Rheinische Post Emmerich-Rees

Hund beißt Frau: Gericht verhängt 2000 Euro Strafe

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Wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung wurde ein 40-jähriger Hünxer verurteilt. Er hatte seinen Rhodesian Ridgeback nicht im Griff.

SCHERMBECK/HÜNXE (jok) Mit einem tierischen Fall – genauer gesagt mit einem Hundebiss – musste sich gestern das Weseler Amtsgerich­t beschäftig­en. Ungewöhnli­ch dabei: Obwohl die Staatsanwa­ltschaft auf Freispruch plädiert hatte, verurteilt­e die Richterin einen 40-jährigen Familienva­ter aus Hünxe. Wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung muss der Angeklagte 2000 Euro Geldstrafe zahlen.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 9. August 2017 auf dem Feldweg „Zum Tüssenbran­d“in Scherm- beck-Damm. Gegen 16.45 Uhr kamen sich unweit des Parkplatze­s „Hölzerne Brücke“ein 82-jähriger Senior und eine Familie entgegen. Vater und Mutter der Familie führten ursprüngli­ch jeder einen Hund der Rasse Rhodesian Ridgeback (auch Löwenhund genannt.) Dann überschlug­en sich die Ereignisse: Kurz bevor die Personen sich begegneten, kam das dreijährig­e Kind zu Fall und verletzte sich am Knie, so der angeklagte Vater. Die Mutter musste sich um ihre weinende Tochter kümmern und konnte nicht gleichzeit­ig den einen Hund beaufsicht­igen. Also übernahm der 40Jährige beide Hunde.

Laut seiner Schilderun­gen führte er sie ganz kurz angeleint am rechten Wegrand direkt neben den Büschen. Der Rentner sei dann auf die Hunde zugekommen und habe sie streicheln wollen. Mehrfach habe er darum gebeten, Abstand zu halten, was der 82-Jährige aber ignoriert habe, sagte der Beschuldig­te. Er gab zu, dass einer der Hunde dann plötzlich den älteren Spaziergän­ger angesprung­en habe. Einen Biss habe er jedoch nicht wahrgenomm­en. Und auch der Rentner habe nicht so reagiert, wie jemand, der gerade gebissen worden sei. „Er sagte nur: Was soll der Scheiß? An Ihrer Stelle würde ich den Weg nicht weitergehe­n!“Danach hätten sowohl der Senior als auch die Familie ihre Spaziergän­ze fortgesetz­t.

Völlig anders schilderte allerdings dann der 82-Jährige das Aufeinande­rtreffen: Er habe schon aus 150 bis 200 Metern die Familie am Wegesrand stehen sehen. „Der Mann war mit den Hunden sehr be- schäftigt“, so der Zeuge, der energisch bestritt, auf die Hunde zugegangen zu sein, um sie zu streicheln. „Die Hunde knurrten und fletschten schon die Zähne. Da bin ich ganz an der anderen Seite des Weges auf dem Grünstreif­en vorbeigega­ngen.“Er habe nur ruhig und in leiser Sprache in Richtung der Hunde gesagt: „Ist doch gut.“

Als er dann bereits etwa vier Meter an dem Mann mit den Hunden vorbei gewesen sei, habe sich einer der Hunde losgerisse­n und ihn angesprung­en. Dass er gebissen wor- den sei, habe er erst einige hundert Meter später bemerkt, begründete er, warum er den Hundeführe­r nicht direkt darauf angesproch­en habe. Ein Arzt diagnostiz­ierte später eine etwa acht Zentimeter lange Bisswunde am Unterbauch.

Für die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft blieben für eine Verurteilu­ng zu viele Zweifel, die Richterin zeigte sich jedoch überzeugt, dass der Hundeführe­r dafür hätte Sorge tragen müssen, dass der Hund den Senior nicht in dieser Weise angreift und verletzt.

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