Strafverfolgung nach Sterbehilfe in den Niederlanden
DEN HAAG (jaco) Zum ersten Mal seit der Einführung des Sterbehilfegesetzes im Jahr 2002 wird eine niederländische Ärztin strafrechtlich verfolgt, nachdem sie die Sterbehilfe bei einer dementen Person durchgeführt hat. Die Staatsanwaltschaft wirft der Ärztin vor, fahrlässig gehandelt zu haben, da die 74-jährige Patientin nicht mehr fähig gewesen sei, ihren Willen zu bilden.
Der Fall ereignete sich im Jahr 2016. Die betroffene Ärztin ist mittlerweile pensioniert. Ihre damalige Patientin war in ein Pflegeheim eingeliefert worden, was die ältere Frau partout nicht wollte. Vor ihrer Demenz-Erkrankung hatte sie das bereits in einer schriftlichen Erklärung festgehalten. Darin schrieb die frühere Erzieherin auch, dass sie„menschenwürdig“Abschied nehmen wolle, wenn sie selbst denke, dass die Zeit dafür gekommen sei. Die Ärztin hatte nach eigenen Angaben gemerkt, wie unglücklich ihre Patientin gewesen sei. Die Frau konnte das allerdings nicht mehr mitteilen. Am Tag der Sterbehilfe rührte die Ärztin ein Schlafmittel in den Kaffee der Frau.
Generell besagt das Sterbehilfegesetz, dass Demenz nicht grundsätzlich ein Ausschlusskriterium darstellt. Wenn ein Patient „unerträglich“und „aussichtslos“leidet, können Ärzte die Sterbehilfe in Betracht ziehen. Der Patient muss dann aber freiwillig zu dem Entschluss kommen, die Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu wollen. Zusätzlich muss ein zweiter Arzt die Situation einschätzen. 2017 wurde in den Niederlanden bei 166 Menschen mit Demenz im Anfangsstadium die Sterbehilfe durchgeführt.