Weitere Justiz-Verwechslungen
In NRW sind mindestens drei Menschen unschuldig ins Gefängnis gesperrt worden.
DÜSSELDORF (rky) Die NRW-Landesregierung räumte am Donnerstag ein, dass mittlerweile drei Fälle bekannt sind, bei denen Menschen unschuldig im Gefängnis saßen, weil sie mit einer anderen Person verwechselt worden waren. Nach dem Fall des zu Unrecht eingesperrten 26-jährigen Syrers, der nach einem Zellenbrand starb, sind zwei weitere Fälle bekannt geworden.
Als neuen Vorgang berichtete Innenminister Herbert Reul (CDU) von einem Polen, der am 27. März 2017 verhaftet wurde. Am 29. Mai 2017 kam er aus der Haftanstalt Castrop-Rauxel frei, nachdem sich herausgestellt hatte, dass er ein anderes Geburtsdatum und einen anderen zweiten Vornamen als der per Haft- befehl gesuchte Straftäter hatte. Die JVA Castrop-Rauxel ist eine Anstalt des offenen Vollzugs.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass ein Marrokaner acht Monate wegen Raub und Diebstahl in Remscheid in Haft gesessen hatte. Erst am 26. Oktober sagte der Mann, er sei nicht der Gesuchte, was ein Test der Fingerabdrücke bewies. Auf Nachfrage gab der unschuldig Inhaftierte an, ein Bruder des tatsächlich Gesuchten zu sein.
Reul befürchtet, Polizei und Justiz hätten es mit einem grundsätzlichen Problem möglicherVerwechselungen zu tun. Darum hat er festgelegt, dass künftig jede Inhaftierung von der Kriminalpolizei bearbeitet werden muss und nicht nur