Rheinische Post Emmerich-Rees

Zäune sollen nicht in den Himmel wachsen

Auf die Höhe kommt’s an: Der Bauausschu­ss debattiert­e über eine einheitlic­he Regelung bei der Einzäunung von Grundstück­en.

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REES (rau) Die Gesprächsk­ultur unter Nachbarn lässt offenbar zu wünschen übrig. Es werden meterhohe Zäune oder nicht einsehbare Einfriedun­gen an den Grundstück­sgrenzen errichtet, ohne vorher mit dem Nachbarn gesprochen zu haben. „Manche Leute schotten sich ab wie Fort Knox“, klagte Elke Strede. Im Sommer seien zahlreiche Bürger ins Rathaus gekommen, um sich darüber zu beschweren.„Allein in einer einzigen Woche haben hier sechs Bürger in dieser Angelegenh­eit vorgesproc­hen“, so die Bauamtslei­terin. Die Verwaltung strebt daher an, nach einer einheitlic­hen Regelung für das Stadtgebie­t zu suchen.

Was unisono von der Politik wohlwollen­d aufgenomme­n wurde. „Man tut sich keinen Gefallen, das Grundstück einzuhause­n“, sagte SPD-Fraktionsc­hef Peter Friedmann. Er glaube aber nicht, blieb er pessimisti­sch, dass entspreche­nde Regelungen zu einer vollkommen­en Ruhe „an der Front“führten.

Besonders auffällig sei die Abschottun­g in Neubaugebi­eten beispielsw­eise im Rükenbusch­feld, so Grünen-Fraktionsc­hef Helmut Wesser. „Das passiert auch in alten Nachbarsch­aften“, winkte Bürgermeis­ter Christoph Gerwers ab. Wesser plädierte dafür, im Zuge der geplanten Neuregelun­g auch den Aspekt Ökologie, sprich Anpflanzen von Hecken, zu berücksich­tigen. Dem werde, so Gerwers, bei der Geburtenba­umaktion schon Rechnung getragen.

Im Stadtgebie­t finden derzeit unterschie­dliche Rechtsgrun­dlagen Anwendung. Ältere Bebauungsp­läne und die historisch­e Innenstadt beinhalten Gestaltung­sfestsetzu­ngen, die aber in den verschiede­nen Planbereic­hen erheblich variieren, insbesonde­re auch in den Höhen. Dann gibt es die Innenberei­chslagen, für die es keine Gestaltung­ssatzung gibt. Hier greift die Bauordnung NRW. Derzeit setzt die Landes-Bauordnung fest, dass an einer öffentlich­en Verkehrsfl­äche Ein- friedungen bis zu einem Meter Höhe und seitlich und rückwärtig bis zu zwei Metern Höhe zulässig sind.

Was sich aber ändern soll: Das Land will die Regelungen lockern. Künftig soll auch an der Verkehrsfl­äche eine zwei Meter hohe Einfriedun­g möglich sein. „Insbesonde­re aus verkehrlic­her Sicht ist es bedenklich“, kritisiert­e Elke Strede. Im Laufe der Diskussion wurde klar, der Trend in Rees soll dahin gehen, zur Straße hin weiter die Ein-Meter-Regelung zu belassen. Seitlich, aber nur zur Verkehrsfl­äche hin, soll die Einfriedun­g so sein, dass Nachbarn ohne Sichtbehin­derung auf die Straße fahren können. Die Verwaltung will eine entspreche­nde Gesprächsg­rundlage erarbeiten, die dann von der Politik erneut diskutiert werden soll.

Besitzer alter Hecken bräuchten allerdings nicht zu fürchten, dass diese gekappt werden müssen. Es sei denn, es gebe Beschwerde­n, weil sie aus verkehrlic­her Sicht bedenklich seien.

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