Häusliche Gewalt: 27-jähriger Klever muss in eine Entziehungsanstalt
KLEVE (jehe) Eine lange Zeit der Läuterung erwartet einen 27-jährigen Mann aus Kleve, der am Mittwoch von der ersten großen Strafkammer des Klever Landgerichts verurteilt worden ist. Bis zu sechseinhalb Jahre Freiheitsstrafe soll er verbüßen, weil er wiederholt gewalttätig geworden ist, beleidigt hat und ohne Führerschein gefahren ist. Angeklagt waren Körperverletzung in fünf Fällen sowie Bedrohung – Handlungen gegenüber seiner damaligen Ehefrau, die die Kammer nach der Beweisaufnahme wesentlich bestätigt sah. So soll der Mann seine Frau mehrfach bewusstlos gewürgt haben, sie zudem Ende 2016 mit einem durchtrennten HDMI-Kabel ausgepeitscht haben, bis diese laut eigener Aussage von oben bis unten blau gewesen sei. Als er im Februar 2017 nach Lektüre ihrer Handy-Nachrichten eine Affäre vermutete, soll er sich weiterhin gegenüber einem der vier gemeinsamen Kinder beleidigend geäußert haben: „Verpiss dich, du dreckiges Bastardkind.“Die Ehepartner sind mittlerweile geschieden.
Teil der Freiheitsstrafe sind auch frühere Urteile: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Beleidigung standen bereits im Register des 27-Jährigen. Weil dieser bis zu seiner Verhaftung massiv Marihuana konsumiert hatte – nach eigener Aussage zuletzt bis zu sieben Gramm pro Tag – ordnete die Strafkammer zudem die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an.
Nach einem Jahr und drei Monaten im Straf- soll er in den Maßregelvollzug übergehen, dort seine Sucht therapieren lassen. Sollte der Maßregelvollzug erfolgreich sein, die Sucht bewältigt werden, kann der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.„Erfahrungsgemäß dauert der Aufenthalt drei Jahre“, sagt Gerichtssprecher Alexander Lembke – starke Abweichungen in der Dauer und Abbrüche des Maßregelvollzugs nicht ausgeschlossen.
Mit ihrem Urteil ging die Strafkammer noch über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus: Diese hatte für die die zuletzt angeklagten und die vorherigen Straftaten eine Freiheitsstrafe von insgesamt sechs Jahren gefordert.