verurteilung zu viele Zweifel, die Richterin zeigte sich jedoch überzeugt, dass der Hundeführer dafür hätte Sorge tragen müssen, dass der Hund den Senior nicht in dieser Weise angreift und verletzt.