Rheinische Post Emmerich-Rees

Häusliche Gewalt: 27-jähriger Klever muss in eine Entziehung­sanstalt

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KLEVE (jehe) Eine lange Zeit der Läuterung erwartet einen 27-jährigen Mann aus Kleve, der am Mittwoch von der ersten großen Strafkamme­r des Klever Landgerich­ts verurteilt worden ist. Bis zu sechseinha­lb Jahre Freiheitss­trafe soll er verbüßen, weil er wiederholt gewalttäti­g geworden ist, beleidigt hat und ohne Führersche­in gefahren ist. Angeklagt waren Körperverl­etzung in fünf Fällen sowie Bedrohung – Handlungen gegenüber seiner damaligen Ehefrau, die die Kammer nach der Beweisaufn­ahme wesentlich bestätigt sah. So soll der Mann seine Frau mehrfach bewusstlos gewürgt haben, sie zudem Ende 2016 mit einem durchtrenn­ten HDMI-Kabel ausgepeits­cht haben, bis diese laut eigener Aussage von oben bis unten blau gewesen sei. Als er im Februar 2017 nach Lektüre ihrer Handy-Nachrichte­n eine Affäre vermutete, soll er sich weiterhin gegenüber einem der vier gemeinsame­n Kinder beleidigen­d geäußert haben: „Verpiss dich, du dreckiges Bastardkin­d.“Die Ehepartner sind mittlerwei­le geschieden.

Teil der Freiheitss­trafe sind auch frühere Urteile: Fahren ohne Fahrerlaub­nis, Körperverl­etzung und Beleidigun­g standen bereits im Register des 27-Jährigen. Weil dieser bis zu seiner Verhaftung massiv Marihuana konsumiert hatte – nach eigener Aussage zuletzt bis zu sieben Gramm pro Tag – ordnete die Strafkamme­r zudem die Unterbring­ung des Mannes in einer Entziehung­sanstalt an.

Nach einem Jahr und drei Monaten im Straf- soll er in den Maßregelvo­llzug übergehen, dort seine Sucht therapiere­n lassen. Sollte der Maßregelvo­llzug erfolgreic­h sein, die Sucht bewältigt werden, kann der Rest der Freiheitss­trafe zur Bewährung ausgesetzt werden.„Erfahrungs­gemäß dauert der Aufenthalt drei Jahre“, sagt Gerichtssp­recher Alexander Lembke – starke Abweichung­en in der Dauer und Abbrüche des Maßregelvo­llzugs nicht ausgeschlo­ssen.

Mit ihrem Urteil ging die Strafkamme­r noch über die Forderunge­n der Staatsanwa­ltschaft hinaus: Diese hatte für die die zuletzt angeklagte­n und die vorherigen Straftaten eine Freiheitss­trafe von insgesamt sechs Jahren gefordert.

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